Studienvoraussetzungen
- erster in Deutschland anerkannter berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie in Hydrologie, Hydrowissenschaften, Ingenieurwissenschaften oder eines fachverwandten Studiengangs.
- Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Der Nachweis erfolgt durch Zeugnisse oder Sprachzertifikate. Dies können insbesondere ein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife mit Belegung der Fremdsprache Englisch von Klassenstufe 5 bis 12, ein Zeugnis über einen vollständig in englischer Sprache abgelegten Hochschulabschluss oder ein Sprachzertifikat - z.B. TOEFL (72), IELTS (5,5), UNIcert II
- folgende besondere Kennnisse:
• mindestens 30 Leistungspunkte aus Lehrangeboten zu: Mathematik, Physik, Chemie und/oder Hydrochemie, Biologie, Hydrobiologie, Informatik, Hydroinformatik oder Geoinformatik und
• mindestens 50 Leistungspunkte aus Lehrangeboten zu: Hydrologie, Meteorologie, Wasserbewirtschaftung, Siedlungswasserwirtschaft, Wasserversorgung, Abwassersysteme, Industriewasserwirtschaft, Grundwasserbewirtschaftung, Gewässergüte, Wasserqualität, Limnologie oder Hydrometrie und
• mindestens 35 Leistungspunkte aus Lehrangeboten zu: weiteren ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen wie Abfallwirtschaft, Altlastenbearbeitung, Sanierungstechnik, Technische Mechanik, Hydromechanik, Wasserbau, Flussbau, Bodenmechanik, Grundbau, Bodenkunde oder Geodäsie.
Der Nachweis erfolgt im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens (mit Eignungsgespräch).
Sprachvoraussetzung Deutsch
Internationale Studienbewerber:innen sowie deutsche Bewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung informieren sich bitte auf folgender Seite: erforderliche Sprachkenntnisse.
1. Schritt: Bewerbung für den Studiengang
- Besuchen Sie nach Start der Bewerbungsfrist die Seiten zur
online-Bewerbung.
- Nach Beantwortung der Fragen in der Bewerberweiche werden Sie zum entsprechenden Bewerbungsportal geführt.
- Am Ende Ihrer Dateneingabe müssen Sie Ihre online-Bewerbung abschicken.
- Anschließend werden Sie aufgefordert, sich Ihr Bewerbungsanschreiben mit Ihrer Bewerbungsnummer auszudrucken.
Achtung! Deutsche Bewerber:innen für die Studiengänge
- Internationale Beziehungen
- Molecular Bioengieneering
- Regenerative Biology and Medicine
- Physics of Life
müssen mit Schritt 2 - der Bewerbung für das Eignungsfeststellungsverfahren- beginnen, da hier die Anmeldefrist am 31.5. endet. Danach können Sie sich ab 1.6. online für das Studium bewerben.
2. Schritt: Bewerbung für das Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren
Für die in Ihrem Studiengang erforderliche Bewerbung zum Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren müssen Sie folgende Unterlagen bereit halten. In welcher Form und Frist die Unterlagen von Ihnen abgefordert werden (postalisch oder online) wird Ihnen nach Ihrer online-Bewerbung mitgeteilt. Beachten Sie, dass Ihre Bewerbungsnummer aus der online-Bewerbung in Ihren Antragsunterlagen enthalten sein muss. Ist eine Bewerbung im selma-Portal aus Fristgründen noch nicht möglich, kann die Bewerbungsnummer entfallen.
Einzureichende Unterlagen
A) Allgemeine Unterlagen
Achtung! In den Studiengängen
- Internationale Beziehungen
- Molecular Bioengineering
- Regenerative Biology and Medicine
- Physics of Life
sind für die Anmeldung zur Eignungsfeststellung nur die speziellen studiengangsbezogenen Unterlagen einzureichen oder online hochzuladen.
Für alle anderen Masterstudiengänge sind folgende allgemeine Unterlagen einzureichen:
• vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Online-Bewerbungsanschreiben, sofern eine Bewerbung im selma-Portal aus Fristgründen bereits möglich war
• Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis); falls vorhanden, Zeugnis der Hochschulaufnahmeprüfung (Kopie jeweils vom Original sowie der Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache)
• Kopie vom Abschlusszeugnis über den erforderlichen ersten Hochschulabschluss einschließlich dazugehöriger Fächer- und Notenübersicht oder falls der erste Hochschulabschluss noch nicht vorliegt, Bescheinigung der ersten Hochschule, dass mind. 80 % der Leistungen, die zum erforderlichen Hochschulabschluss benötigt werden, erbracht worden sind einschließlich Angabe der aktuellen Durchschnittnote bei NC-Studiengängen (Formular auf der Seite des Immatrikulationsamtes)
• sofern das Abschlusszeugniss nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt, eine amtlich zertifizierte Übersetzung von einem amtlich bestellten Übersetzer
• letzte Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und letzten Fachsemesters, sofern die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragt wird,
• bei einem vorangegangenen Studium außerhalb der TU Dresden, Studienverlaufsbescheinigung der bisherigen Hochschule mit Angabe aller studierten Studiengänge mit Fach- und Hochschulsemester
• Kopie des Passes (bei internationalen Bewerber:innen)
• Original des Zertifikates der Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft (APS) bei chinesischen, indischen und vietnamesischen Bewerber:innen
• Kopie des Nachweises hinreichender Deutschkenntnisse gemäß unserer Hinweise zu den erforderlichen Deutschkenntnissen
B) Spezielle studiengangsbezogene Unterlagen
• Antrag auf Eignungsfeststellung auf der Seite der Fachrichtung
• Kopien von Zeugnissen und Nachweisen, die die erforderlichen besonderen Kenntnisse belegen
• Nachweis der geforderten Englischkenntnisse; Der Nachweis erfolgt durch Zeugnisse oder Sprachzertifikate. Dies können insbesondere ein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife mit Belegung der Fremdsprache Englisch von Klassenstufe 5 bis 12, ein Zeugnis über einen vollständig in englischer Sprache abgelegten Hochschulabschluss oder ein Sprachzertifikat - z.B. TOEFL (72), IELTS (5,5), UNIcert II
• Achtung! Das Zeugnis über den geforderten ersten Hochschulabschluss, die Englischkenntnisse bzw. die Bescheinigung über 80 % der zu erbringenden Leistungen können zur Immatrikulation bis spätestens 15.9. nachgereicht werden!
Fristen und Anschrift für die Einreichung Ihrer Unterlagen
- Antragszeitraum für Eignungsfeststellungsverfahren
-
1. Juni – 15. Juli
- Antragsszeitraum zum Eignungsfeststellungsverfahren für Studienfortsetzer
-
1. Juni – 15. Juli,
1. Dezember – 15. Januar
- Bewerbungsanschrift
- Die Anschrift für das Einreichen der erforderlichen Unterlagen wird nach Beendigung der Online-Bewerbung ausgegeben.
- Bewerbungszeitraum
-
Für EU-Bewerber:innen gilt:
1. April – 15. Juli
Für Nicht-EU-Bewerber:innen gilt:
1. April – 31. Mai
- Bewerbungsanschrift
- Die Bewerbung erfolgt online über uni-assist e.V.
Weitere Links und Informationen
- Weitere Informationen
- Hinweise und Eignungsfeststellungsordnung auf der Seite der Fachrichtung
- Link zum Studiengang
- Hydrologie