14.12.2016
Änderung an Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten im Ergänzungsbereich
Liebe Studierende,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass im Zuge der Genehmigung und Ausfertigung der studiengangsbezogenen Studienordnungen eine Änderung an der Voraussetzung der Vergabe von Leistungspunkten im Ergänzungsbereich notwendig war. Dies betrifft alle Studiengänge (LA BBS voraussichtlich ab SS 2017).
Aus Ihrer Wahl an Lehrveranstaltungen aus dem Katalog Ergänzungsstudien darf nunmehr nur noch eine unbenotete Prüfungsleistung resultieren.
Die neue Regelung greift für alle Prüfungsleistungen, die ab dem Wintersemester 2016/17 abgelegt werden. Anerkannte Prüfungsleistungen fallen nicht darunter, so auch nicht der Auslandsaufenthalt. Bereits abgeschlossene Module sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Grundsätzlich bitten wir Sie, die Studiendokumente regelmäßig, vor allem zu Beginn eines neuen Semesters auf Änderungen der noch nicht erbrachten Module zu prüfen.
Sie finden die aktuellen Informationen dazu auf der ZLSB-Website bzw. auf der Seite für Amtliche Bekanntmachungen der TU Dresden.