Bueroparktikum
Achtung Änderung!
In der Studienkommissionsitzung vom 08.05.13 wurde folgende Änderung zum Büropraktikum bis zur Neufassung der Modulordnung verabschiedet.
Die im Modulhandbuch PR-BUERO unter Voraussetzungen stehende Eintragungen entfallen.
Damit ist es jetzt möglich, die 20 Wochen Büropraktikum jederzeit innerhalb der Immatrikluation zum Architekturstudium abzuleisten.
Das Praktikantenamt empfiehlt jedoch fühestens das Praktikum nach erfolgreichem 2. Hauptentwurf durchzuführen, denn erst dann sind ausreichende Voraussetzungen für eine sinnvolle Bürotätigkeit als Architekt gegeben.
Für Quereinsteiger, insbesondere von FHs gilt: Es müssen mindestens zwei vergleichbare Hauptentwurfe abgeleistet sein, um Büropraktika-Wochen anerkannt zu bekommen.