Universitätswahlen: Fachschafts- bzw. Fakultätsänderung beantragen
Inhaltsverzeichnis
1. Änderung der Fachschaftszugehörigkeit beantragen
Sofern Sie in einem der Lehramtsstudiengänge an Oberschulen oder Gymnasien oder parallel in zwei Studiengängen immatrikuliert sind, können Sie wählen, welcher Fachschaft Sie entsprechend Ihrer Lehramtsfächer bzw. Ihrer Parallelstudiengänge angehören wollen und in welcher Fachschaft Sie damit an der kommenden Fachschaftsratswahl teilnehmen wollen. Die zur Zeit in Ihrem Datensatz eingetragene Fachschaft finden Sie im selma-Portal unter [Account] im Ordner [Persönliche Daten]. Die Änderung muss bis zum 19. November 2024 von Ihnen für die vom 10. bis 12. Dezember 2024 stattfindende Wahl der Fachschafträte per E-Mail beantragt worden sein.
Beachten Sie im Lehramt bei Ihrer Fachschaftsratswahl Folgendes!
Alle Lehramtsstudierenden im Lehramt an Oberschulen und Gymnasien gehören zunächst der Fachschaft "Allgemeinbildende Schulen und Grundschulen" an. In dieser Fachschaft müssen Sie Ihr Wahlrecht ausüben, es sei denn, Sie teilen uns mit, dass Sie entsprechend Ihrer Fächer in eine andere Fachschaft wechseln wollen. In dieser Fachschaft nehmen Sie dann auch an der Fachschaftsratswahl teil. Haben Sie weitere inhaltliche Anfragen, die Ihnen die Entscheidung für die richtige Fachschaft vielleicht leichter machen könnte, senden Sie diese bitte an den Studierendenrat oder an die betreffende Fachschaft.
2. Änderung der Fakultätszugehörigkeit beantragen
Sofern Sie in einem der Lehramtsstudiengänge an Oberschulen oder Gymnasien oder parallel in zwei Studiengängen immatrikuliert sind, können Sie wählen, welcher Fakultät Sie angehören wollen und in welcher Fakultät Sie bei den Universitätswahlen an der kommenden Fakultätsrats- und Bereichswahl teilnehmen wollen. Die zurzeit in Ihrem Datensatz eingetragene Fakultät finden Sie im selma-Portal unter Ihrem Account im Ordner [Persönliche Daten]. Die Änderung muss bis zum 15. November 2024 von Ihnen für die vom 10. bis 12. Dezember 2024 stattfindende Wahl der Fakultätsräte per E-Mail beantragt worden sein.
Beachten Sie im Lehramt Folgendes!
Alle Lehramtsstudierenden im Lehramt an Oberschulen und Gymnasien gehören zunächst der Fakultät entsprechend des ersten eingetragenen Lehramtsfaches an. In dieser Fakultät müssen Sie Ihr Wahlrecht ausüben, es sei denn, Sie teilen uns mit, dass Sie in eine andere Fakultät entsprechend Ihrer Lehramtsfächer wechseln wollen. In dieser Fakultät nehmen Sie dann im Dezember an den Universitswahlen teil.
Haben Sie weitere inhaltliche Anfragen, die Ihnen die Entscheidung für die richtige Fakultät vielleicht leichter machen könnte, senden Sie diese bitte an das .
Weitere Informationen zu den anstehenden Wahlen an der Universität.