Das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
vom 10.12.2008 sieht im § 17 Abs. 5 vor, dass Bewerber, die
eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Berechtigung zum
Studium an einer Hochschule durch Bestehen einer
Zugangsprüfung erwerben können.
Die Technische Universität Dresden hat dafür eine Ordnung für
die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung an der TU
Dresden vom 01.03.2010 erlassen.
Damit besteht an der Technischen Universität Dresden die
Möglichkeit, ohne allgemeine oder fachgebundene
Hochschulreife ein Studium aufzunehmen, vorausgesetzt man
besteht die Zugangsprüfung.
Das Zeugnis, welches man nach einer bestandenen Zugangsprüfung
erhält, gilt als hochschul- und fachgebundene
Zugangsberechtigung für den gewählten Studiengang.
Darüber hinausgehende Immatrikulationsvoraussetzungen, z. B. in
Fächern mit einem Nc-Zulassungsverfahren oder
Eignungsprüfungen, bleiben von der Zugangsprüfung unberührt.
Zulassung und Eignungsfeststellung müssen gesondert beantragt
werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Zugangsprüfung kann zugelassen werden, wer eine
Berufsausbildung abgeschlossen hat. Als Berufsausbildung
gelten
- die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach
dem Berufsbildungsgesetz,
- der Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachschule,
deren Zugangsvoraussetzung das Abschlusszeugnis der
Mittelschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
ist,
- der Abschluss einer Berufsausbildung mit dem
Facharbeiterbrief der DDR oder
- der Abschluss einer Ausbildung im mittleren oder gehobenen
Dienst der öffentlichen Verwaltung.
Zulassungsverfahren
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 15.12. und endet am 15.01.
eines jeden Jahres (Ausschlussfrist). Die Antragsformulare
können jeweils ab Ende November beim Im-matrikulationsamt der
TU Dresden abgefordert werden (C4 Freiumschlag).
Anschrift: TU Dresden, Immatrikulationsamt, 01062
Dresden
Ansprechpartnerin: Frau Lobeck
Dem Antrag sind beizufügen:
- die Nachweise über das Vorliegen der genannten
Zulassungsvoraussetzungen,
- eine Erklärung darüber, welcher Studiengang an der TU
Dresden belegt werden soll,
- Angabe der Fremdsprache, in der die schriftliche Prüfung
abgelegt werden soll,
- Lebenslauf (tabellarisch, möglichst
maschinenschriftlich).
Die Entscheidung über die Zulassung zur Zugangsprüfung trifft
der Prüfungsausschuss der TU Dresden.
Prüfungsverlauf und Inhalt
Die Zugangsprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen, die
innerhalb von einer Woche abzulegen sind:
1. Deutsche Sprache
Schriftliche Arbeit (Aufsatz) mit einer Dauer von maximal vier
Stunden zu einem Thema auf kulturellem, politischem,
gesellschaftlichem oder wirtschaftlichem Gebiet. Es werden drei
Themen zur Wahl gestellt.
2. Fremdsprache
Schriftliche Arbeit mit einer Dauer
von maximal vier Stunden, bei der ein Text bearbeitet werden
muss (Textverständnis und essayartige Antworten /
Stellungnahmen in der Fremdsprache werden
erwartet).
3. Mathematik
Schriftliche Arbeit mit einer Dauer
von maximal vier Stunden mit komplexen Aufgaben, die aus den
Gebieten - Differentialrechnung und
Integralrechnung
- Analytische Geometrie und
lineare Algebra
- Stochastik
zusammengestellt sein können.
4. Fach entsprechend dem angestrebten
Studiengang
Schriftliche Arbeit mit einer Dauer von
maximal vier Stunden.
5. Studiengangsbezogenes Allgemeinwissen (bei
bestandener schriftlicher Prüfung ca. Mitte
Juni)
Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 30
bis 45 Minuten, in dem u. a. Allgemeinbildung und
fachspezifische Vorkenntnisse erörtert werden.
Die Fächer der Teilprüfung (Nr. 4) werden vom Prüfungsausschuss
im Einvernehmen mit den Fakultäten festgelegt und bekannt
gemacht.
Das Prüfungsgespräch und die schriftlichen Arbeiten dienen der
Feststellung, ob die Kandidatin / der Kandidat über das für ein
Studium an der TU Dresden im gewählten Studiengang notwendige
Allgemeinwissen verfügt. Es sollen damit den
Abiturkenntnissen äquivalente Grundkenntnisse im
betreffenden Fach nachgewiesen werden. Die Prüfung ist
bestanden, wenn alle Teilprüfungen bestanden sind.
Auf Antrag können Prüfungsteile angerechnet werden, wenn
entsprechende benotete Abschlüsse, beispielsweise der
Volkshochschule oder anderer staatlich anerkannter
Bildungseinrichtungen, vorgelegt werden. Über die Anrechnung
entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag bis zum ersten
Prüfungstermin.
Wiederholung der Zugangsprüfung
Ist die Prüfung nicht bestanden worden, so kann sie einmal
wiederholt werden. Waren Teilprüfungen bestanden, so sind sie
auf Antrag auf die Wiederholungsprüfung anzurechnen. Diese kann
nur zum nächsten oder übernächsten regulären Prüfungstermin
abgelegt werden.
Der Prüfungsanspruch erlischt bei Versäumnis der
Wiederholungsfrist, es sei denn die Kandidatin / der Kandidat
hat das Versäumnis nicht zu vertreten.
Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung ist die Prüfung
endgültig nicht bestanden.
Zeitplan
| 15. Januar |
Bewerbungsschluss |
| ca. Ende Februar |
Zulassung und Einladung zur Prüfung durch den
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses |
| Ende März bis Mitte April |
Schriftliche Prüfungen |
| ca. Mitte Juni |
Mündliche Prüfung |
| bis 01. Juli |
Versand der Prüfungsbescheide |
| 15. Juli |
Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte
Studiengänge |
| 15. September |
Bewerbungsschluss für freie Studiengänge |
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das
Immatrikulationsamt der TU Dresden (Tel.: +49 351
463-34206).