Fragen und Antworten zur Exzellenzstrategie
Inhaltsverzeichnis
Exzellenzstrategie
Eine kurze Einführung in die Exzellenzstrategie. © DFG bewegt
Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Forschung an deutschen Universitäten weiter zu stärken, haben Bund und Länder die Exzellenzstrategie (ExStra) als dauerhaftes Förderprogramm etabliert. Sie ist seit 2016 das Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern. Erstmals ausgelobt wurde das Förderprogramm 2005, um herausragende Universitätsstandorte zu unterstützen und die Spitzenforschung in Deutschland zu stärken.
Das Programm umfasst zwei nacheinander zu beantragende Förderlinien:
1. Exzellenzcluster zur projektförmigen Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder in Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünden
2. Exzellenzuniversitäten zur dauerhaften Stärkung der Universitäten und zum Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung, entweder als Einzelinstitutionen oder als Verbünde von Universitäten
- Eine Bewerbung um den Titel „Exzellenzuniversität“ kann nur dann erfolgen, wenn an einer Hochschule mindestens zwei Exzellenzcluster bzw. einem Hochschulverbund mindestens drei Exzellenzcluster bewilligt werden.
Die Exzellenzstrategie läuft auf unbestimmte Zeit. Das heißt aber nicht, dass erfolgreiche Universitäten nun dauerhaft gefördert werden:
Alle sieben Jahre müssen sich die Exzellenzuniversitäten einer Evaluation unterziehen. Dabei wird geprüft, ob die Fördervoraussetzungen weiterhin gegeben sind, d.h. alle sieben Jahre müssen sich die Exzellenzuniversitäten
- mit mind. zwei bzw. im Fall eines Exzellenzverbunds mit drei Exzellenzclustern im gemeinsamen und offenen Wettbewerb der ersten Förderlinie erneut durchsetzen und
- einer Evaluation unterziehen, die prüfen soll, ob die übergreifenden Förderkriterien weiterhin erfüllt werden.
Mit der Exzellenzstrategie werden ausgewählte Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten mit jährlich 687 Millionen Euro gefördert.
Wie schon bei der Exzellenzinitiative wird auch die Exzellenzstrategie durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Wissenschaftsrat durchgeführt. Die DFG ist dabei für die Förderlinie der Exzellenzcluster zuständig, der Wissenschaftsrat für die Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“. Die Förderentscheidung wird durch die Exzellenzkommission getroffen. Diese besteht aus einem Expertengremium sowie aus den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder. Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis der Empfehlungen des Expertengremiums über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.
Das international besetzte Expertengremium besteht aus 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die auch über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen.
Die Mitglieder des Expertengremiums werden vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und von der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats gemeinsam vorgeschlagen und von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ernannt. Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats und der Präsident oder die Präsidentin der DFG gehören dem Expertengremium ohne Stimmrecht an und führen den Vorsitz.
Das Expertengremium
- legt die Förderbedingungen unter Berücksichtigung der in der Verwaltungs-
vereinbarung enthaltenen Kriterien fest, - bewertet die Skizzen für Exzellenzcluster auf der Grundlage
(fach-)wissenschaftlicher Begutachtungen und die Entscheidung über die zur Antragstellung berechtigenden Skizzen, - bewertet die Anträge für Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten auf der
Grundlage (fach-)wissenschaftlicher Begutachtungen - bewertet die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzuniversitäten
- erstattet Bericht über das Programm an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
- spricht Förderempfehlungen für die Exzellenzkomission aus.
Das Expertengremium bildet zusammen mit den für Wissenschaft zustän-
digen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder die Exzellenzkommission.
Zusätzlich finanzierte Stellen bedeuten in der Regel auch ein zusätzliches Lehrangebot für Studierende, das von herausragenden Forscher:innen mit internationalem Renommee getragen wird.
Die Exzellenzstrategie enthält zudem differenzierte Fördermöglichkeiten, welche die Universitäten dabei unterstützen sollen, fachliche und strategische Profile auszubilden. Diese Profile können neben der Forschung auch Leistungsbereiche wie zum Beispiel die forschungsorientierte Lehre einbeziehen. Mit Foster (Funds for Student Research) hat die TU Dresden ein exzellenzgefördertes Programm geschaffen, das studentische Forschung unterstützt und sichtbar macht.
Exzellenzcluster
In einem Cluster arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Disziplinen und Institutionen an einem Forschungsvorhaben zusammen. Die Förderung als "Exzellenzcluster" gibt ihnen die Möglichkeit, sich intensiv auf ihr Forschungsziel zu konzentrieren, wissenschaftliche Nachwuchskräfte auszubilden und internationale Spitzenkräfte zu rekrutieren. Universitäten mit Exzellenzclustern können außerdem eine „Universitätspauschale“ als Strategiezuschlag zur Stärkung ihrer Organisation und strategischen Ausrichtung beantragen (siehe FAQ Exzellenzcluster).
Mit den Exzellenzclustern sollen außerdem wissenschaftlich gebotene Vernetzung und Kooperation ermöglicht werden. Die Exzellenzcluster sollen wichtiger Bestandteil der strategischen und thematischen Planung einer Hochschule sein, ihr Profil deutlich schärfen und darüber hinaus für den wissenschaftlichen Nachwuchs exzellente Förder- und Karrierebedingungen schaffen. Exzellenzcluster werden für die Dauer von sieben Jahren gefördert. Eine zweite Förderperiode von wiederum sieben Jahren ist möglich.
Somit dienen Exzellenzcluster der projektförmigen Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder, auch wissenschaftsbereichsübergreifend, in Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünden.
- Exzellenz der Forschung und der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im jeweiligen thematischen Forschungsfeld
- Wissenschaftliche Exzellenz und Kohärenz des Forschungskonzepts zur Entwicklung des thematischen Forschungsfelds, zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur internationalen Vernetzung
- Besonderheit, Originalität und Risikobereitschaft der Forschung
- Kohärenz und Qualität der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Qualität der Konzepte zur professionellen Personalentwicklung und zur Chancengleichheit in der Wissenschaft
- Qualität des strategischen Entwicklungskonzepts zur Organisation und Weiterentwicklung des Exzellenzclusters (Governance) und Passfähigkeit dieser Entwicklungsstrategie zu derjenigen der Universität bzw. des Verbunds
- ggf. Leistungsfähigkeit der beteiligten Partner und Kohärenz sowie Qualität des Kooperationskonzepts auf Basis verbindlicher Vereinbarungen
- ggf. Qualität der beantragten Maßnahmen zur forschungsorientierten Lehre im thematischen Forschungsfeld (mit besonderem Fokus auf die Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis)
- ggf. Qualität der beantragten Maßnahmen zum Ideen- und Wissenstransfer
- ggf. Qualität der beantragten Maßnahmen zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen
Alle sieben Jahre veröffentlicht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) veröffentlicht eine offene Ausschreibung für Exzellenzcluster. Neue Exzellenzcluster reichen zweistufig erst eine Antragsskizze und nach Begutachtung ggf. einen Vollantrag ein. Die Skizzen werden zunächst in fachlichen Panels begutachtet. Auf dieser Basis entscheidet das Expertengremium (siehe FAQ Exzellenzstrategie), welche Skizzen zu einem Vollantrag ausformuliert werden sollen. Ein bestehendes Exzellenzcluster gibt zur Fortsetzung einen Vollantrag ab und wird evaluiert.
Alle Vollanträge werden ebenfalls in fachlichen Panels begutachtet. Das Expertengremium gibt zu den Neu- und Fortsetzungsanträgen eine Empfehlung auf der Grundlage wissenschaftlicher Begutachtungen ab. Die Exzellenzkommission (siehe FAQ Exzellenzstrategie) entscheidet auf Grundlage dieser Empfehlungen über die Anträge.
Die jeweilige Förderlaufzeit für Exzellenzcluster beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre; Neuanträge sind möglich, sie können auch im selben thematischen Forschungsfeld angesiedelt sein.
Die Universitätspauschale ist ein Strategiezuschlag, den Universitäten mit Exzellenzclustern zur Stärkung ihrer Governance und strategischen Ausrichtung erhalten können. Über die Verwendung entscheidet das Rektorat. Nur Universitäten, die erfolgreich ein oder mehrere Exzellenzcluster eingeworben haben, können die Universitätspauschale erhalten. Die Clusteranträge mussten hierzu eine kompakte Darstellung der universitären strategischen Ziele enthalten, welche im Rahmen der fachlichen Begutachtung der Exzellenzcluster auf ihre Plausibilität hin überprüft wurde.
Exzellenzuniversität
Exzellenzuniversitäten (bzw. Exzellenzverbünde) erhalten Mittel, um ihr institutionelles Profil und ihre internationale Spitzenposition in der Forschung weiter auszubauen, die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit voranzutreiben und hervorragende Rahmenbedingungen für exzellente Forschung zu schaffen.
Universitäten können einen Antrag in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten stellen, wenn sie mindestens zwei Exzellenzcluster an derselben Universität (bei Universitätsverbünden: drei bewilligte Exzellenzcluster) eingeworben haben. Dann folgt ein wissenschaftsgeleitetes Auswahlverfahren durch Expertengremium und Exzellenzkommission (siehe FAQ Exzellenzstrategie), bei dem bisherige exzellente Forschungsleistungen und ein strategisches, institutionenbezogenes Gesamtkonzept maßgebliche Bewertungskriterien sind.
Einzelnen Maßnahmen an einer Exzellenzuniversität können die Leistungsdimensionen Forschung, Lehre, Forschungsinfrastrukturen und Transfer oder auch Handlungsfelder wie Governance, Personalentwicklung, Diversität und Internationalisierung adressieren.
Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten wird vom Wissenschaftsrat (WR) administriert.
Seit 2019 stellen Bund und Länder jährlich insgesamt rund 148 Millionen Euro für elf Hochschulen und einen Hochschulverbund zur Verfügung. Zukünftig stehen zusätzlich bis zu 60 Millionen Euro für maximal 15 Förderfälle zur Verfügung. Die individuellen Förderhöhen liegen antragsabhängig zwischen jährlich 10 und 15 Millionen Euro für einzelne Universitäten sowie zwischen 15 und 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde. Die exakten Fördersummen für die kommende Förderphase werden nach der Entscheidung über die bis zu fünf zusätzlichen Exzellenzuniversitäten im kommenden Oktober 2026 festgelegt.
Exzellenzuniversitäten werden alle sieben Jahre einer Evaluation mit selektivem Charakter unterzogen, die vom Wissenschaftsrat organisiert und vom Expertengremium (siehe FAQ Exzellenzstrategie) bewertet wird.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Exzellenzförderung weiterhin gegeben sind, d.h. alle sieben Jahre müssen sich die Exzellenzuniversitäten
- mit mind. zwei bzw. im Fall eines Exzellenzverbunds mit drei Exzellenzclustern im gemeinsamen und offenen Wettbewerb der ersten Förderlinie erneut durchsetzen und
- einer Evaluation unterziehen. Dabei wird überprüft, ob die übergreifenden Förderkriterien weiterhin erfüllt werden.
Das Ergebnis der Evaluation wird der Exzellenzkommission (siehe FAQ Exzellenzstrategie) vorgelegt.
Sind die Voraussetzungen für eine Förderung weiterhin erfüllt, wird diese fortgesetzt. Kommt die Evaluation zu einem negativen Ergebnis, so scheidet die Universität bzw. der Universitätsverbund mit einer degressiven, auf höchstens drei Jahre begrenzten Auslauffinanzierung aus der Förderung aus.
Das Expertengremium mit ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (siehe FAQ Exzellenzstrategie) gibt zu den Anträgen eine Empfehlung auf Grundlage wissenschaftlicher Begutachtungen in Form einer Vor-Ort-Begehung an den Universitäten ab. Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis dieser Empfehlungen über die Anträge.
Mehr Dauerstellen, bessere Karriereperspektiven für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Zeit zum Forschen, Vertrauen in die Qualität der Forschungsleistung – das soll eine dauerhafte Förderung möglich werden.
Es geht im Exzellenzwettbewerb um Sichtbarkeit und Spielräume:
Exzellenzuniversitäten sind national und international sichtbarer durch dieses Label, das wissenschaftliche, aber auch organisatorische Bestleistungen bescheinigt. Solche Universitäten stehen stärker im Fokus des Wettbewerbs um beste Köpfe, spannende Kooperationen und die Sicherung ihres Fortbestandes.
Die finanziellen Mittel der Exzellenzprogramme eröffnen Spielräume, Neues anzugehen oder Bewährtes auszuweiten.
Die Anforderungen an ein erfolgreiches Studium hängen nicht mit dem Exzellenztitel zusammen. Was sich ergeben wird, sind noch mehr Möglichkeiten, das Studium zu gestalten und sich frühzeitig mit Forschung zu beschäftigen. So ermöglicht beispielsweise das Programm FOSTER Förderung für studentisches Forschen. Weitere Maßnahmen wie Teaching Excellence Tracks verknüpfen exzellente Forschung mit der Lehre - wie im Master "Physics of Life" des gleichnamigen Exzellenzclusters.
Gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und dem Freistaat Sachsen im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern