24.08.2023
Skripte als PDF und erlaubte Hilfsmittel in den Prüfungen
Liebe Studierende,
wir möchten Sie frühzeitig darüber informieren, dass wir unsere bisher als Printversion erhältlichen Skripte mit Beginn des Wintersemesters 2023/2024 (ab 1.10.2023) nur noch digital als PDF zur Verfügung stellen. Der bisherige Druckkostenbeitrag entfällt damit. Es sind derzeit noch Skripte als Printversion erhältlich. Falls Sie diese Printskripte für Ihr Studium nutzen wollen, dann können Sie derzeit noch Exemplare wie gewohnt im Sekretariat erwerben.
Mit der Umstellung auf digitale Skripte geht auch eine wichtige Änderung in den Prüfungen ab Wintersemester 2023/2024 einher. Mit der Prüfungsperiode im Februar/März 2024 ist in den Modulen des Instituts für Baubetriebswesen in den jeweiligen Prüfung als Hilfsmittel nur noch ein A4-Blatt beidseitig beschriftet zulässig. Eine Ausnahme bildet dabei die Prüfung im Modul BIW 2-06. In diesem Modul tritt die Neuerung erst in der Prüfungsperiode im SoSe 2024 in Kraft. Für die Module BIW 1-10 und BIW 4-30 sind weiterhin keine Hilfsmittel erlaubt! In den Modulen BIW 2-10 (betrifft Teil Öffentliches Baurecht) und BIW 4-24 sind nur zugelassene Gesetzestexte zulässig.
Ansonsten gilt: Das zulässige A4-Blatt muss zwingend persönlich und individuell erstellt sein. Bei der zweiseitigen Aufzeichnung darf es sich um handschriftlich oder digital erstellte Mitschriften handeln. Kopierte Versionen, die als Exemplare von mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt werden, sind nicht zulässig. Diese Mitschriften werden den Teilnehmenden in der Prüfung abgenommen. Zudem muss das A4-Blatt zwingend in Papierform zur Prüfung vorliegen. Digitale Hilfsmittel sind weiterhin nicht gestattet.
Eine entsprechende Übersicht über zugelassene Hilsmittel stellen wir vor der Prüfung für die einzelnen Module auch noch einmal zur Verfügung.