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Hinweise zum Losverfahren

In zulassungsfreien Studiengängen werden keine Losverfahren durchgeführt. Wenn keine gesonderten Fristen für Eignungsfeststellungsverfahren gelten, können Bewerbungen noch bis 15. September (zum Wintersemester) über unser Bewerberportal online eingeben werden.

In zulassungsbeschränkten (Nc-) Studiengängen der TU Dresden werden bei nicht angenommenen Plätzen im 1. Semester keine Nachrückverfahren sondern Losverfahren durchgeführt. In bundesweiten Nc-Studiengängen werden erst nach dem letzten Nachrückverfahren Losverfahren durchgeführt, wenn noch Studienplätze frei sein sollten. Am Losverfahren kann sich jeder Bewerber beteiligen, der die entsprechenden Studienvoraussetzungen besitzt, auch wenn er sich vorher nicht für diesen Studiengang bis zum 15.7. beworben hatte. 

Für die Bewerbung zum Losverfahren ist es ausreichend, wenn Sie uns innerhalb der Bewerbungsfrist, die auf untenstehender [Übersicht zu freien Nc-Studienplätzen] bekannt gegeben ist, eine E-mail mit folgendem Inhalt zusenden:

"Betreff:  Losverfahren im Studiengang ........

  1. gewünschter Nc-Studiengang/-fach
  2. Vor- und Nachname sowie Absender des Antragstellers
  3. Telefonnummer oder E-Mail unter der der Antragsteller nach Ablauf der Bewerbungsfrist schnell erreichbar ist"

Sofern freie Plätze  (s.u.!) angeboten werden, richten Sie die E-mail an folgende E-Mail-Adresse. Außerhalb der Fristen eingehende E-mails werden automatisch gelöscht.

In welchen Nc-Studiengängen/-fächern nach Ablauf der Vergabeverfahren noch Plätze frei sind und welche Bewerbungsfristen gelten, erfahren Sie auf der untenstehenden aktuellen [Übersicht zu freien Nc-Studienplätzen]   bzw. übersichtlich für alle deutschen Hochschulen auf der Internetseite der Studienplatzbörse. Beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für jeden Studiengang und jedes Fach sehr unterschiedlich sein können. Es lohnt sich, ab September öfter auf diese Seiten zu schauen.

Sofern Losverfahren durchgeführt wurden, werden die zugelassenen Bewerber nach Ablauf der Bewerbungsfrist schnellstmöglich per E-Mail informiert. Beachten Sie, dass eine Benachrichtigung nur bei Zulassung erfolgt! Wir bitten von Anfragen per Post, Telefon, Fax oder E-Mail abzusehen!!!


Vergabe freier Studienplätze in zulassungsbeschränkten (Nc-) Studiengängen und -fächern

Stand vom 17.10.2011:

Die Losverfahren in hochschulinternen Nc-Studiengängen sind abgeschlossen.

Stand vom 25.10.2011:

In den Nc-Studiengängen Medizin und Zahnmedizin sind alle Studienplätze zum Wintersemester 2011/12 besetzt. Es wird kein Losverfahren durchgeführt !





Last modified: 25.10.2011 08:45
Author: Immatrikulationsamt

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