Teilzeit- und Fernstudium an der TU Dresden
Derzeit ist es an der TU Dresden in allen angebotenen Fernstudiengängen sowie in vielen Direktstudiengängen möglich, ein Teilzeitstudium aufzunehmen. Sofern Sie wissen wollen, in welchen grundständigen oder weiterführenden Direktstudiengängen ein Teilzeitstudienangebot existiert, gehen Sie bitte ins Studieninformationssystem und wählen Sie in der Detailsuche die entsprechende Studienform aus. Das aktuelle Angebot wird Ihnen dann aufgelistet.
Ein Teilzeitstudium kann für Sie interessant sein, wenn Sie z.B. Ihr Studium und familiäre Verpflichtungen in Einklang bringen müssen, Angehörige pflegen müssen oder selber gesundheitlich beeinträchtigt sind.
Beachten Sie u.a. folgende Festlegungen, wenn Sie ein Teilzeitstudium aufnehmen möchten:
- Im Teilzeitstudium verdoppeln sich die Regelstudienzeit sowie die Prüfungsfristen nach § 35 Abs. 3 bis 5 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz. § 20 Abs. 2 und 4 SächsHSFG sowie die Bearbeitungszeiten von Studien- und Prüfungsleistungen bleiben davon unberührt.
- In einem Semester im Teilzeitstudium können nur 50 % der im Vollzeitstudium vorgesehenen Prüfungsleistungen abgelegt werden.
- Semesterbeiträge oder Studiengebühren sind in jedem Semester im Teilzeitstudium in voller Höhe zu entrichten.
- Das Amt für Ausbildungsförderung fördert derzeit noch kein Teilzeitstudium über BAföG.
- Ein Wechsel ins Teilzeitstudium ist bei Bedarf noch in späteren Semestern möglich. Der Wechsel ist innerhalb der Rückmeldefristen im Immatrikulationsamt/ Auslandsamt zu beantragen.
Weitere Festlegungen und Regelungen finden Sie in der Ordnung zum Studium in Teilzeit. Es ist grundsätzlich empfehlenswert, dass Sie sich vor Beantragung eines Teilzeitstudiums in der Zentralen Studienberatung oder im Immatrikulationsamt/ Auslandsamt informieren, ob ein Teilzeitstudium (auch aus finanziellen Gründen) für Sie vorteilhaft ist!
Beantragung:
Ein Studium in Teilzeitform kann bereits im Zusammenhang mit der Immatrikulation förmlich beantragt werden. Nähere Informationen zur Beantragung erhalten Sie mit der Anforderung der Immatrikulationsunterlagen nach erfolgter Online-Bewerbung und Zulassung.
Wollen Sie die Studienform in Ihrem Studiengang erst in einem späteren Semester wechseln, müssen Sie den Antrag innerhalb der Rückmeldefrist einreichen. Nähere Informationen zum Wechsel der Studienform während des Studiums finden Sie auf den Rückmeldeseiten unter der Frage " Kann ich während der Rückmeldefrist zum Vollzeit-/zum Teilzeitstudium wechseln?"

Immatrikulationsamt
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- Dienstag:
- 13:00 - 15:30
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:30
- Freitag:
- 09:00 - 12:00
Am Freitag, d. 27.5. (Brückentag) bleibt das Immatrikulationsamt geschlossen.