Kummerlöwe, Susan
Diplomarbeit:
1586
Thema:
Luftemissionen bei der Be- und Verarbeitung von Baumaterialien
Bearbeiterin:
Susan Kummerlöwe
Verantwortlicher Hochschullehrer:
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Peter Jehle
Betreuer:
Wissenschaftlicher Betreuer: Dipl.-Ing. Jan Kortmann
Zeitraum:
08.09.2015 bis 08.02.2016
Kurzfassung:
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit Luftemissionen, deren Entstehung, Ausbreitung und Wirkungen im Allgemeinen und speziell beim mechanischen Bearbeiten von Beton mit handgeführten Bearbeitungsmaschinen auf Baustellen. Emissionen aus allen Quellen wirken auf den Menschen ein und können unter Umständen zu schweren gesundheitlichen Schädigungen bis hin zum Tod führen. In dieser Arbeit wurden speziell staubförmige Emissionen behandelt. Stäube unterscheiden sich in Korngröße, stofflicher Beschaffenheit und in der jeweils auftretenden Konzentration, so dass sie unterschiedliche Auswirkungen bei Mensch und Umwelt bewirken können. Bei der mechanischen Bearbeitung von Beton durch handgeführte Geräte werden vor allem mineralische Stäube freigesetzt. Aufgrund der chemischen Beschaffenheit des Betons, setzen sich diese mineralischen Stäube aus einem Anteil an kristallinem Siliciumdioxid zusammen. Da dieser Stoff eine nachweislich krebserregende Wirkung aufzeigt, muss diesen Stäuben große Beachtung geschenkt werden. Beinhaltet der Beton Fasern, so können diese durch eine mechanische Bearbeitung ebenso freigesetzt werden. Dabei sind Faserstäube kritischer Abmessung besonders gesundheitsgefährdend. Die mechanischen Bearbeitungsverfahren Stemmen, Schleifen, Fräsen, Bohren und Sägen haben durch ihre Materialabtragmechanismen hohe Staubemissionen zur Folge, welche durch geeignete Schutz- und Minderungsmaßnahmen reduziert werden müssen, um den gültigen Arbeitsplatzgrenzwerten gerecht zu werden. Dabei liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, durch eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung die Emissionen einzuschätzen als auch die gesundheitlichen Gefahren, die diese Staubemissionen mit sich bringen, von den Beschäftigten abzuwehren. Die Anwendung der Schutzmaßnahmen erfolgt dabei durch eine in der GefStoffV vorgeschriebenen Rangfolge. Durch ständig wechselnde Arbeitsbedingungen auf Baustellen können jedoch nicht immer alle Maßnahmen der Staubreduzierung angewendet werden.