Zur Bewerbung
Bei der Bewerbung für den Master "International Studies in Intellectual Property Law and Data Law" führen wir ein Eignungsfeststellungverfahren durch, an das sich bei Zulassung zum Programm die Immatrikulation an der TU Dresden anschließt.
WIE REICHE ICH MEINE BEWERBUNG EIN?
- Sie haben einen Studienabschluss in Deutschland erlangt?
Über Ihre Bewerbung freuen wir uns über dieses ONLINE-BEWERBERPORTAL. Benötigen Sie Hilfe bei der Bewerbung? Hier geht es zum Bewerberportal-Leittfaden. - Sie haben Ihren Studienabschluss außerhalb Deutschlands erlangt?
Über Ihre Bewerbung freuen wir uns über Uni Assist.
Achtung, bitte das entsprechende Bewerbungssemester auswählen!
BEWERBUNGSZEITEN und -FRISTEN:
- Gewünschter Studienstart zum Herbst-/Wintersemester (Sept./Oktober)
Bewerbung möglich ab: 01.12.
Bewerbungsfrist/Eignungsfeststellung:
Nicht-EU-Studierende: 15. März, EU-Studierende: 15. Mai
*Antragszeitraum für die Immatrikulation an der TUD:
Nicht-EU-Studierende: 01.12. - 15.05. , EU-Studierende: 01.06.-15.09. - Gewünschter Studienstart zum Frühlings-/Sommersemester (April)
Bewerbung möglich ab: 01.09.
Bewerbungsfrist: Nicht-EU-Studierende: 15. November, EU-Studierende: 15. Januar
ACHTUNG: Fristverlängerung für Nicht-EU-Bewerber 2024: 30. November 2024
*Antragszeitraum für die Immatrikulation an der TUD:
Nicht-EU-Studierende: 01.09. - 15.11. , EU-Studierende: 01.09.-15.01.
Bitte beachten Sie: Bewerbungen für einen Auslandsaufenthalt an der University of Washington (Seattle) oder Keio University (Tokyo) müssen immer zum 15. Januar (Nicht-EU-Studierende: 15. November) eingereicht werden, egal ob Sie Ihr Studium im Sommer- oder Wintersemester beginnen wollen.
Bei der Entscheidung über die Eignung für das Masterprogramm berücksichtigen wir insbesondere Ihre Motivation in Bezug auf das Recht des Geistigen Eigentums, die sich aus dem Letter of Motivation, Ihrer akademischen und beruflichen Laufbahn ergeben sollte.
Bewerbungsunterlagen:
- Tabellarischer Lebenslauf/ curriculum vitae mit Foto in englischer Sprache inkl. Darstellung der beruflichen Erfahrungen (vorzugsweise CV Europass)
- Schriftliche Begründung der besonderen Motivation für die Wahl des Studiengangs unter Darlegung, aufgrund welcher spezifischen Begabungen und Interessen Sie sich für den Studiengang besonders geeignet halten (Letter of Motivation, Umfang von maximal 100 Zeilen) in englischer Sprache
- Kopien der Sprachnachweise (siehe Zulassungsvoraussetzungen)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Heimathochschule (sowie Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule)
- Bewerberinnen und Bewerber, die über einen nicht-juristischen Abschluss verfügen: Nachweis der ausreichenden Rechtskenntnisse
- sonstige Qualifikationen und Zeugnisse
- Wenn vorhanden: Platznummer und/oder GPA
- Kopie des Zeugnisses Sekundarstufe II
- Europäische und internationales Studierende: Kopie des Passes
- Bewerberinnen und Bewerber aus China, Indien und Vietnam: APS Zertifikat
Worauf wir bei der Bewerbung achten
Form:
Ist die Bewerbung vollständig? Sind alle Dokumente, insbesondere Sprachnachweise und Motivationsschreiben vorhanden?
Motivationsschreiben:
Ist erkennbar, warum ausgerechnet das LL.M. Programm der TU Dresden gewählt wurde? Sind klare Karriereziele erkennbar? Gab es eine tiefgreifende Beschäftigung mit dem Studienprogramm und den Studienprogrammen der Partneruniversitäten?
Expertise:
Sind Vorkenntnisse in Jura und/ oder IP Kenntnisse vorhanden? Gibt es vielleicht sogar besonders ausgeprägte Kenntnisse im IP Recht?
IP Kenntnisse:
Ist ein besonderes Interesse am IP Recht erkennbar oder besteht das Interesse eher an allgemeinen juristischen Fragen?
Abschlussnoten:
Besonders gute Noten können sich positiv auf die Bewertung der Bewerbung auswirken.
Bewerberauswahl:
Bei der Entscheidung über die Eignung für das Masterprogramm berücksichtigen wir insbesondere Ihre Motivation in Bezug auf das Recht des Geistigen Eigentums, die sich aus dem Letter of Motivation, Ihrer akademischen und beruflichen Laufbahn ergeben sollte. Ihre Bewerbung wird durch einen Auswahlausschuss geprüft. Das Auswahlverfahren basiert auf einer Einzelfallprüfung Ihrer Unterlagen unter Berücksichtigung der folgenden fünf Kriterien, die insgesamt mit Punkten (P) bewertet werden.
Auswahlkriterium |
Punkte (max.) |
Kommunikationsfähigkeit und sprachlicher Ausdruck |
2 |
Begründung Ihres Studienwunsches (Motivation) |
3 |
Fachwissen und praktische Erfahrung in einem der vier Kernfächern |
3 |
Kenntnisse und Interesse an aktuellen Entwicklungen im IP- und Datenrecht |
2 |
Abschluss eines einschlägigen Studiums, Abschlussnote |
2 |
Bewerber, die eine Punktzahl von 8-12 Punkte erreichen, gelten ohne Auswahlgespräch als geeignet für das LL.M.-Studium in unserem Programm. Bei 6 oder 7 erreichten Punkten führen wir digital mit unseren Bewerbern ein Eignungsgespräch durch. Bewerber, die weniger als 6 Punkte erlangen, haben die besondere Eignung mit den dargebrachten Unterlagen nicht nachgewiesen und können daher nicht an dem Studienprogramm teilnehmen.