Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Lehrveranstaltungsevaluation erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die in der überarbeiteten Datenschutzerklärung festgehalten sind. Diese wurde nach Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der Technischen Universität Dresden angepasst.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Weiterleitung personenbezogener Evaluationsergebnisse: Zukünftig dürfen diese ohne vorherige Zustimmung der Lehrperson an die Studienkommissionen übermittelt werden.
Davon unberührt ist für die Veröffentlichung von Ergebnissen auf Webseiten oder Aushängen der Struktureinheiten weiterhin eine Zustimmung durch die Lehrpersonen erforderlich. Die Verantwortung hierfür liegt beim Fakultätsrat bzw. den von diesen bestellten Evaluationsbeauftragten. Weiter unten findet sich ein Muster der neuen Einwilligungserklärung, welche von der Lehrperson ausgefüllt dem:der zuständigen Evaluationsbeauftragten (nicht dem ZQA!) zuzusenden ist. Veröffentlichungen sind Angelegenheiten der Struktureinheiten, sodass die Evaluationsbeauftragten der Archivierung von Einwilligungserklärungen sowie ihrer Dokumentationspflicht nachkommen.
Einwilligungserklärung ab WiSe 2025_26 (von LP auszufüllen und an EV-Beauftragte zu senden)
Übersicht Evaluationsbeauftragte nach Struktureinheit (Stand: WiSe 2025_26)