12.11.2020
Corona-Hilfsfonds der GFF: Studierende können wieder Anträge stellen
Ab sofort können Studierende der TU Dresden, die sich auf Grund der Corona-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten befinden, wieder einen Antrag auf Soforthilfe aus dem Corona-Hilfsfonds stellen. Wer sich nachweislich infolge der Einschränkungen in einer Notlage befindet, kann einmalig bis zu 450 Euro erhalten.
Studierende sind von den Folgen der Corona-Krise finanziell besonders betroffen, da viele Nebenjobs aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr ausgeübt werden können.