Sprachkenntnisse als Studienvoraussetzung in bestimmten Studiengängen
In vielen Studiengängen (insbesondere in Masterstudiengängen) werden Sprachkenntnisse auf einer bestimmten Niveaustufe (B1, B2, C1/2) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Sofern keine konkreteren Festlegungen für den Studiengang getroffen wurden ist davon auszugehen, dass folgende beispielhaft aufgeführten Nachweise für die einzelnen Niveaustufen gefordert werden:
B1
Der Nachweis erfolgt i.d.R. über das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife mit Angabe der erreichten Niveaustufe B1.
B2
Der Nachweis erfolgt anhand eines einschlägigen Zeugnisses oder Sprachzertifikats. Das können sein:
- Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife mit Angabe der erreichten Niveaustufe B2,
- Zeugnis der vollständig in der geforderten Fremdsprache abgelegten Hochschulreife oder Zeugnis über einen vollständig in der geforderten Fremdsprache abgelegten Hochschulabschluss sowie
- folgende beispielhaft aufgeführte Sprachzertifikate: TOEFL (72), IELTS (5,5), UNIcert II
B2+ (=fortgeschrittenes Level von B2)
Der Nachweis erfolgt anhand eines einschlägigen Zeugnisses oder Sprachzertifikats. Das können sein:
- Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife mit einem in der geforderten Fremdsprache abgeschlossenen Leistungskurs
- Zeugnis der vollständig in der geforderten Fremdsprache abgelegten Hochschulreife oder Zeugnis über einen vollständig in der geforderten Fremdsprache abgelegten Hochschulabschluss sowie
- folgende beispielhaft aufgeführte Sprachzertifikate: TOEFL (79 internetbasiert), IELTS (6,0), UNIcert II
C1
Der Nachweis erfolgt anhand eines einschlägigen Zeugnisses oder Sprachzertifikats. Das können sein:
- Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife mit einem in der geforderten Fremdsprache abgeschlossenen Leistungskurs (mit ausgewiesenem Niveau C1)
- Zeugnis der vollständig in der geforderten Fremdsprache abgelegten Hochschulreife oder Zeugnis über einen vollständig in der geforderten Fremdsprache abgelegten Hochschulabschluss sowie
- folgende beispielhaft aufgeführte Sprachzertifikate: TOEFL (108 internetbasiert), IELTS (7), UNIcert (III)
Beachten Sie, dass auch in Studiengängen mit Lehrsprache: Deutsch einzelne Bestandteile des Studiums in englischer Sprache angeboten werden können bzw. einzelne Lehrmaterialen oder wissenschaftliche Literatur in englischer Sprache vorliegen.