Studienvoraussetzungen
- Hochschulabschluss in Wasserwirtschaft, Hydrowissenschaften, Ingenieurwissenschaften oder in einem fachverwandten Studiengang,
- Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Der Nachweis erfolgt durch Zeugnisse oder Sprachzertifikate. Dies können insbesondere ein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife mit Belegung der Fremdsprache Englisch von Klassenstufe 5 bis 12, ein Zeugnis über einen vollständig in englischer Sprache abgelegten Hochschulabschluss oder ein Sprachzertifikat - z.B. TOEFL (72), IELTS (5,5), UNIcert II sowie
- folgende besonderen Kenntnisse:
• mindestens 30 Leistungspunkte (ECTS) aus Lehrangeboten zu: Mathematik, Physik, Chemie, Hydrochemie, Biologie, Hydrobiologie, Informatik, Hydroinformatik oder Geoinformatik und
• mindestens 50 Leistungspunkte (ECTS) aus Lehrangeboten zu: Wasserbewirtschaftung, Hydrologie, Meteorologie, Siedlungswasserwirtschaft, Wasserversorgung, Abwassersysteme, Industriewasserwirtschaft, Grundwasserbewirtschaftung, Gewässergüte oder Wasserqualität und
• mindestens 35 Leistungspunkte (ECTS) aus Lehrangeboten zu: weiteren ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen wie Abfallwirtschaft, Altlastenbearbeitung, Sanierungstechnik, Technische Mechanik, Hydromechanik, Wasserbau, Flussbau, Bodenmechanik oder Grundbau
Der Nachweis der besonderen Kenntnisse erfolgt in einem Eignungsfeststellungsverfahren mit einem Eignungsgespräch.
Sprachvoraussetzung Deutsch
Internationale Studienbewerber:innen sowie deutsche Bewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung informieren sich bitte auf folgender Seite: erforderliche Sprachkenntnisse.
1. Schritt: Bewerbung für den Studiengang
- Besuchen Sie nach Start der Bewerbungsfrist die Seiten zur
online-Bewerbung.
- Nach Beantwortung der Fragen in der Bewerberweiche werden Sie zum entsprechenden Bewerbungsportal geführt.
- Am Ende Ihrer Dateneingabe müssen Sie Ihre online-Bewerbung abschicken.
- Anschließend werden Sie aufgefordert, sich Ihr Bewerbungsanschreiben mit Ihrer Bewerbungsnummer auszudrucken.
Achtung! Deutsche Bewerber:innen für die Studiengänge
- Internationale Beziehungen
- Molecular Bioengieneering
- Regenerative Biology and Medicine
- Physics of Life
müssen mit Schritt 2 - der Bewerbung für das Eignungsfeststellungsverfahren- beginnen, da hier die Anmeldefrist am 31.5. endet. Danach können Sie sich ab 1.6. online für das Studium bewerben.
2. Schritt: Bewerbung für das Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren
Für die in Ihrem Studiengang erforderliche Bewerbung zum Eignungsfeststellungs- bzw. Auswahlverfahren müssen Sie folgende Unterlagen bereit halten. In welcher Form und Frist die Unterlagen von Ihnen abgefordert werden (postalisch oder online) wird Ihnen nach Ihrer online-Bewerbung mitgeteilt. Beachten Sie, dass Ihre Bewerbungsnummer aus der online-Bewerbung in Ihren Antragsunterlagen enthalten sein muss. Ist eine Bewerbung im selma-Portal aus Fristgründen noch nicht möglich, kann die Bewerbungsnummer entfallen.
Einzureichende Unterlagen
A) Allgemeine Unterlagen
Achtung! In den Studiengängen
- Internationale Beziehungen
- Molecular Bioengineering
- Regenerative Biology and Medicine
- Physics of Life
sind für die Anmeldung zur Eignungsfeststellung nur die speziellen studiengangsbezogenen Unterlagen einzureichen oder online hochzuladen.
Für alle anderen Masterstudiengänge sind folgende allgemeine Unterlagen einzureichen:
• vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Online-Bewerbungsanschreiben, sofern eine Bewerbung im selma-Portal aus Fristgründen bereits möglich war
• Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis); falls vorhanden, Zeugnis der Hochschulaufnahmeprüfung (Kopie jeweils vom Original sowie der Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache)
• Kopie vom Abschlusszeugnis über den erforderlichen ersten Hochschulabschluss einschließlich dazugehöriger Fächer- und Notenübersicht oder falls der erste Hochschulabschluss noch nicht vorliegt, Bescheinigung der ersten Hochschule, dass mind. 80 % der Leistungen, die zum erforderlichen Hochschulabschluss benötigt werden, erbracht worden sind einschließlich Angabe der aktuellen Durchschnittnote bei NC-Studiengängen (Formular auf der Seite des Immatrikulationsamtes)
• sofern das Abschlusszeugniss nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt, eine amtlich zertifizierte Übersetzung von einem amtlich bestellten Übersetzer
• letzte Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und letzten Fachsemesters, sofern die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester beantragt wird,
• bei einem vorangegangenen Studium außerhalb der TU Dresden, Studienverlaufsbescheinigung der bisherigen Hochschule mit Angabe aller studierten Studiengänge mit Fach- und Hochschulsemester
• Kopie des Passes (bei internationalen Bewerber:innen)
• Original des Zertifikates der Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft (APS) bei chinesischen, indischen und vietnamesischen Bewerber:innen
• Kopie des Nachweises hinreichender Deutschkenntnisse gemäß unserer Hinweise zu den erforderlichen Deutschkenntnissen
B) Spezielle studiengangsbezogene Unterlagen
• Antrag auf Eignungsfeststellung auf den Seiten der Fachrichtung
• Kopien weiterer Zeugnisse und Nachweise, die die erforderlichen besonderen Kenntnisse belegen
• Kopie des Nachweises der geforderten Englischkenntnisse; Der Nachweis erfolgt durch Zeugnisse oder Sprachzertifikate. Dies können insbesondere ein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife mit Belegung der Fremdsprache Englisch von Klassenstufe 5 bis 12, ein Zeugnis über einen vollständig in englischer Sprache abgelegten Hochschulabschluss oder ein Sprachzertifikat - z.B. TOEFL (72), IELTS (5,5), UNIcert II
• Achtung! Das Zeugnis über den geforderten ersten Hochschulabschluss, die Englischkenntnisse bzw. die Bescheinigung über 80 % der zu erbringenden Leistungen können zur Immatrikulation bis spätestens 15.9. nachgereicht werden!
Fristen und Anschrift für die Einreichung Ihrer Unterlagen
- Antragszeitraum für Eignungsfeststellungsverfahren
-
1. Juni – 15. Juli
- Antragsszeitraum zum Eignungsfeststellungsverfahren für Studienfortsetzer
-
1. Juni – 15. Juli,
1. Dezember – 15. Januar
- Bewerbungsanschrift
- Die Anschrift für das Einreichen der erforderlichen Unterlagen wird nach Beendigung der Online-Bewerbung ausgegeben.
- Bewerbungszeitraum
-
Für EU-Bewerber:innen gilt:
1. April – 15. Juli
Für Nicht-EU-Bewerber:innen gilt:
1. April – 31. Mai
- Bewerbungsanschrift
- Die Bewerbung erfolgt online über uni-assist e.V.
Weitere Links und Informationen
- Weitere Informationen
- Hinweise und Eignungsfeststellungsordnung auf der Seite der Fachrichtung
- Link zum Studiengang
- Wasserwirtschaft