FERNLEHRGANG ZUM ERWERB ARBEITSSCHUTZFACHLICHER KENNTNISSE NACH ANLAGE B ZUR RAB 30
Der Fernlehrgang zum Erwerb der arbeitsschutzrechtlichen Kenntnisse nach Anlage B zur RAB 30 wird derzeit nicht angeboten. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn das Weiterbildungsangebot wieder wahrgenommen werden kann.
Für Studentinnen und Studenten des Bauingenieurwesens an der TU Dresden besteht die Möglichkeit die arbeitsschutzrechtlichen Kenntnisse nach Anlage B zur RAB 30 im Rahmen des Studiums zu erlangen. Dazu ist das Modul BIW 4-23 „Bauleitung“ mit dem Stoffgebiet „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ zu belegen und erfolgreich abzuschließen.