Prüfungspläne
Inhaltsverzeichnis
Prüfungszeiträume im Sommersemester 2024
Sommersemester 2024 | 01.04.2024 - 30.09.2024 |
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Kernprüfungszeit | 22.07.2024 - 16.08.2024 |
Anmeldung studienbegleitende Prüfungen (z.B. Referate, Belege) | 08.04.2024 - 06.05.2024 |
Anmeldung mündliche Prüfungen und Klausuren in der Kernprüfungszeit | 20.05.2024 - 17.06.2024 |
Die Prüfungsanmeldung ist nur in einem festgelegten Zeitraum aktiviert (siehe unten). Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch für Wiederholungsprüfungen immer selbst aktiv in Selma anmelden müssen.
- studienbegleitende Prüfungen (z.B. Referate, Belege):
für das Wintersemester ab dem 2. Montag im Oktober für 4 Wochen
für das Sommersemester ab dem 2. Montag im April für 4 Wochen - mündliche Prüfungen und Klausuren in der Kernprüfungszeit:
für das Wintersemester ab dem 2. Montag im Dezember für 4 Wochen
für das Sommersemester ab dem 3. Montag im Mai für 4 Wochen
Die Prüfungsanmeldung im SoSe 2024 für mündliche Prüfungen und Klausuren ist vom 20.05.2024 - 17.06.2024 möglich. Bitte beachten Sie, dass es abweichende Zeiträume für Prüfungsanmeldungen bei TUDIAS (Sprachausbildung) gibt.
Bitte beachten Sie den Aushang zu nachträglichen Prüfungsanmeldungen!
Prüfungen im Sommersemester 2024
B.Sc. Forstwissenschaften
Prüfungsregularien
Prüfungen Bachelor 1. Studienjahr
Prüfungen Bachelor 2. Studienjahr
Prüfungen Bachelor 3. Studienjahr
Nach-/Wiederholungsprüfungen Bachelor
M.Sc. Forstwissenschaften
Prüfungsregularien
Prüfungen Master 1. Studienjahr
Nach-/wiederholungsprüfungen Master
M.Sc. Holztechnologie und Holzwirtschaft
Prüfungsregularien
Prüfungen Master Holztechnologie und Holzwirtschaft 1. Studienjahr
M.Sc. Tropical Forestry
Prüfungen Topical Forestry 1. Studienjahr
Abmeldung von einer Prüfung
Abmeldungen (nach erfolgter Anmeldung) sind online bis 14 Arbeitstage vor Beginn einer mündlichen Prüfung bzw. 3 Arbeitstage vor einer Klausur möglich. Die selbständige Abmeldung von mündlichen Prüfungen in Selma ist nicht möglich, wenn kein Prüfungsdatum hinterlegt ist. In diesem Fall wenden Sie sich für Abmeldungen bitte per Mail an das Prüfungsamt.
Zur Bestimmung des letztmöglichen Abmeldedatums gilt die amtliche Zählweise. Die amtliche Zählweise an dem Beispiel einer Klausur am 14.02.2022:
- Tag der Prüfung 14.02.2022 zählt nicht mit
- 13.02. und 12.02. (Sonntag und Samstag) keine Arbeitstage
- 11., 10., 9. sind die 3 Arbeitstage
- also Abmeldung möglich bis zum 08.02. (genau bis 23:59 Uhr)
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.07.2018 folgendes beschlossen:
Die Abmeldefrist für studienbegleitende Prüfungsleistungen (z.B. Referate, Belege) wird auf 8 Wochen vor der verbindlichen Ableistung/Abgabe der Prüfungsleistung festgelegt. Diese Regelung gilt ab dem WiSe 2018/2019.
Nach Ende der Abmeldefristen können Sie noch aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, von einer Prüfungsleistung zurücktreten. Ein Beispiel dafür ist der Rücktritt aus Krankheitsgründen. Dazu reichen Sie bitte das Formblatt "Ärztliche Bescheinigung" im Original und das Formular "Mitteilung über krankheitsbedingten Rücktritt von Prüfungen" ein.
Weitere Informationen
Zeitliche Überschneidung von Prüfungen
Modalitäten Nach-/ Wiederholungsprüfungen
Prüfungszeiträume im Wintersemester 2023/ 2024
Wintersemester 2023/ 2024 | 01.10.2023 - 31.03.2024 |
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Kernprüfungszeit | 05.02.2024 - 02.03.2024 |
Anmeldung studienbegleitende Prüfungen (z.B. Referate, Belege) | 09.10.2023 - 06.11.2023 |
Anmeldung mündliche Prüfungen und Klausuren in der Kernprüfungszeit | 11.12.2023 - 08.01.2024 |
Die Prüfungsanmeldung ist nur in einem festgelegten Zeitraum aktiviert (siehe unten). Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch für Wiederholungsprüfungen immer selbst aktiv in Selma anmelden müssen.
- studienbegleitende Prüfungen (z.B. Referate, Belege):
für das Wintersemester ab dem 2. Montag im Oktober für 4 Wochen
für das Sommersemester ab dem 2. Montag im April für 4 Wochen - mündliche Prüfungen und Klausuren in der Kernprüfungszeit:
für das Wintersemester ab dem 2. Montag im Dezember für 4 Wochen
für das Sommersemester ab dem 3. Montag im Mai für 4 Wochen
Die Prüfungsanmeldung im WiSe 23/24 für mündliche Prüfungen und Klausuren ist vom 11.12.2023 - 08.01.2024 möglich. Bitte beachten Sie, dass es abweichende Zeiträume für Prüfungsanmeldungen bei TUDIAS (Sprachausbildung) gibt.
Bitte beachten Sie den Aushang zu nachträglichen Prüfungsanmeldungen!
Prüfungen im Wintersemester 2023/ 2024
B.Sc. Forstwissenschaften
Prüfungsregularien
Prüfungen Bachelor 1. Studienjahr
Prüfungen Bachelor 2. Studienjahr
Prüfungen Bachelor 3. Studienjahr
Nach-/Wiederholungsprüfungen Bachelor
M.Sc. Forstwissenschaften
Prüfungsregularien
Prüfungen Master 1. Studienjahr
Prüfungen Master 2. Studienjahr
M.Sc. Holztechnologie und Holzwirtschaft
Prüfungsregularien
Prüfungen Master Holztechnologie und Holzwirtschaft 1. Studienjahr (geändert 02.01.2024)
Prüfungen Master Holztechnologie und Holzwirtschaft 2. Studienjahr
M.Sc. Tropical Forestry
Prüfungen Topical Forestry 1. Studienjahr
Abmeldung von einer Prüfung
Abmeldungen (nach erfolgter Anmeldung) sind online bis 14 Arbeitstage vor Beginn einer mündlichen Prüfung bzw. 3 Arbeitstage vor einer Klausur möglich. Die selbständige Abmeldung von mündlichen Prüfungen in Selma ist nicht möglich, wenn kein Prüfungsdatum hinterlegt ist. In diesem Fall wenden Sie sich für Abmeldungen bitte per Mail an das Prüfungsamt.
Zur Bestimmung des letztmöglichen Abmeldedatums gilt die amtliche Zählweise. Die amtliche Zählweise an dem Beispiel einer Klausur am 14.02.2022:
- Tag der Prüfung 14.02.2022 zählt nicht mit
- 13.02. und 12.02. (Sonntag und Samstag) keine Arbeitstage
- 11., 10., 9. sind die 3 Arbeitstage
- also Abmeldung möglich bis zum 08.02. (genau bis 23:59 Uhr)
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.07.2018 folgendes beschlossen:
Die Abmeldefrist für studienbegleitende Prüfungsleistungen (z.B. Referate, Belege) wird auf 8 Wochen vor der verbindlichen Ableistung/Abgabe der Prüfungsleistung festgelegt. Diese Regelung gilt ab dem WiSe 2018/2019.
Nach Ende der Abmeldefristen können Sie noch aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, von einer Prüfungsleistung zurücktreten. Ein Beispiel dafür ist der Rücktritt aus Krankheitsgründen. Dazu reichen Sie bitte das Formblatt "Ärztliche Bescheinigung" im Original und das Formular "Mitteilung über krankheitsbedingten Rücktritt von Prüfungen" ein.
Weitere Informationen
Zeitliche Überschneidung von Prüfungen
Modalitäten Nach-/ Wiederholungsprüfungen