PROMOS -Downloads und Informationen für Stipendiaten
Mit einem PROMOS Stipendium ins Ausland
Hier können Sie die Förderbedingungen von PROMOS nachlesen und die Vorlagen für die PROMOS- Abschlussunterlagen herunterladen.
- Förderbedingungen (Anlage des Zusagebriefs)
- Confirmation of Attendance (Formular)
- Ihren Erfahrungsbericht füllen Sie bitte innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes direkt in Mobility Online aus.
- Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Auslandsaufenthalte (vom DAAD)
- Steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten
Ihr zuständiges Finanzamt (an Ihrem Erstwohnsitz) wird durch die TU Dresden über die Zahlung des PROMOS-Stipendiums nach Maßgabe der “Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten“ (siehe Mitteilungsverordnung) unterrichtet. Eine Mitteilungspflicht besteht jedoch nur, wenn die Zahlungen im Kalenderjahr 1.500 EUR und mehr betragen (§ 7 Abs. 2 MV).
Wir weisen auf Ihre eigenverantwortliche steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflicht im Bezug auf die Einnahmen aus PROMOS gegenüber den Finanzbehörden hin (§ 12 MV).