Einzureichende Unterlagen bei Bewerbung für einen Studieneinstieg in einem höheren Fachsemester in den Studiengängen Medizin, Humanmedizin und Zahnmedizin, wenn bereits Studienleistungen von anderen Hochschulen vorliegen
Folgende Unterlagen sind nach erfolgter Online-Bewerbung bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. Juli (zum Wintersemester) an folgende Anschrift zu senden
Technische Universität Dresden
Medizinische Fakultät
Immatrikulationsamt
Fetscherstr. 74
01307 Dresden
Nachreichfrist: Alle Dokumente müssen bis spätesten 20. Juli (Ausschlussfrist) an der Universität eingegangen sein. Für die persönliche Abgabe können Sie auch den FRISTENBRIEFKASTEN auf der Helmholtzstr. 10 links am Tillich-Bau nutzen, siehe Lageplan
Einzureichende Unterlagen:
- das von Ihnen unterschriebene Bewerbungsanschreiben. Das Bewerbungsanschreiben wird Ihnen nach dem Abschicken Ihrer Online-Bewerbung als Download zum Ausdruck zur Verfügung gestellt. Der Ausdruck kann jederzeit wiederholt werden.
- eine einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis); für Bewerber:innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft eine Notenübersicht vom Sekundarschulabschluss/ Hochschulaufnahmeprüfung mit Übersetzung (deutsch, englisch oder französisch)
-
eine einfache Kopie der Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe von Studiengang, Fachsemester und sofern zutreffend, Angabe des klinischen Semesters. Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Bei dem Zusatzvermerk "beschränkt auf den vorklinischen Studienabschnitt" als Teilstudienplatz ist zusätzlich eine Kopie des Zulassungsbescheides der Stiftung für Hochschulzulassung einzureichen.
-
Nachweis von bereits erbrachten abgeschlossenen Studienleistungen durch:
b) sofern bereits vorliegend, einen Anrechnungsbescheid* über Studien- und Prüfungsleistungen in einfacher Kopie, sofern Sie Ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem anderen verwandten Studiengang erbracht haben.
a) Einzelbescheinigungen über abgeschlossene Leistungsnachweise* nach der Approbationsordnung für Ärzte oder einer vom Prüfungsamt bestätigten Gesamtübersicht in einfacher Kopie, sofern Sie bereits im beantragten Studiengang im Geltungsbereich des Grundgesetzes eingeschrieben waren (Studienfortsetzer). Es wird darauf hingewiesen, dass nur abgeschlossene Leistungsnachweise im Sinne der Approbationsordnung für Ärzte und keine Teilleistungen berücksichtigt werden. Bewerber:innen, die bisher an einer ausländischen Hochschule studiert haben, reichen entsprechende Fächer- und Notenübersichten mit Übersetzung (deutsch, englisch, französisch) von der ausländischen Hochschule ein.
oder
*Ausnahme bei einer Bewerbung für den Studiengang Medizin im 1. Klinischen Semester zum jeweiligen Wintersemester:
Nachweise über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw. der erforderliche Anrechnungsbescheid Ihres zuständigen Landesprüfungsamtes sind erst nach Zulassung mit dem Antrag auf Immatrikulation einzureichen! Ihrer Bewerbung brauchen Sie zur aktuellen Studien- / Immatrikulations-bescheinigung lediglich eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (siehe Punkt 2) beilegen. -
für Medizin: sofern zutreffend, Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bzw.
für Zahnmedizin: sofern zutreffend, Kopie des Zeugnisses der Naturwiss. Vorprüfung und/oder Kopie des Zeugnisses der Zahnärztlichen Vorprüfung -
Bei Bewerber:innen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft bzw. einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit einem vorangegangenen Studium an einer ausländischen Hochschule:
Zeugnis über bisheriges Studium mit Fächer- und Notenübersichten mit Übersetzung (deutsch, englisch)
Hinweis! Bewerber:innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich darauf einstellen, dass spätestens zur Immatrikulation der Nachweis über die geforderten Deutschkenntnisse vorgelegt werden muss.