Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist ein erster in Deutschland anerkannter berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie in Hydrologie, Hydrowissenschaften, Ingenieurwissenschaften oder eines fachverwandten Studiengangs.
Sowie
• mindestens 30 Leistungspunkte aus Lehrangeboten zu: Mathematik, Physik, Chemie und/oder Hydrochemie, Biologie, Hydrobiologie, Informatik, Hydroinformatik oder Geoinformatik und
• mindestens 50 Leistungspunkte aus Lehrangeboten zu: Hydrologie, Meteorologie, Wasserbewirtschaftung, Siedlungswasserwirtschaft, Wasserversorgung, Abwassersysteme, Industriewasserwirtschaft, Grundwasserbewirtschaftung, Gewässergüte, Wasserqualität, Limnologie oder Hydrometrie und
• mindestens 35 Leistungspunkte aus Lehrangeboten zu: weiteren ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen wie Abfallwirtschaft, Altlastenbearbeitung, Sanierungstechnik, Technische Mechanik, Hydromechanik, Wasserbau, Flussbau, Bodenmechanik, Grundbau, Bodenkunde oder Geodäsie.
Näheres regelt die Eignungsfeststellungsordnung des Studiengangs Hydrologie.
Zudem werden Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorausgesetzt. Der Nachweis erfolgt beispielsweise durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, ein UNIcert®-Fremdsprachenzertifikat oder einen Sprachtest (z.B. TOEFL, IELTS).
Sprachvoraussetzung Deutsch
Internationale Studienbewerber:innen sowie deutsche Bewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung informieren sich bitte auf folgender Seite: erforderliche Sprachkenntnisse.
1. Schritt: Bewerbung für den Studiengang
- Besuchen Sie nach Start der Bewerbungsfrist die Seiten zur
online-Bewerbung.
- Nach Beantwortung der Fragen in der Bewerberweiche werden Sie zum entsprechenden Bewerbungsportal geführt.
- Am Ende Ihrer Dateneingabe müssen Sie Ihre online-Bewerbung abschicken.
- Anschließend werden Sie aufgefordert, sich Ihr Bewerbungsanschreiben mit Ihrer Bewerbungsnummer auszudrucken.
Achtung! Bewerber:innen für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen müssen mit Schritt 2, der Bewerbung für das Eignungsfeststellungsverfahren beginnen, da hier die Anmeldefrist am 31.5. endet. Danach können Sie sich ab 1.6. online für das Studium bewerben.
2. Schritt: Bewerbung für das Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren
Für die in Ihrem Studiengang erforderliche Bewerbung zum Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren müssen Sie folgende Unterlagen bereit halten. In welcher Form und Frist die Unterlagen von Ihnen abgefordert werden (postalisch oder online) wird Ihnen nach Ihrer online-Bewerbung mitgeteilt. Beachten Sie, dass Ihre Bewerbungsnummer aus der online-Bewerbung in Ihren Antragsunterlagen enthalten sein muss. Ist eine Bewerbung im selma-Portal aus Fristgründen noch nicht möglich, kann die Bewerbungsnummer entfallen.
Einzureichende Unterlagen
A) Allgemeine Unterlagen
Achtung! Im Masterstudiengang Internationale Beziehungen sind für die Anmeldung zur Eignungsfeststellung nur die speziellen studiengangsbezogenen Unterlagen einzureichen.
Für alle anderen Masterstudiengänge sind folgende allgemeine Unterlagen einzureichen:
• vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Online-Bewerbungsanschreiben, sofern eine Bewerbung im selma-Portal aus Fristgründen bereits möglich war
• Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis); falls vorhanden, Zeugnis der Hochschulaufnahmeprüfung (Kopie jeweils vom Original sowie der Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache)
• Kopie vom Abschlusszeugnis über den erforderlichen ersten Hochschulabschluss oder falls der erste Hochschulabschluss noch nicht vorliegt, Bescheinigung der ersten Hochschule, dass mind. 80 % der Leistungen, die zum erforderlichen Hochschulabschluss benötigt werden, erbracht worden sind einschließlich Angabe der aktuellen Durchschnittnote bei NC-Studiengängen (Formular auf der Seite des Immatrikulationsamtes)
• sofern das Abschlusszeugniss nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt, eine amtlich zertifizierte Übersetzung von einem amtlich bestellten Übersetzer
• letzte Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und letzten Fachsemesters, sofern die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragt wird,
• bei einem vorangegangen Studium außerhalb der TU Dresden, Studienverlaufsbescheinigung der bisherigen Hochschule mit Angabe aller studierten Studiengänge mit Fach- und Hochschulsemester
• Kopie des Passes (bei ausländischen Bewerber:innen)
• Original des Zertifikates der Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft (APS) bei chinesischen, indischen und vietnamesischen Bewerber:innen
• Kopie des Nachweises hinreichender Deutschkenntnisse gemäß unserer Hinweise zu den erforderlichen Deutschkenntnissen
B) Spezielle studiengangsbezogene Unterlagen
• Antrag auf Eignungsfeststellung auf der Seite der Fachrichtung
• Kopien von Zeugnissen und Nachweisen, die die erforderlichen besonderen Kenntnisse belegen
• Nachweis der geforderten Englischkenntnisse
• Achtung! Das Zeugnis über den geforderten ersten Hochschulabschluss bzw. die Bescheinigung über 80 % der zu erbringenden Leistungen kann zur Immatrikulation bis spätestens 15.9. nachgereicht werden!
Fristen und Anschrift für die Einreichung Ihrer Unterlagen
- Antragszeitraum für Eignungsfeststellungsverfahren
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1. Juni - 15. Juli
- Antragsszeitraum zum Eignungsfeststellungsverfahren für Studienfortsetzer
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1. Juni - 15. Juli,
1. Dezember - 15. Januar
- Bewerbungsanschrift
- Die Anschrift für das Einreichen der erforderlichen Unterlagen wird nach Beendigung der Online-Bewerbung ausgegeben.
- Bewerbungszeitraum
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Für EU-Bewerber/innen gilt:
1. April - 15. Juli
Für Nicht-EU-Bewerber/innen gilt:
1. April - 31. Mai
- Bewerbungsanschrift
- Die Bewerbung erfolgt Online über uni assist e.V.
Weitere Links und Informationen
- Weitere Informationen
- Hinweise und Eignungsfeststellungsordnung auf der Seite der Fachrichtung
- Link zum Studiengang
- Hydrologie