Semesterbeitrag und Studiengebühren an der TU Dresden
Inhaltsverzeichnis
Zur Immatrikulation an der TU Dresden sowie vor jedem neu beginnenden Semester müssen Sie jeweils den aktuellen Semesterbeitrag und, sofern erforderlich, eine Studiengebühr überweisen. Beachten Sie, dass sich insbesondere der Semesterbeitrag (an der TU Dresden ca. 200-300 EUR/Semester mit Semesterticket) jedes Semester ändern kann!
Semesterbeitrag
Mit Ihrer Immatrikulation sind Sie Teil der verfassten Studierendenschaft und nehmen die Leistungen des Studentenwerkes Dresden in Anspruch. Damit sind Sie gemäß der an beiden Einrichtungen geltenden Beitragsordnungen zur Zahlung eines Semesterbeitrags verpflichtet.
Bei Neuimmatrikulation zu beachten:
Sofern Sie sich gerade für ein Studium beworben haben, werden Sie nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen persönlich informiert, welcher Betrag von Ihnen auf welches Konto zu überweisen ist. Bitte warten Sie auf jeden Fall diese Information ab.
Bei Rückmeldung zu jedem Semester zu beachten:
Der Semesterbeitrag wird jeweils in der Rückmeldefrist gemäß § 11 Immatrikulationsordnung der TU Dresden fällig. Die Aufforderung dazu erhalten Sie immer zu Beginn der Rückmeldefrist per Rundmail an Ihre TUD-E-Mail-Adresse. Beachten Sie, dass sich die Beitragsordnungen oft ändern und der aktuell zu überweisende Betrag erst zu Beginn der Rückmeldefrist feststeht. Bitte überweisen Sie den aktuellen Semesterbeitrag immer erst nach Beginn der Rückmeldefrist, da er sonst im alten Semester verbucht wird.
Studiengebühren
Zusätzlich zum aktuellen Semesterbeitrag werden von einigen Studierenden Studiengebühren gemäß § 13 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung der TU Dresden erhoben:
- 100,00 EUR je Semester für ein Fernstudium gemäß § 13 Abs. 6 SächsHSG,
- 350,00 EUR je Semester für ein Zweitstudium gemäß § 13 Abs. 4 SächsHSG. Ausgenommen sind Studierende, die aufgrund eines vorausgesetzten Bachelorabschluss in einem Masterstudiengang studieren.
- 500,00 EUR je Semester von Langzeitstudierenden gemäß § 13 Abs. 2 SächsHSG, die ab WS 2012/13 an der TU Dresden immatrikuliert wurden und die Regelstudienzeit in ihrem aktuellen Studiengang um mehr als 4 Semester überschritten haben.
- Semestergebühren können auch für weiterbildende Studiengänge gemäß § 13 Abs. 6 SächsHSG festgelegt werden. Die Gebührenhöhe ist in dem Fall jeweils im Studieninformationssystem (SINS) beim Studiengang ausgewiesen.
Die Gebührenpflicht wird im Rahmen der Immatrikulation oder vor Beginn der Rückmeldung zum Semester festgestellt. Gebührenpflichtige Studierende erhalten in der Regel vor Beginn der Rückmeldefrist einen Gebührenbescheid als Download im Online-Portal selma. Sie werden darüber per E-Mail informiert.