Qualification Check
- Das Archiv ist für nationale und internationale Einrichtungen ein Ansprechpartner zur Verifizierung der Dokumente zu erreichten Studienabschlüssen und Graduierungen.
Hinweis: Personenbezogene Daten werden gemäß § 4 des Sächsischen Datenschutzgesetzes in der Fassung vom 25.04.2018 an Dritte nur weitergegeben, wenn eine entsprechende Vollmacht/Einverständniserklärung der betreffenden Person dem Universitätsarchiv vorgelegt wird. - Für Bewerbungen im Ausland (z. B. USA, Kanada, China, Vereinigte Arabische Emirate u. a.) ist die Ausstellung einer Apostille erforderlich. Nur mit Einverständnis der Betroffenen werden vom Archiv beglaubigte Zeugnisse zur "Überbeglaubigung" an die Landesdirektion Sachsen gesandt.
Wenn Sie an der TU Dresden studiert oder gearbeitet haben, fragen Sie bitte
Frau Petra Nonas.
Wenn Sie an einer der in die TU Dresden integrierten Einrichtungen studiert oder gearbeitet haben, fragen Sie bitte
Frau Angela Buchwald.