Semesterbeitrag und Studiengebühren an der TU Dresden
Um sich für das jeweils nächste Semester zurückzumelden, müssen Sie sich innerhalb der in der Immatrikulationsdordnung festgelegten Rückmeldefristen durch Überweisung des aktuellen Semesterbeitrags und sofern zutreffend einer Studiengebühr zum Studium zurückmelden.
Semesterbeitrag
Bitte beachten Sie, dass sich insbesondere die Semesterbeiträge entsprechend der aktuellen Beitragsordnungen des Studentenwerkes bzw. des Studierendenrates jedes Semester ändern können. Sofern Sie sich gerade für ein Studium beworben haben, werden Sie nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen persönlich informiert, welcher Betrag von Ihnen auf welches Konto zu überweisen ist. Bitte warten Sie auf jeden Fall diese Information ab.
Die aktuellen Beträge zu Nachfolgesemestern werden immer zu Beginn der jeweiligen Rückmeldefrist bekannt gegeben. Sie erhalten dann in der Regel zu Beginn der Rückmeldefrist eine E-Mail über den Rundmailverteiler der TU Dresden an Ihre E-Mail-Adresse der TU Dresden.
Studiengebühren
Zusätzlich zum aktuellen Semesterbeitrag werden von einigen Studierenden Studiengebühren gemäß § 13 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der TU Dresden erhoben:
- 100,00 EUR je Semester für ein Fernstudium gemäß § 13 Abs. 6 SächsHSG,
- 350,00 EUR je Semester für ein Zweitstudium gemäß § 13 Abs. 4 SächsHSG. Ausgenommen sind Studierende, die aufgrund eines vorausgesetzten Bachelorabschluss in einem Masterstudiengang studieren.
- 500,00 EUR je Semester von Langzeitstudierenden gemäß § 13 Abs. 2 SächsHSG, die ab WS 2012/13 an der TU Dresden immatrikuliert wurden und die Regelstudienzeit in ihrem aktuellen Studiengang um mehr als 4 Semester überschritten haben.
- Semestergebühren können auch für weiterbildende Studiengänge gemäß § 13 Abs. 6 SächsHSG festgelegt werden. Die Gebührenhöhe ist in dem Fall jeweils im Studieninformationssystem (SINS) beim Studiengang ausgewiesen.
Die Gebührenpflicht wird im Rahmen der Immatrikulation oder vor Beginn der Rückmeldung zum Semester festgestellt. Gebührenpflichtige Studierende erhalten in der Regel vor Beginn der Rückmeldefrist einen Gebührenbescheid als Download im Online-Portal selma. Sie werden darüber per E-Mail informiert.