Anerkannte PÜZ-Stelle SAC23
Inhaltsverzeichnis
PÜZ-Stellen Leitung
Prüfstelle
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
NameDr.-Ing. Jan Ebert
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Institut für Baukonstruktion
Institut für Baukonstruktion
Besuchsadresse:
ABS 30, Haus 116, Raum 06-020 August-Bebel-Straße 30
01219 Dresden
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
NameDr.-Ing. Jan Wünsch
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Institut für Baukonstruktion
Institut für Baukonstruktion
Besuchsadresse:
ABS 30, Haus 116, Raum 06-021 August-Bebel-Straße 30
01219 Dresden
Überwachungsstelle
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
NameDr.-Ing. Jan Ebert
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Institut für Baukonstruktion
Institut für Baukonstruktion
Besuchsadresse:
ABS 30, Haus 116, Raum 06-020 August-Bebel-Straße 30
01219 Dresden
Zertifizierungsstelle
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
NameDr.-Ing. Jan Ebert
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Institut für Baukonstruktion
Institut für Baukonstruktion
Besuchsadresse:
ABS 30, Haus 116, Raum 06-020 August-Bebel-Straße 30
01219 Dresden
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
NameDr.-Ing. Jan Wünsch
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Institut für Baukonstruktion
Institut für Baukonstruktion
Besuchsadresse:
ABS 30, Haus 116, Raum 06-021 August-Bebel-Straße 30
01219 Dresden
Beschreibung
Die Technische Universität Dresden, Friedrich-Siemens-Laboratorium ist bauaufsichtlich anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) nach Landesbauordnung und wird beim Deutschen Institut für Bautechnik Berlin (DIBt) unter dem Kürzel SAC 23 geführt. Die Prüfstelle ist für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (abP) für absturzsichernde Verglasungen, begehbare Verglasungen und Punkthalter ohne Kugelgelenk nach DIN 18008 Teile 3 bis 5 anerkannt. Die Überwachungs- und Zertifizierungsstelle ist für die Fremdüberwachung und Zertifizierung von geklebten Glaskonstruktionen und mechanisch befestigten Glaskonstruktionen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung anerkannt.
Das Institut für Baukonstruktion wird darüber hinaus in der Liste der Prüfstellen im Merkblatt Glas und Acrylglas im Standbau innerhalb von Messehallen angeführt.
Die Verwendbarkeit von ungeregelten Bauprodukten und Bauarten ist in der Regel durch eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE), eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder Bauartgenehmigungen nachzuweisen. Im Rahmen solcher Zustimmungs-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren werden häufig experimentelle Nachweise erforderlich. Im Bereich des Konstruktiven Glasbaus bieten wir eine Vielzahl von Bauteil- und Materialprüfungen an. Hierbei handelt es sich sowohl um Standardprüfverfahren nach den entsprechenden Normen und Richtlinien als auch um auf Kundenbedürfnisse oder bauordnungsrechtliche Anforderungen angepasste Sonderprüfverfahren.
Anerkennungen
Die Technische Universität Dresden, Friedrich-Siemens-Laboratorium ist vom DIBt für nachfolgende Bereiche als PÜZ-Stelle nach Landesbauordnung bauaufsichtlich anerkannt.
Prüfstelle für die Prüfung und Erteilung allgemeiner baufsichtlicher Prüfzeugnisse:
- für das Bauprodukt "vorgefertigte absturzsichernde Verglasungen" nach BRL A, Teil 2 lfd. Nr. 2.43.1
- für das Bauprodukt "Punkthalter ohne Kugelgelenk" nach BRL A, Teil 2 lfd. Nr. 2.43.2
- für das Bauprodukt "vorgefertigte begehbare Verglasungen" nach BRL A, Teil 2 lfd. Nr. 2.43.3
- für die Bauart "absturzsichernde Verglasung" nach BRL A, Teil 3 lfd. Nr. 2.12
- für die Bauart "begehbare Verglasung" nach BRL A, Teil 3 lfd. Nr. 2.14
Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung
- Überwachung des Einbaus von punktgestützten, hinterlüfteten Wandbekleidungen aus ESG
- Fremdüberwachung von Bauprodukten mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung entsprechend dem Teil II a des Verzeichnisses der Prüf,- Überwachungs- und Zertifizierungstellen nach den Landesbauordnungen für die Zulassungsgruppen "geklebte Glaskonstruktionen" (Z-6.20-..., Z-19.14-..., Z-70.1-...) und "mechanisch befestigte Glaskonstruktionen" (Z-70.2-..., Z-70.3-..., Z-70.4-...)
Zertifizierungsstelle
- Zertifizierung von Bauprodukten mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung entsprechend dem Teil II a des Verzeichnisses der Prüf,- Überwachungs- und Zertifizierungstellen nach den Landesbauordnungen für die Zulassungsgruppen "geklebte Glaskonstruktionen" (Z-6.20-..., Z-19.14-..., Z-70.1-...) und "mechanisch befestigte Glaskonstruktionen" (Z-70.2-..., Z-70.3-..., Z-70.4-...)
Aktueller Anerkennungsbescheid
Prüfverfahren
- Tragfähigeitsprüfungen von Punkthaltern nach DIN 18008-3
- Pendelschlagprüfungen an absturzsichernden Verglasungen, zum experimentellen Nachweis der Stoßsicherheit nach DIN 18008-4
- Stoßprüfungen an begehbaren Verglasungen, zum experimentellen Nachweis der Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit nach DIN 18008-5
- Bauteilversuchen an Glaskonstruktionen nach dem Merkblatt Glas und Acrylglas im Standbau innerhalb von Messehallen