Ausschreibung für den Fonds Digitales Lernen und Lehren 2026/2027
Grundsätze und Regelungen zur Förderung von Projekten im Themenfeld Digitales Lernen und Lehren in den Jahren 2026/2027 an der Technischen Universität Dresden
Förderfähige Vorhaben und Zielstellung der Förderung
Gefördert wird die Entwicklung von (teil-)digitalen Lern- und Lehrszenarien, die durch innovative Ideen in ihrem jeweiligen Kontext überzeugen und auf einer klar definierten Herausforderung basieren. Die Konzepte sollen sich am Lehrleitbild der TU Dresden sowie der Nachhaltigkeitsstrategie orientieren.
Für die Umsetzung stehen Unterstützungsmittel in Höhe von insgesamt 60.000 Euro (Personal- und Sachmittel) zur Verfügung, deren Laufzeit mindestens bis zum 31.12.2026 vorgesehen ist. Darüber hinaus ist eine erfolgsneutrale Verlängerung der Projektlaufzeiten bis zum 31.03.2027 bzw. 30.09.2027 in Planung.
Insgesamt werden vier Projekte mit jeweils 15.000 Euro gefördert.
Im Rahmen der geförderten Projekte soll mindestens eines der ZIELE mit didaktisch begründetem Einsatz digitaler Medien in der Lehre verfolgt werden:
- Förderung der Individualisierung von Lernprozessen und -pfaden,
- Förderung von Interaktion und Partizipation in der Lehre,
- Unterstützung der Lehrtätigkeit durch Förderung digitaler Handlungskompetenzen,
- Förderung des Kompetenzerwerbs im Umgang mit KI sowie deren Einsatz in Studium und Lehre,
- Neuauflage oder Ausbau bestehender Angebote unter Berücksichtigung von Diversität und Barrierefreiheit,
- Erhöhung der Sichtbarkeit der TU Dresden national und international durch Open Educational Resources und/oder Practices (OER/OEP).
Zusätzlich zu einer finanziellen Förderung bietet das ZiLL eine (kontinuierliche) didaktische Beratung und Vernetzung aller Lehrenden der TU Dresden an.
Ausschreibungsverfahren
Ideeneinreichung für Losverfahren
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Für die Bewerbung beim Fonds Digitales Lernen und Lehren reichen Sie bitte bis zum 31.07.2026 eine Ideenskizze über das bereitgestellte Formular ein. |
Aus den eingegangenen Einreichungen werden anschließend zehn Projektideen ausgelost. Deren Projektverantwortliche präsentieren ihr Vorhaben vor einer Jury, die aus Mitgliedern verschiedener Statusgruppen der TU Dresden besteht.
Die Ergebnisse der Auslosung werden am 05.08.2026 bekannt gegeben. Alle Personen, die ein Vorhaben eingereicht haben, werden darüber per E-Mail informiert.
Antrags-Pitch
Während einer digitalen Jury-Sitzung wird der Pitch live gehalten, wobei feste Zeitslots vergeben werden. Jeder Zeitslot umfasst 15 Minuten Vortragszeit und 10 Minuten für Diskussionen und Rückfragen seitens der Jury.
Der Antrags-Pitch sollte folgende Informationen enthalten:
- Ausgangslage und Zielsetzung des Vorhabens,
- Beschreibung des Vorhabens, inklusive Realisierungskonzept
- Darstellung des didaktischen Konzeptes, einschließlich Anpassungs-, Erweiterungs- und Optimierungsbedarfen,
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Mehrwert für Studierende und Lehrende (mit strategischem Bezug zum Lehrleitbild
der TU Dresden bzw. zu den Zielvereinbarungen der Bereiche oder Fakultäten), -
Qualitätssicherungs- und Nachhaltigkeitskonzept,
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Transferpotenzial und Skalierbarkeit,
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Zeitplan und Finanzkalkulation.
Die ersten drei Punkte haben dabei eine besonders hohe Priorität und sollten detailliert ausgearbeitet werden. Für die übrigen Punkte genügt eine skizzenhafte Darstellung, die die wesentlichen Aspekte kurz und prägnant zusammenfasst.
- Berücksichtigen Sie, wie im Aktionsplan aufgeführt, Aspekte der Barrierefreiheit.
- Es ist wünschenswert, dass Sie Ihre Projektergebnisse bei Passung als OER oder OEP bereitstellen.
- Wenn Sie Entwicklungen außerhalb der technisch bereitgestellten Infrastruktur an der TU Dresden planen, müssen diese gut begründet sein.
Bewertungskriterien der Jury
- schlüssiges und transferfähiges didaktisches Konzept
- Nachhaltigkeitsplanung und deren Machbarkeit
- Mehrwert für Studierende und Lehrende
- Transferpotenzial und Skalierbarkeit
- realistischer Kosten- und Zeitplan
Im Rahmen der Begutachtung und Auswahl erfolgt keine Gewichtung der Kriterien. Sie sollen vielmehr kontextbezogen und als Orientierungshilfe verstanden werden. Die Bewertung eines Antrags erfolgt ganzheitlich und die Einbeziehung der inhaltlichen Auswahlkriterien in die Projektbeschreibung richtet sich nach der Schwerpunktsetzung des jeweiligen Projekts. Daher müssen nicht alle Aspekte gleichermaßen enthalten sein.
Zuwendungsbestimmungen
Bewerbungsberechtigt sind alle Lehrenden der TU Dresden, die offiziell mit der Durchführung einer Lehrveranstaltung betraut sind. Darunter werden ausdrücklich auch Studierende verstanden, die eine Lehrendenrolle übernehmen (z. B. Tutor:innen) . Ausgenommen davon sind Mitglieder der Medizinischen Fakultät, deren Einreichungen nicht im Rahmen der Ausschreibung berücksichtigt werden können.
Der Förderzeitraum beginnt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zum 01.10.2026 und endet zum 30.09.2027. Kürzere Laufzeiten mit flexiblem Beginn sind möglich.
Nicht gefördert werden Parallelentwicklungen zu bestehenden zentralen IT-Infrastruktursystemen und Serviceangeboten der TU Dresden.
Grundausstattung kann im Rahmen dieser Förderung nicht finanziert werden, darunter zählt die komplette Standard-Ausstattung für Arbeitsplätze (IT und Mobiliar sowie Kleingeräte und Kabel). Weiterhin ausgeschlossen ist die Finanzierung von Baumaßnahmen, Reparaturen sowie Wartungsarbeiten.
Es können Personal- und Sachkosten geltend gemacht werden. Die Mittel dürfen nur für den im Antrag genannten Zweck und im beantragten Zeitraum verwendet werden.
Bewirtungskosten sowie Anschaffungen sind nur innerhalb der an der TU Dresden geltenden Richtlinien möglich:
Die Mittel sind Haushaltsmittel und müssen voraussichtlich bis zum 30.09.2027 verausgabt werden. Für die Umwidmung von Mitteln in begründeten Fällen ist im Vorfeld ein formloser Antrag zu stellen und an zu senden.
Spätestens bis zum 30.11.2027 sind nach Abschluss des Projekts ein Abschlussbericht sowie eine Mittelverwendungstabelle einzureichen.
Der Abschlussbericht kann in unterschiedlichen Formaten erfolgen, beispielsweise als Blogbeitrag, Transfer-Handreichung mit Lessons Learned, Veröffentlichung erstellter OER oder ähnliches. Eine jeweils für das Vorhaben passende und öffentlichkeitswirksame Dokumentation wird im Projektverlauf gemeinsam abgestimmt.
Während der Projektlaufzeit werden Vernetzungstreffen angeboten, an denen alle Projektbeteiligte teilnehmen können.
Jedes Vorhaben soll an mindestens einem Vernetzungsangebot und der dortigen Vorstellung des Projektstandes teilnehmen (z. B. spezifische Vernetzungsveranstaltungen für Geförderte, E-Teaching Day, Tag der Lehre, Diversity Tage, Lessons-Learned-Konferenz, Nachhaltigkeitwoche o. Ä.).
Eine Veröffentlichung der Erfahrungen und Ergebnisse durch die Projektverantwortlichen ist ausdrücklich erwünscht.
Informationen über das Projekt bzw. Teile des Abschlussberichtes werden auf den Webseiten der TU Dresden sowie bei Zustimmung auch auf den Seiten des Bildungsportals Sachsen dokumentiert. Im Sinne des Gedankens der Open Education/Open Science sollten die Projektergebnisse möglichst unter einer offenen Lizenz (z. B. CC BY-SA 4.0, CC BY 4.0, CC BY-NC oder CC 0) zur Verfügung gestellt werden. Beratungen durch die SLUB in Kooperation mit dem ZiLL sind hierzu jederzeit über die Wissensbar buchbar.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.