PROMOS -Downloads und Informationen für Stipendiaten
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Hier können Sie die Förderbedingungen von PROMOS nachlesen und die Vorlagen für die PROMOS- Abschlussunterlagen herunterladen.
- Förderbedingungen (Anlage des Zusagebriefs)
- Confirmation of Attendance (Formular)
- Ihren Erfahrungsbericht füllen Sie bitte innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes direkt in Mobility Online aus.
- Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Auslandsaufenthalte (vom DAAD)
- Welche steuerrechtlichen Aspekten muss man bei der PROMOS Förderung beachten?
PROMOS-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §3 Nr.44a EStG steuerfrei.
Darüber hinaus mindern Stipendien aus dem PROMOS-Programm der EU die Ausbildungsfreibeträge des § 33a Abs. 2 EStG nicht (Urteil vom 17.10.2001 [III R 3/01], Bundesfinanzhof in München).
Prinzipiell muss jedoch ein PROMOS-Stipendium sowohl an das zuständige Finanzamt, die Kindergeldkasse und an die Krankenkasse gemeldet werden.
Steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten
Die deutsche Finanzverwaltung wird durch die TU Dresden über die Zahlung des PROMOS-Stipendiums nach Maßgabe der “Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten“ (MV) unterrichtet. Eine Mitteilungspflicht der TU Dresden besteht für Zahlungen ab insgesamt 3.000 EUR im Kalenderjahr (§ 7 Abs. 2 MV).
Wir weisen auf die eigenverantwortliche Prüfung deiner steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten im Bezug auf die Einnahmen aus PROMOS gegenüber den Finanzbehörden hin (§ 12 MV).
Folgende Daten werden an das zuständige Finanzamt übermittelt: Anschrift des Zahlungsempfängers, Grund der Zahlung, Zahlungsbetrag, Steuer-ID (Identifikationsnummer), Bankverbindung des Zahlungsempfängers (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Kreditinstitut)
Was ist die Steuer-ID (Identifikationsnummer)?
Die Steuer-ID (Identifikationsnummer) wird über das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) ausgegeben und ist eine elfstellige Nummer, die Daten zur eigenen Person und zum zuständigen Finanzamt enthält. Deutsche Staatsbürger:innen erhalten den Bescheid über die Steuer-ID (Identifikationsnummer) nach Meldung der Geburt. Für alle in Deutschland beim Einwohnermeldeamt gemeldeten ausländischen Bürger:innen wird bei der Erstanmeldung in Deutschland eine Steuer-ID angelegt, die dem/der ausländischen Bürger:in innerhalb von 2-4 Wochen nach der ersten Registrierung bei einer Meldebehörde in Deutschland postalisch übermittelt wird.
Wo findet man die Steuer-ID?
Lohnabrechnung (obere Mitte), Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung
Ausländische Bürger:innen: Der Antrag für die Steuer-ID ist mit einer Kopie von Reisepass oder Personalausweis per E-Mail an zu senden. Im Textfeld der E-Mail soll als Empfänger die Abteilung Internationales Steuerrecht (IStR) vermerkt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 10 Werktage.
Wie kann man die Steuer-ID (erneut) beantragen?
Deutsche Staatsbürger:innen: Sollte die Steuer-ID nicht zugestellt worden oder nicht mehr auffindbar sein, kann der Bescheid über die Steuer-ID erneut über das Bundeszentralamts für Steuern ausschließlich postalisch zugestellt werden.
Informationen zur Vergabe und zur Antragstellung einer Steuer-ID können über diesen Link abgerufen werden: https://www.finanzamt.sachsen.de/lohnsteuer-6348.html