Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen und deren Antworten zum Thema Studiengangsevaluation und Zertifizierung.
Das ZQA ist in der Lage, eigens von den Instituten erhobene Daten in die Auswertung der Studiengangsevaluation und somit im Evaluationsbericht zu berücksichtigen. Hierzu ist es notwendig, dass die Institute das ZQA rechtzeitig auf die Existenz solcher Daten hinweisen.
Die Studiengangsevaluationen und damit auch die im Vergleich zur Lehrverantstaltungsevaluation umfangreicheren Befragungen finden in der Regel einmal in fünf bzw. acht Jahren statt. Bei einer Regelstudienzeit von sechs Semestern bei Bachelorstudierenden bzw. vier Semestern bei Masterstudierenden ist davon auszugehen, dass die Studierenden lediglich an einer zusätzlichen Befragung während ihres Studiums teilnehmen brauchen.
Die Daten aus den Lehrveranstaltungsbefragungen und den Absolventenstudien werden neben den Studierenden- und Lehrendenbefragungen sowie der Modulevaluation in anonymisierter Form in der Qualitätsanalyse berücksichtigt, um ein ganzheitliches Bild von dem betreffenden Studiengang zu erhalten, welches wiederum Rückschlüsse auf die Einhaltung der Qualitätsziele erlaubt.
In Studiengängen mit einer geringen Studierendenzahl erscheint eine quantitative Studiengangsevaluation wenig sinnvoll, da deren Ergebnisse aufgrund der geringen Fallzahl keine repräsentativen Datenerhebungen zulassen. Besteht ein Studiengang aus weniger als 30 Studierenden, werden ausschließlich qualitative Maßnahmen angewandt. Zu diesen gehören Gruppendiskussionen mit den Studierenden und Lehrenden des Studiengangs. Auf Basis dieser Gespräche und mit Hilfe bereits stehender Daten über den Studiengang wird in der Folge ein Evaluationsbericht erstellt.
Die Bögen für die Lehrveranstaltungsevaluation wurden vom ZQA überarbeitet und erstmals im Wintersemester 2013/14 eingesetzt. Eine wesentliche Änderung besteht im Aufbau der Bögen. Die Fragen sind fortan thematisch geordnet und berücksichtigen zudem Aspekte der universitätsweiten Qualitätsziele. Die Terminierung zur Herausgabe der Bögen in der Mitte des Semesters soll vorerst bestehen bleiben. Eine Änderung des Zeitraumes ist jedoch möglich und wird im Hinblick auf die Realisierungschancen regelmäßig diskutiert.
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungsevaluationen ist und bleibt für die Lehrpersonen weiterhin eine freiwillige Maßnahme. Eine Verpflichtung zu dieser ist entsprechend dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz nicht zulässig.
Ein aktueller Zeitplan zur Evaluation der Studiengänge findet sich auf den Internetseiten der Technischen Universität Dresden. Die Zeitpunkte der Studiengangsevaluation sind so geplant, dass die Berichtserstellung, die Stellungnahme durch die Fakultät bzw. Zentralen Einrichtung und die Akkreditierung durch die Kommission QSL vor dem Ablauf der laufenden Akkreditierungsfrist geschieht und keine Akkreditierungslücke entsteht. Sollte aus dem Studiengang heraus der Wunsch bestehen, vorzeitig evaluiert zu werden, kann ein entsprechender Antrag an das Rektorat bzw. die/den Prorektor/in für Bildung und Internationales gestellt werden. Zudem sieht das Beschwerdemanagement als Teil des Qualitätsmanagements bei besonders schwerwiegenden Problemen ebenfalls die Möglichkeit einer vorzeitigen Studiengangsevaluation vor.