Studienvoraussetzungen
Zugangsberechtigt ist, wer
1. einen ersten in Deutschland anerkannten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie in Rechtswissenschaft oder wer im Rahmen der besonderen Eignung bei Abschluss eines nichtjuristischen Hochschulstudiums ausreichende Rechtskenntnisse nachweist,
2. eine in der Regel einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit vorweisen kann,
3. über Kenntnisse der englischen Sprache auf dem fortgeschrittenen Niveau B2 (B2+) des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt und
4. den Nachweis der besonderen Eignung zum Studium im weiterbildenden Masterstudiengang International Studies in Intellectual Property Law and Data Law gemäß Eignungsfeststellungsordnung erbringt. Ggf. findet auch ein Eignungsgespräch statt.
Anmeldung für das Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren und Bewerbung zum Studium
Achtung! Sofern Sie sich über das Portal von uni-assist bewerben müssen, sind die nachfolgenden Informationen für Sie nicht zutreffend. Sie erhalten alle Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren bei der Bewerbung über uni assist.
Anmeldung zum Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren
In Ihrem Studiengang ist die Teilnahme an einem Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren an Ihrer zukünftigen Fakultät erforderlich. Dafür müssen Sie die im nächsten Abschnitt aufgeführten Unterlagen bereithalten. Beachten Sie bitte die Informationen, in welcher Frist und Form (postalisch oder online) die Unterlagen von Ihnen abgefordert werden.
Hinweis! Sofern auf den Seiten der Fakultät ebenfalls Unterlagen angefordert werden, hat diese Auflistung Vorrang.
Achtung! Die Frist zur Anmeldung zum Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren kann in einigen Studiengängen noch vor Beginn der Bewerbungsfrist zum Studium liegen.
Bewerbung zum Studium
Darüber hinaus müssen Sie sich über das Online-Bewerbungsportal der TU Dresden durch Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten zum Studium bewerben. Beachten Sie die Bewerbungsfristen zum Studium. Bei der Bewerbung erhalten Sie eine Bewerbungsnummer, die Sie gegebenenfalls für die Anmeldung zum Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren sowie für eventuelle Rückfragen benötigen.
- In zulassungsfreien Studiengängen, senden Sie bitte nach festgestellter Eignung den Eignungsbescheid sowie alle angeforderten Unterlagen an das Immatrikulationsamt oder ans International Office.
- In zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten Sie erst mit Ihrem Zulassungsbescheid eine gesonderte Aufforderung zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen einschließlich Eignungsbescheid.
Studiengangspezifische Informationen und Unterlagen
Die Anmeldung zum Eignungsfeststellungsverfahren erfolgt über das online-Anmeldeportal der Fakultät.
Folgende Unterlagen müssen dort hochgeladen werden:
• Kopie vom Hochschulabschlusszeugnis (mit allen abgeschlossenen Fächern und Noten) des vorausgesetzten Studienganges oder alternativ eine Leistungsübersicht über alle bisher abgeschlossenen Prüfungsleistungen und den erworbenen Credit Points sowie eine Bescheinigung der Hochschule, dass mind. 80 % der Leistungen, die zum erforderlichen Hochschulabschluss benötigt werden, erbracht worden sind
• tabellarischer Bildungsweg,
• Kopien von zusätzlichen Zeugnissen und Nachweisen, die die besondere Eignung nachweisen,
• eine schriftliche Begründung der besonderen Motivation für die Wahl des Studiengangs mit einem Umfang von maximal 100 Zeilen, in der die Bewerberin bzw. der Bewerber darlegt, aufgrund welcher spezifischen Begabungen und Interessen sie bzw. er sich für den Studiengang besonders geeignet hält.,
• Nachweis der geforderten Englischkenntnisse anhand eines einschlägigen englischen Sprachzertifikats, vorzugsweise TOEFL ibt 90 (Neu: 4.5) oder IELTS (6,5). Von dieser Nachweispflicht ausgenommen, wer
a) ein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, welches die geforderten Englischkenntnisse ausweist und welches zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter ist als 5 Jahre oder wer
b) ein Zeugnis über einen vollständig in englischer Sprache abgelegten Hochschulabschluss in einem mehrheitlich (Kanadische (oder MESC-) Staatsangehörige mit einem in Kanada erworbenen und verliehenen Abschluss werden in dieser Kategorie berücksichtigt) englischsprachigen Land (MESC gemäß der Definition des UKVI) nachweisen können.
Fristen und Anschrift für die Einreichung Ihrer Unterlagen
- Antragszeitraum für Eignungsfeststellungsverfahren
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1. Dezember – 15. Mai,
1. September – 15. Januar
- Bewerbungsanschrift
- Die Anmeldung zum Eignungsfeststellungsverfahren erfolgt online über das online-Anmeldeportal der Fakultät. Dort müssen Sie auch alle Unterlagen hochladen.
- Bewerbungszeitraum
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Für EU-Bewerber:innen gilt:
1. Dezember – 15. Mai,
1. September – 15. Januar
Für Nicht-EU-Bewerber:innen gilt:
1. Dezember – 15. März,
1. September – 15. November
- Bewerbungsanschrift
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Die Bewerbung erfolgt online über uni-assist e.V.
Im Rahmen der Bewerbung bei uni-assist erhalten Sie weitere Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren.
Weitere Links und Informationen
- Weitere Informationen
- Die Bewerbung zur Feststellung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt über die Fakultät. Weitere Informationen auf den Seiten des Studiengangs.
- Link zum Studiengang
- International Studies in Intellectual Property Law and Data Law