02.08.2016
Johannes Handschumacher zum Honorarprofessor ernannt
Prof. Dr. Johannes Handschumacher ist vom Rektor der TU Dresden, Prof. Hans Müller-Steinhagen, zum Honorarprofessor für das Fachgebiet für Baurecht und Immobilienrecht ernannt worden.
Herr Prof. Handschumacher wurde 1958 in Köln/NRW geboren und hat Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i. Br. studiert. 1991 wurde Herr Prof. Handschumacher zum Dr. jur. an der Universität Freiburg i. Br. promoviert. Seit 1991 ist er als Rechtsanwalt in Düsseldorf und Dresden tätig. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Handschumacher und Partner mit Standorten in Berlin, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau.
Im Sommersemester 2011 hat Herr Prof. Handschumacher die Vorlesung „Öffentliches Baurecht“, eine Pflichtveranstaltung für alle Studenten des Bauingenieurwesens, übernommen. Im Wintersemester 2011/2012 übernahm Herr Prof. Handschumacher darüber hinaus die Lehrveranstaltung „Juristisches Projektmanagement für Immobilien“, eine Pflichtvorlesung für die Studenten der Vertiefungsrichtung Baubetriebswesen und GEM (Gebäude Energie Management), die überaus beliebt ist.
Herr Prof. Handschumacher veröffentlichte zahlreiche Aufsätze, Kommentare, Anmerkungen und Urteilsmitteilungen. Das Buch „Immobilienrecht praxisnah“ ist Ende des Jahres 2014 im Springer Vieweg Verlag erschienen. In diesem Buch stellt Herr Prof. Handschumacher die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge des Immobilienrechts dar.