Notenrechner
Hier findet ihr Notenrechner zu den einzelnen Studiengängen.
Grundlage dafür sind die jeweiligen Prüfungsordnungen, die ihr hier finden könnt.
Achtung, bitte beachtet folgende Hinweise vor Nutzung:
- Die Notenrechner dienen ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung und stellen keine verbindliche Aussage über die tatsächlich zu ermittelnde Note dar.
- Trotz sorgfältiger Erstellung und Prüfung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Berechnung und zugrunde liegenden Angaben übernommen werden.
- Verbindliche Auskunft über die Gesamtnote sowie Zusammensetzung der Noten ist allein durch das Prüfungsamt Psychologie gegeben.
Notenrechner_Gesamtnote_Bsc_Psychologie.xlsx
Für die Berechnung der Gesamtnote wurden folgende Paragraphen der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Psychologie berücksichtigt:
§15 (6): „Für die Hochschulabschlussprüfung wird eine Gesamtnote gebildet. In die Gesamtnote gehen die Endnote der Abschlussarbeit und die gemäß den Leistungspunkten gewichteten Modulnoten der von der Hochschulabschlussprüfung umfassten Modulprüfungen ein, soweit im Abschnitt 2: Fachspezifische Bestimmungen nicht bestimmte Modulnoten von der Gesamtnotenbildung ausgeschlossen sind. Die Endnote der Abschlussarbeit setzt sich aus der Note der Abschlussarbeit und der Note des Kolloquiums zusammen. Wenn die Hochschulabschlussprüfung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 kein Kolloquium umfasst, entspricht die Endnote der Abschlussarbeit der Note der Abschlussarbeit. Im Abschnitt 2: Fachspezifische Bestimmungen kann vorgesehen werden, dass Bereichs- oder Abschnittsnoten gebildet werden. Die Bildung der Endnote und gegebenenfalls Bereichs- oder Abschnittsnoten erfolgt gewichtet nach Maßgabe der Regelungen im Abschnitt 2: Fachspezifische Bestimmungen.“
§35: „Bei der Gesamtnotenbildung nach § 15 Absatz 6 wird die Note der Abschlussarbeit 26-fach gewichtet. Von der Gesamtnotenbildung sind die Modulnoten der Wahlpflichtmodule ausgeschlossen.“
Außerdem folgende Aussage aus der Äquivalenztabelle:
"Gemäß der neuen Studien- und Prüfungsordnung vom 26. Juni 2025 gehen im Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie die Modulnoten der Wahlpflichtmodule WP2 bis WP9 nicht in die Gesamtnote des Bachelors ein (betrifft ein Wahlpflichtmodul). Die Modulnote des Wahlpflichtmoduls WP1 geht unter dem gewählten Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. Im Schwerpunkt Psychologische Praxisfelder und Forschung gehen die Modulnoten der Wahlpflichtmodule WP1 bis WP10 nicht in die Gesamtnote des Bachelors ein (betrifft zwei oder drei Wahlpflichtmodule – je nach Wahl)."