Lehrerbildung in Sachsen
Im folgenden Text soll kurz dargestellt werden, wie sich die Entwicklung der Lehrerbildung in Sachsen, insbesondere in den Jahren 1989 bis 1992, vollzogen hat. Damit soll gezeigt werden, dass die Vergabe eines „Goldenen Diploms“ durch die TU Dresden für Alumni der ehemaligen Pädagogischen Hochschule „Karl Friedrich Wilhelm Wander“ Dresden sowohl sachlich als auch juristisch gerechtfertigt ist.
Bis 1989 fand die Lehrerbildung in der DDR in Universitäten, als auch in Pädagogischen Hochschulen statt. Dabei waren die studierbaren Fachkombinationen vorgegeben und einzelnen Einrichtungen zugeordnet. Das Lehrerstudium erfolgte nach dem Abitur ausschließlich an der jeweiligen Universität bzw. Hochschule und endete (seit 1.9.1969) mit dem Abschluss als „Diplomlehrer“ für die gewählten Fächer. Zu unterscheiden ist hier die Ausbildung der Lehrer für Grundschulen, die ausschließlich an „Instituten für Lehrerbildung“ verortet war, wo Studierende bereits mit der Mittleren Reife (nach der
10. Klasse) beginnen konnten. In diesem Kontext ist zu erwähnen, dass es an allen Pädagogischen Hochschulen professoral besetzte Fachbereiche gab, einschlägige Forschungsprojekte mit Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft stattfanden sowie das Recht der Promotion und Habilitation existierte. Das war grundsätzlich anders als in den Pädagogischen Hochschulen der alten Bundesrepublik.
In Dresden war an der TUD insbesondere die Ausbildung von Lehrkräften für Berufsschulen verankert. Allerdings war es auch vereinzelt in allgemeinbildenden Fächern oder in Kombination mit den beruflichen Fächern möglich den Abschluss als Diplomlehrer zu erreichen. Die Zuordnung der Studierenden erfolgte in beiden Einrichtungen an die jeweiligen Fachbereiche (damals Sektionen).
Auf der Basis der gesetzlichen Regelungen der Landesregierung zur Erneuerung der Hochschullandschaft im Freistaat Sachsen (1990) erfolgte in Dresden die Integration der Ingenieurhochschule Dresden, der Verkehrshochschule Dresden und der Pädagogischen Hochschule Dresden in die dann als Volluniversität aufgestellte TU Dresden (1992). Dabei wurde die Einordnung in die analoge Fachfakultät vorgenommen, auch beim Lehramt. Das gesamte Archiv der PH Dresden ging zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in den Bestand des Universitätsarchivs über. Die Studierenden wurden nicht vollständig der Fakultät Erziehungswissenschaften zugeordnet, das galt nur für die Studierenden im Lehramt für
Grundschulen bzw. Berufliche Schulen. Später erwies sich diese Regelung in der Koordinierung der Lehrerbildung an der TU Dresden bis hin zur Gründung des ZLSB schon als zusätzliche Hürde.
In der Konsequenz sind Alumni der damals integrierten Einrichtungen auch als Alumni der TUD anzuerkennen und die Verleihung einer Urkunde zum „Goldenen Diplom“ folgerichtig. Der Abschluss als „Diplomlehrer“ basierte auf einer vergleichbaren wissenschaftlichen Arbeit in einem der gewählten Fächer oder den Erziehungswissenschaften. Durch die Übernahme des Archivs der PH war es möglich,
die Daten der Alumni im Universitätsarchiv zu überprüfen.
Prof. Dr. Steffen Friedrich (i.R.)
(Fakultät Informatik / ZLSB)