FAQs
Auf dieser Seite können Sie sich zu folgenden Themen informieren:
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren
Bis wann kann ich mich bewerben?
Diese Information erhalten Sie auf der Seite des Studien-Informations-Systems.
An wen richte ich meine Bewerbung?
Das ist von individuellen Faktoren abhängig. An wen Sie im speziellen Ihre Bewerbung richten sollten, können Sie hier ermitteln.
In welcher Form sind die Bewerbungsunterlagen einzureichen?
Die Bewerbung muss in Papierform eingereicht werden.
Welche Bewerbungsdokumente müssen amtlich beglaubigt sein? Und wer kann eine Beglaubigung vornehmen?
Eine amtlich beglaubigte Kopie benötigen wir von Ihrem Bachelor-Zeugnis und Ihrem Transcript of Records (sofern dies nicht im Original vorliegt). Ihr Abiturzeugnis oder andere Nachweise Ihrer Englischkenntnisse können Sie als einfache Kopie oder Ausdruck beilegen. Falls Sie Ihren Bachelor noch nicht abgeschlossen haben sollten (80%-Regelung), benötigen wir eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, dass 80% des Bachelors bereits absolviert wurden. Bei einer erfolgreichen Bewerbung, reichen Sie Ihr Bachelor-Zeugnis bitte in amtlich beglaubigter Kopie nach.
Eine amtliche Beglaubigung erhalten Sie von der zuständigen Stelle Ihrer Hochschule (z.B. Prüfungsamt).
Hat der Zeitpunkt der Bewerbung einen Einfluss auf die Zulassung?
Innerhalb der Bewerbungsfrist (siehe hier) ist es unerheblich, wann die Bewerbung eingeht. Das Auswahlverfahren beginnt erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist. Dabei werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die zum Bewerbungsschluss vollständig vorliegen. Für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen sind Sie als Bewerber selbst verantwortlich. Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein vollständiges Bachelor-Zeugnis vorliegen, kann eine Bestätigung darüber eingereicht werden, dass bereits mindestens 80% der erforderlichen Leistungen erbracht wurden (siehe Bescheinigung für den Zugang zum Master-Studium bei noch nicht vorliegendem BA-Zeugnis).
Werden Leistungen und Nachweise, die nach der jeweils gültigen Bewerbungsfrist eingehen, noch für das Auswahlverfahren berücksichtigt?
Dokumente, die nach Bewerbungsschluss eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie können Anträge bzw. Dokumente nachgereicht werden? Ist eine Neubewerbung erforderlich?
Wenn Sie Dokumente nachreichen wollen, ist keine Neubewerbung erforderlich. Bitte vermerken Sie auf einem Anschreiben Ihren Namen, Ihre Bewerbernummer und erstellen Sie eine Auflistung der nachgereichten Dokumente. Falls Sie aktualisierte Dokumente nachreichen (z.B. ToR) bitten wir Sie, die Änderungen im Vergleich zum vorher eingereichten Dokument deutlich zu kennzeichnen.
Wie gestaltet sich der Zulassungsprozess?
Es wird zunächst festgestellt, ob die Zulassungskriterien erfüllt sind. Dann wird eine Rangliste aller geeigneten Bewerber erstellt. Bitte beachten Sie für weitere Informationen die Studienordnung sowie die Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens (unter weitere Ordnungen) zur Vergabe von Studienplätzen.
Startet der Studiengang auch zum Sommersemester?
Der Master Klinische Psychologie und Psychotherapie an der TU Dresden beginnt ausschließlich zum Wintersemester.
Fragen zum Zulassungsverfahren und der Eignung:
Ist die Bewerbung mit Abschlüssen von Fachhochschulen oder aus anderen Fachrichtungen möglich?
Die Bewerbung mit einem Abschluss einer (Fach-)Hochschule ist möglich. Mit Bewerbungen aus anderen Fachrichtungen erfüllen Sie nicht die Zulassungsvoraussetzugen, die einen Bachelorabschluss in Psychologie voraussetzen. Spezialisierte Studiengänge, wie z.B Wirtschaftspsychologie, sind nicht ausreichend.
Ist eine Bewerbung auch möglich, wenn noch kein endgültiges Bachelor-Zeugnis vorliegt?
Sollte zum Ende der Bewerbungsfrist kein endgültiges Bachelor-Zeugnis vorliegen, da das Studium gerade abgeschlossen wird, können Sie sich gemäß der Immatrikulationsordnung der TU Dresden trotzdem bewerben. In diesem Fall fügen Sie bitte eine Bescheinigung darüber bei, dass 80% der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte auf Grund von abgeschlossenen Modulprüfungen oder auch der Abschlussarbeit bereits erbracht wurden. Diese Bescheinigung muss durch die Herkunftshochschule (Prüfungsamt) ausgestellt werden. Die TU Dresden stellt dafür das Formular Bescheinigung für den Zugang zum Master-Studium bei noch nicht vorliegendem BA-Zeugnis zur Verfügung.
Liegt der Abschluss bis zu Beginn des 1. Semesters noch nicht vor, wird die Immatrikulation bis zum Ende des ersten Semesters mit der Auflage befristet, den ersten Hochschulabschluss bis dahin nachzuweisen.
Wie viele ECTS-Punkte sind für die Bewerbung notwendig?
Für die Bewerbung zum Master in Psychologie müssen mindestens 80% des ersten berufsqualifizierenden Studiums abgeschlossen sein; bei einem Bachelor mit 180 ECTS-Punkten also mindestens 144 ECTS-Punkte. Der Umfang der bereits erbrachten Leistungen muss aus einer Bescheinigung ihrer Hochschule (Prüfungsamt) hervorgehen.
Reicht die maschinell erstellte Notenübersicht aus dem Online-Portal meiner Hochschule aus, um nachzuweisen, dass ich 80% der Leistungspunkte erbracht habe?
Die maschinell erstellte Notenübersicht mit gültigem Verifikationscode reicht aus, wenn folgende Informationen daraus ersichtlich sind:
- die Anzahl der von Ihnen bisher erbrachten Leistungspunkte
- die Gesamtzahl der Leistungspunkte Ihres Bachelor-Studiengangs oder der prozentuale Anteil Ihrer bisher erbrachten Leistungspunkte an der Gesamtzahl der Punkte
- Ihre (vorläufige) Gesamt-Durchschnittsnote
Fehlen eine oder mehrere der Angaben, müssen Sie den Kontoauszug von der Hochschule ergänzen lassen oder die Information gesondert nachweisen.
Wie können Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 und -- falls erforderlich -- Deutschkenntnisse nachgewiesen werden?
Informationen zu Englischkenntnissen finden Sie hier .
Informationen zu Deutschkenntnissen finden Sie hier .
Sind im Auswahlverfahren Auswahlgespräche oder Studieneingangstests vorgesehen?
Nein. Es erfolgen keine Auswahlgespräche oder Studierfähigkeitstests.
Informationen für ausländische Studierende:
Gelten für Studienbewerber mit ausländischen Zeugnissen andere Zugangsvoraussetzungen?
Für deutschsprachige Studiengänge müssen internationale Bewerber sowie deutsche Bewerber mit einem ausländischen Schulabschluss eine Sprachprüfung für den Hochschulzugang nachweisen. Ein entsprechendes Sprachzertifikat ist bereits mit der Bewerbung einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier .
Studienbewerber, die ihren Abschluss im Ausland erlangt und keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, bewerben sich über den Service uni-assist. Dieser Service ist kostenpflichtig. Alle Informationen zum Serviceverfahren erhalten Sie auf der Homepage des uni-assist e.V. Ausländische Bewerber müssen bei uni-assist ausreichende Deutsch-Kenntnisse nachweisen, da der Masterstudiengang KPP nur in deutscher Sprache angeboten wird.
Woher weiß ich als Bewerber mit im Ausland erworbenem Bachelor, ob mein Abschluss in Deutschland anerkannt ist?
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen erfolgt durch die Bewerbung bei uni-assist. Dort wird Ihr Hochschulabschlusszeugnis im Zusammenhang mit Ihrer Studienbewerbung geprüft und bewertet. Ist das Zeugnis für den weiterführenden Studiengang an der TU Dresden ausreichend, werden Ihre Bewerberdaten an unsere Hochschule zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Eine nochmalige Bewerbung über das Bewerberportal der TU Dresden ist nicht erforderlich. Bewerber erhalten durch die uni-assist-Prüfung jedoch keinen offiziellen Anerkennungsbescheid, der auch für andere Bewerbungszwecke genutzt werden könnte. Vorab können Sie sich über Anabin selbst informieren, ob Ihr ausländischer erster Hochschulabschluss als Zugangsberechtigung anerkannt ist.