Prüfungen
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Wichtige Infos
Mit Nutzung des SELMA-Portals kann nur noch an Prüfungen teilnehmen, wer dafür auch ordnungsgemäß angemeldet ist! Umgekehrt bekommt zum Ende des Semesters jede angemeldete Leistung eine Verbuchung (notfalls "nicht teilgenommen").
Die Annullierung von Prüfungsergebnissen ist weiterhin auch für das aktuelle Sommersemester 2023 nicht möglich. Durch Anmeldung ohne fristgemäße Abmeldung verpflichten Sie sich zur Prüfungsteilnahme und Annahme der Bewertung.
Achten Sie also auf eine exakte Prüfungsan- und -abmeldung.
Termine
Klausur Geschichte des westlichen Bauens vor 1800/ Baugeschichte I + Klausur LB251-2021 Geschichte des westlichen Bauens, für Studierende Landschaftsarchitektur
Klausur Geschichte des westlichen Bauens nach 1800/ Baugeschichte II
Mündliche Prüfungen bei Prof. Lippert und Herrn Dr. Haenchen
FAQ zu den Klausuren der Grundlagenvorlesungen A-AD 150 (BG vor 1800) und A-AD 370 (BG nach 1800):
- Die Klausur dauert 90 Minuten (Online-Klausur 120 Minuten)
- Die Klausur ist so aufgebaut, dass Studierende, die die Klausur im Rahmen des Studi- um Generale / AQUA nur einsemestrig gehört haben, auch nur die Fragen des ent- sprechenden Semesters beantworten müssen.
- Mitzubringen sind Stifte (Bleistifte, Filzstifte, Kulis) – jedoch NICHT in rot, evtl. Radiergummi, Lineal.
- Es werden Aufgabenblätter ausgeteilt, auf denen ausreichend Platz zum Beantworten der Fragen vorgesehen ist.
- Das Benutzen von Skripten, Nachschlagewerken oder eigenen Notizen ist NICHT ge- stattet.
- Zugelassen sind Allgemeine Wörterbücher „Fremdsprache“ – Deutsch für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
- Sprach-/Übersetzungscomputer sind NICHT gestattet.
- Die Klausur setzt sich zusammen aus Wissensfragen sowie Fragen, in denen Sie zeichnen oder Vergleiche anstellen sollen. Zu letzterem Typus gehören auch Fragen zu Gebäuden, die in der Vorlesung NICHT gezeigt wurden, die aber genauso die typi- schen Merkmale einer Zeit, eines Stils, einer Konstruktionsweise usw. haben, sodass man das in der Vorlesung Gezeigte übertragen kann. Ziel dabei ist es, über die reinen Namen, Daten und Fakten hinaus Inhalte und Zusammenhänge zu vermitteln und folglich entsprechend abzuprüfen.
Mündliche Modulprüfungen zur Vorlesung im Hauptstudium
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Termine für die mündliche Prüfung bei Prof. Lippert
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Termin für die mündliche Prüfung bei Herrn Dr. Haenchen
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Die nach erfolgter Prüfungseinschreibung über SELMA angemeldeten Studierenden bekommen Ihren Prüfungstermin per E-Mail mitgeteilt.
Sollten Sie bis zwei Wochen vor Prüfungszeitraum keinen individuellen Termin bekommen haben, melden Sie sich bitte im Sekretariat IBAD, BZW B 509 bzw. per E-Mail ibad@mailbox.tu-dresden.de
- Für die Prüfung bei Prof. Lippert wählen Sie selbst ein Vertiefungsthema aus dem Stoff der Vorlesung aus und teilen dies bitte vorab dem Lehrstuhl mit. Die Themen der gemeinsam geprüften Studierenden müssen und sollen nicht identisch bzw. abgesprochen sein.
- Für den Abschluss der Module A-AD 961 Wahlanteil und A-AD 962 Ergänzungsanteil werden zwei mündliche Prüfungsleistungen zu Vorlesungen verbucht (Gewichtung jeweils 50%). Achtung, die Note des Pflichtmoduls erscheint auf Ihrem Diplomzeugnis!
Allgemeine Informationen
Prüfungsan- und abmeldung im Studierenden-Portal SELMA
- Prüfungsanmeldung (für Prüfungen Ihres Studienganges) in der jeweiligen Einschreibefrist
- Regulärer Rücktritt von angemeldeten Prüfungen (Frist 10 Werktage vor dem Prüfungstermin!)
- Die Prüfungsanmeldung ist nur möglich, wenn man bereits zum Modul angemeldet ist. Auch für die Anmeldung zu Prüfungsvorleistungen muss man zuerst zum Modul angemeldet sein. Für einige Prüfungsanmeldungen ist auch die Lehrveranstaltungsanmeldung notwendig. Hilfestellung SELMA
- Bei Nichtteilnahme wegen Krankheit ist dem Prüfungsamt ein Attest vorzulegen, welches die Prüfungsuntauglichkeit bescheinigt (Krankenschein nicht ausreichend)
- Kontoauszug über den Stand Ihrer Prüfungsleistungen
- Einfacher Notenspiegel inkl. angemeldete Prüfungen
- Kontakt zum Prüfungsamt:

Prüfungsamt (Frau Josephin Biedermann)
Send encrypted mail via the SecureMail portal (for TUD external users only).
Visiting address:
Hülssebau, Raum S190 (1.OG Südflügel) Helmholtzstraße 10
01062 Dresden
In der 49. KW (30.11. bis 04.12.2020) kann Aufgrund des Umzuges des Prüfungsamtes keine Telefonsprechstunde angeboten werden. Auch per E-Mail (Form mailer) sind wir nur sehr eingeschränkt zu erreichen. Wir bitten deswegen um Verständnis.
Postal address:
Technische Universität Dresden
Prüfungsamt
Fakultät Architektur
01062 Dresden
Office hours:
- Tuesday:
- 09:00 - 12:00
- Telefonsprechstunde
- 14:00 - 15:30
- Telefonsprechstunde
Freiversuch
Zum Thema Freiversuch hier ein Auszug aus der Prüfungsordnung:
(1) Modulprüfungen können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auch vor den in den Studienablaufplänen festgelegten Semestern abgelegt werden (Freiversuch).
(2) Auf Antrag der bzw. des Studierenden können im Freiversuch mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertete Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen zur Verbesserung der Note zum nächsten regulären Prüfungstermin einmal wiederholt werden. In diesen Fällen zählt die bessere Note. Form und Frist des Antrags werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und fakultätsüblich bekannt gegeben. Nach Verstreichen des nächsten regulären Prüfungstermins oder der Antragsfrist ist eine Notenverbesserung nicht mehr möglich. Bei der Wiederholung einer Modulprüfung zur Notenverbesserung werden Prüfungsleistungen, die im Freiversuch mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden, auf Antrag der bzw. des Studierenden angerechnet.
(3) Eine im Freiversuch nicht bestandene Modulprüfung gilt als nicht durchgeführt. Prüfungsleistungen, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden, werden im folgenden Prüfungsverfahren angerechnet. Wird für Prüfungsleistungen die Möglichkeit der Notenverbesserung nach Absatz 2 in Anspruch genommen, wird die bessere Note angerechnet.
(4) Über § 3 Absatz 4 hinaus werden auch Zeiten von Unterbrechungen des Studiums wegen einer länger andauernden Krankheit der bzw. des Studierenden oder eines überwiegend von ihr bzw. ihm zu versorgenden Kindes sowie Studienzeiten im Ausland bei der Anwendung der Freiversuchsregelung nicht angerechnet.
Bitte beachten Sie auch im Falle eines Freiversuchs, auf eine korrekte Anmeldung im SELMA!