Unfallversicherung
Unfallversicherung Baupraktikum
Studenten sind über die Berufsgenossenschaft des
Praktikumbetriebes in Deutschland gesetzlich unfallversichert.
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte vor Praktikumsbeginn
geklärt werden, ob der Praktikumsbetrieb den Praktikanten bei
der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (bei keiner
Praktikumsvergütung unentgeltlich, sonst im Regelfall
Mindestbeitrag ca. 82 Euro).
Sollte der Praktikumsbetrieb nicht Mitglied einer
Berufsgenossenschaft sein, besteht in diesem Betrieb kein
Unfallversicherungsschutz. Von Praktika in diesen Betrieben
wird dringend abgeraten.
Siehe auch, Abschnitt Praktikum
Unfallversicherung Büropraktikum
Eine Unfallversicherung erfolgt grundsätzlich über die
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) des Praktikumbetriebes
(Anmeldung sicherstellen). Leider sind aus Erfahrung viele
Architekturbüros nicht in einer Berufsgenossenschaft Mitglied!
Eine Anmeldung des Architekturbüros bei der VBG ist
grundsätzlich kostenpflichtig (Mindestjahresbeitrag ca. 82
Euro). Nach Recherchen des Praktikantenamtes sind die
Leistungen einer privaten Unfallversicherung nicht vergleichbar
mit den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und
deshalb nur eine halbe Alternative. Zum Beispiel zahlen private
Unfallversicherungen in der Regel nur für dauerhafte
körperliche- und geistige Schäden.
Erfolgt die Vergütung des Pflichtpraktikums über Honorar- und
Werkverträge (=Selbständigenstatus), muss sich der Student als
Unternehmer bei der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft)
entgeltlich (Mindestbeitrag ca. 82 Euro) anmelden oder eine
private Unfallversicherung abschließen (Achtung, leider kein
vergleichbarer Unfallschutz).