Bachelor- und Masterstudiengang Landschaftsarchitektur
Der Studiengang Landschaftsarchitektur bereitet auf die Tätigkeit als Landschaftsarchitekt:in vor. Bestimmend für die Ausbildung von Landschaftsarchitekt:innen an der TU Dresden ist die Verknüpfung von künstlerisch-gestalterischem, naturwissenschaftlich-ökologischem, planerischem und technisch-konstruktivem Wissen. Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten für das Planen und Entwerfen, das Bauen, Erhalten, Entwickeln und Managen von Freiräumen und Landschaften erworben. Ein wesentliches Element der Landschaftsarchitekturausbildung in Dresden sind Projektarbeiten, die sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang bearbeitet werden.
Das Landschaftsarchitektur-Studium zeichnet sich aus durch:
- eine intensive Betreuung der Studierenden (55 Studierende pro Jahrgang)
- einen überschneidungsfrei geregelten Studienablauf, der kurze Studienzeiten ermöglicht
- ein breit gefächertes Angebot von naturwissenschaftlichen und künstlerischen Fächern
- individuelle Schwerpunktsetzung durch Vertiefungsprojekte und Wahlpflichtmodule
- die Möglichkeit zur gemeinsamen Projekt-/Entwurfsbearbeitung mit Architekturstudenten
Im Bachelor-Studiengang werden wissenschaftliche, planerische und entwerferische Grundkenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine, alternativ eine adäquate fachgebundene Hochschulreife, eine bestandene Meisterprüfung als Gärtnermeister/in oder eine durch die Hochschule als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das sechssemestrige Bachelor-Studium Landschaftsarchitektur (180 Leistungspunkte) vermittelt die Kenntnis wesentlicher ökologischer, sozialer und städtebaulicher Faktoren und ihres Zusammenwirkens in Landschaft und Freiraum sowie die Fähigkeit, den Bestand von Landschaft und Freiraum mit wissenschaftlichen und planerischen Methoden zielgerichtet zu erfassen und zu beurteilen. Es werden ferner geübt die Kenntnis wesentlicher historischer, rechtlicher, technisch-konstruktiver Grundlagen auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen zur Lösung landschaftsarchitektonischer Aufgaben einzusetzen. Der erfolgreiche Abschluss mit dem Hochschulgrad Bachelor of Science (B. Sc.) gilt als erster berufsqualifizierender Abschluss. Ziel ist es einen Überblick über berufliche Aufgabenfelder von Landschaftsarchitekten und die Fähigkeit, ein eigenes professionelles Profil zu entwickeln. Er bildet die Voraussetzung für die Fortsetzung der universitären Ausbildung in einem Master-Studiengang.
Weitere Informationen zur Bewerbung sind dem Studieninformationssystem zu entnehmen
Das Master-Studium bereitet auf die Arbeit als selbstständiger Landschaftsarchitekt, auf eine Tätigkeit in Forschung und Entwicklung sowie auf eine Führungsposition in Management und Verwaltung von öffentlichen und privaten Freiräumen vor. Für den Zugang zum konsekutiven Masterstudiengang Landschaftsarchitektur sind ein in Deutschland anerkannter, erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fachgebiet Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplanung, Freiraum- und Landschaftsentwicklung bzw. eines äquivalenten Studienganges (i.d.R. sind dies Bachelorstudiengänge o.g. Fachbereiche) sowie eine erfolgreiche Eignungsfeststellung erforderlich. Studienbewerber:Innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss müssen für den Hochschulzugang eine Sprachprüfung nachweisen.
Das viersemestrige forschungsorientierte konsekutive Master-Studium Landschaftsarchitektur (120 Leistungspunkte) vermittelt vertiefend die Fähigkeit zur Gestaltung und Entwicklung von Freiräumen und Landschaften auf verschiedenen räumlichen Ebenen und qualifiziert zum selbstständigen und verantwortlichen planerischen, gestalterischen und wissenschaftlichen Arbeiten.
Im Studium werden komplexe ökologische, soziale und städtebauliche Zusammenhänge und ihre Auswirkung auf Landschaft und Freiraum vermittelt. Im Rahmen von Projekten wird die Fähigkeit vertieft, Landschaft und Freiraum mit wissenschaftlichen und planerischen Methoden zielgerichtet zu erfassen und stichhaltig zu beurteilen. Zudem werden Lösungsansätze mit Hilfe fundierter Kenntnisse historischer, rechtlicher, technisch-konstruktiver, gestalterischer und planerischer Grundlagen und Instrumente auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen erarbeitet.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des konsekutiven Masterstudiums wird der Hochschulgrad Master of Science (M.Sc.) verliehen und den AbsolventInnen die Möglichkeit des Beitritts zu den Architektenkammern Deutschlands eröffnet. Bei entsprechendem Notendurchschnitt ist die wissenschaftliche Weiterqualifikation im Zuge eines Doktorandenstudiums möglich.
Weitere Informationen zur Bewerbung sind dem Studieninformationssystem zu entnehmen.
Von den insgesamt 119.425 in der Bundesrepublik Deutschland eingetragenen Architekt:innen gehören etwa 6.193 (Stand 01.01.2007) der Fachrichtung der "(Garten- und) Landschaftsarchitekt:innen" an. Sie sind ebenso wie ihre Kolleginnen und Kollegen der Fachrichtung Hochbau - soweit sie freischaffend arbeiten - als Sachwalter:in ihrer Bauherren oder Bauherrin bzw. ihrer Auftraggebendenr engagiert. Gegenstand ihres Tätigwerdens ist jedoch nicht so sehr die gebaute, technisch-konstruktive Umwelt. Sie arbeiten vielmehr als Planer:in der Freiräume innerhalb unserer Städte und Dörfer wie auch für die Belange der freien Landschaft und verbinden dabei ihr Wissen um ökologische Zusammenhänge mit fundierten planerischen und gestalterischen Kenntnissen. Ihnen obliegt es, als sachverständige Fachanwälte oder Fachanwältin die notwendige Erhaltung von Natur und Landschaft so mit den berechtigten Ansprüchen der Bevölkerung an ihre Lebensumwelt (Siedlungsraum, Arbeitsstätten, Verkehrswege, Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen) in Einklang zu bringen, dass eine nachhaltige Nutzung möglich wird
Als "Freiraumplaner:in" tragen Landschaftsarchitekt:innen zur Schaffung lebenswerter Wohn- und Arbeitsumwelten bei, wobei die Aufgabenstellung von privaten Hausgärten bis zu öffentlichen Parkanlagen, von begrünten Hinterhöfen, grünen Dächern bis zu botanischen Gärten, von Kleingartenanlagen bis zu Gartenschauen reicht. Hier gilt es z.B. auch, Freiflächen von Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern, Kirchen und Schulen sowie in Industrie- und Gewerbegebieten, Spielplätze aller Art, Sportanlagen, Freibäder, Wanderwege, Golf- und Tennisplätze, Freizeitparks, historische Gärten, Parks und Plätze sowie Grünanlagen in der Stadt mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für Freizeit und Erholung der Menschen zu gestalten und die dauerhafte Pflege dieser Freiflächen zu konzipieren. Mit der Gestaltung von Fußgängerzonen, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, usw. gelingt es, dem Autoverkehr seine Vorherrschaft zu nehmen, kalte Stadtplätze zu beliebten Treffpunkten der Menschen zu machen und dazu beizutragen, dass sich die Menschen in ihrem Stadtviertel, in ihrem "Wohnumfeld" zu Hause fühlen. Die Erhaltung und Wiederherstellung unserer Dörfer und ihrer Funktion als Lebens-Mittelpunkt eines großen Teils der Bevölkerung ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Landschaftsarchitekten und der Landschaftsarchitektin als "Freiraumplaner:in".
Für die Landschaftsarchitektin und den Landschaftsarchitekten als "Landschaftsplaner:in" stehen der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Nutzbarkeit im Vordergrund. Die Landschafts- und Grünordnungsplanung zeigt auf, wie der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft, wie die Nutzbarkeit der Landschaft für die Erholungsmöglichkeiten der Menschen gesichert werden können. Natur und Landschaft benötigen Schutz vor Beeinträchtigungen und Zerstörung, Landschaftsarchitekt:innen entwickeln dazu Konzepte. Die Erhaltung und Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt, der Schutz des Bodens, der Gewässer, des Klimas und der Luft sowie der Schutz vor Lärm ist integraler Bestandteil ihrer Planungen sowohl bei den eigentlichen Naturschutzaufgaben als auch bei der Beurteilung und - soweit verantwortbar - bei der Eingliederung technischer Vorhaben aller Art in Natur und Landschaft (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Umweltverträglichkeitsprüfung).
Landschaftsarchitekt:innen erbringen umfassende und zunehmend komplexer werdende Planungsleistungen nicht nur mit den anderen in den Architektenkammern vertretenen Fachrichtungen (Hochbau-, Innenarchitekt:innen und Stadtplaner:innen), sondern auch mit Bau-, Wasserbau- und Agraringenieur:innen, Verkehrsplaner:innen, Biolog:innen, Soziolog:innen und Künstler:innen. Hierbei können sie aufgrund ihrer planungs- und naturwissenschaftlich breit gefächerten Ausbildung sowohl fachspezifisch als auch integrierend, koordinierend und beratend wirken.