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Hinweise zum Hochschulzugang ohne Abitur

Das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat  Sachsen vom 10.12.2008 sieht im § 17 Abs. 5 vor, dass Bewerber, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule  durch Bestehen einer Zugangsprüfung erwerben können.
Die Technische Universität Dresden hat dafür eine Ordnung für die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung an der TU Dresden vom 01.03.2010 erlassen.

Damit besteht an der Technischen Universität Dresden die Möglichkeit, ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife ein Studium aufzunehmen, vorausgesetzt man besteht die Zugangsprüfung.
Das Zeugnis, welches man nach einer bestandenen Zugangsprüfung erhält, gilt als hochschul- und fachgebundene Zugangsberechtigung für den gewählten Studiengang.

Darüber hinausgehende Immatrikulationsvoraussetzungen, z. B. in Fächern mit einem Nc-Zulassungsverfahren oder Eignungsprüfungen, bleiben von der Zugangsprüfung unberührt. Zulassung und Eignungsfeststellung müssen gesondert beantragt werden.

Zulassungsvoraussetzungen
Zur Zugangsprüfung kann zugelassen werden, wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Als Berufsausbildung gelten

  • die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz,
  • der Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachschule, deren Zugangsvoraussetzung das Abschlusszeugnis der Mittelschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis ist,
  • der Abschluss einer Berufsausbildung mit dem Facharbeiterbrief der DDR oder
  • der Abschluss einer Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung.

Zulassungsverfahren
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 15.12. und endet am 15.01. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist). Die Antragsformulare können jeweils ab Ende November beim Im-matrikulationsamt der TU Dresden abgefordert werden (C4 Freiumschlag).

Anschrift: TU Dresden, Immatrikulationsamt, 01062 Dresden
Ansprechpartnerin:    Frau Lobeck

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. die Nachweise über das Vorliegen der genannten Zulassungsvoraussetzungen,
  2. eine Erklärung darüber, welcher Studiengang an der TU Dresden belegt werden soll,
  3. Angabe der Fremdsprache, in der die schriftliche Prüfung abgelegt werden soll,
  4. Lebenslauf (tabellarisch, möglichst maschinenschriftlich).


Die Entscheidung über die Zulassung zur Zugangsprüfung trifft der Prüfungsausschuss der TU Dresden.


Prüfungsverlauf und Inhalt
Die Zugangsprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen, die innerhalb von einer Woche abzulegen sind:

1. Deutsche Sprache
Schriftliche Arbeit (Aufsatz) mit einer Dauer von maximal vier Stunden zu einem Thema auf kulturellem, politischem, gesellschaftlichem oder wirtschaftlichem Gebiet. Es werden drei Themen zur Wahl gestellt.

2. Fremdsprache
Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden, bei der ein Text bearbeitet werden muss (Textverständnis und essayartige Antworten / Stellungnahmen in der Fremdsprache werden erwartet).

3. Mathematik
Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden mit komplexen Aufgaben, die aus den Gebieten    - Differentialrechnung und Integralrechnung
                   - Analytische Geometrie und lineare Algebra
                   - Stochastik
zusammengestellt sein können.

4. Fach entsprechend dem angestrebten Studiengang
Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von maximal vier Stunden.

5. Studiengangsbezogenes Allgemeinwissen (bei bestandener schriftlicher Prüfung ca. Mitte Juni)
Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 30 bis 45 Minuten, in dem u. a. Allgemeinbildung und fachspezifische Vorkenntnisse erörtert werden.

Die Fächer der Teilprüfung (Nr. 4) werden vom Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit den Fakultäten festgelegt und bekannt gemacht.

Das Prüfungsgespräch und die schriftlichen Arbeiten dienen der Feststellung, ob die Kandidatin / der Kandidat über das für ein Studium an der TU Dresden im gewählten Studiengang notwendige Allgemeinwissen verfügt. Es sollen damit den Abiturkenntnissen äquivalente Grundkenntnisse im betreffenden Fach nachgewiesen werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Teilprüfungen bestanden sind.

Auf Antrag können Prüfungsteile angerechnet werden, wenn entsprechende benotete Abschlüsse, beispielsweise der Volkshochschule oder anderer staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen, vorgelegt werden. Über die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag bis zum ersten Prüfungstermin.

Wiederholung der Zugangsprüfung
Ist die Prüfung nicht bestanden worden, so kann sie einmal wiederholt werden. Waren Teilprüfungen bestanden, so sind sie auf Antrag auf die Wiederholungsprüfung anzurechnen. Diese kann nur zum nächsten oder übernächsten regulären Prüfungstermin abgelegt werden.

Der Prüfungsanspruch erlischt bei Versäumnis der Wiederholungsfrist, es sei denn die Kandidatin / der Kandidat hat das Versäumnis nicht zu vertreten.

Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.

Zeitplan

15. Januar Bewerbungsschluss
ca. Ende Februar Zulassung und Einladung zur Prüfung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
Ende März bis Mitte April Schriftliche Prüfungen
ca. Mitte Juni Mündliche Prüfung
bis 01. Juli Versand der Prüfungsbescheide
15. Juli Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge
15. September Bewerbungsschluss für freie Studiengänge

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt der TU Dresden (Tel.: +49 351 463-34206).

Last modified: 09.11.2010 10:08
Author: Immatrikulationsamt

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