Anmeldung, Abmeldung, Rücktritt
Inhaltsverzeichnis
Hinweise zur Anmeldung
- Fällt der letzte Tag der Anmeldung auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag, endet die Anmeldung am nächsten Werktag (§ 193 BGB).
- Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt für alle Studierenden der Fakultät Verkehrswissenschaften online über den Servicebereich der Prüfungsverwaltung Selma. Bitte beachten Sie bei der Nutzung von Selma (Anleitung deutsch / englisch) , dass Sie sich zuerst zum Modul anmelden müssen und dann zur Prüfungsleistung anmelden können.
- Studierende, die sich nicht über Selma anmelden können, füllen bitte dieses Formular aus und geben das unterschriebene Formular rechtzeitig (!) im Prüfungsamt innerhalb des Anmeldezeitraums ab.
- Bei sonstigen Schwierigkeiten mit der Online-Anmeldung (z.B. Passwort vergessen, ZIH-Login falsch, gewünschte Prüfung nicht vorhanden, etc.) melden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldezeit im Prüfungsamt!!!
- Sollen zusätzliche Prüfungen angemeldet werden, die nicht zu Ihrem Studiengang gehören, so ist dieses Formular handschriftlich zu ergänzen und im Prüfungsamt einzureichen.
- Sollen Wahlpflichtmodule/-prüfungen aus einem anderen Studiengang für den WPF-Bereich des eigenen Studiengangs erbracht werden, so ist dies vorher beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Das Formular dazu finden Sie auf der Seite Formulare. Bitte ausgedruckt mit eigenhändiger Unterschrift und Modulbeschreibung im Zeitraum der Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt einreichen.
- Studierende mit Nachteilsausgleich informieren bitte die entsprechenden Prüferinnen bzw. Prüfer Ihrer angemeldeten Prüfungen unmittelbar nach Anmeldeende über ihren Nachteilsausgleich (Schreibzeitverlängerung etc.), damit die Sonderregelung organisiert werden kann.
- Das Ende der Anmeldung ist unbedingt zu beachten!
- Versäumte Prüfungseinschreibung: Nach Ende der Einschreibfrist werden Anträge auf nachträgliche Prüfungsanmeldung nach den Beschlüssen der Prüfungsausschüsse NICHT bearbeitet. Es sei denn, es liegen Gründe vor, aus denen der Studierende das Fristversäumnis nicht zu vertreten hat. Die Gründe sind dem Prüfungsamt mitzuteilen. In diesem Fall ist dieses Formular mitzubringen!
- Achtung! Studierende anderer Fakultäten melden sich bitte über das Prüfungsamt der eigenen Fakultät an.
Hinweise zur Abmeldung ohne Folgen
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Der Senat hat am 12.06.2024 die Vereinheitlichung von Abmeldezeiträumen für Prüfungs(vor)leistungen wie folgt beschlossen:
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Die durch eine Prüfungsordnung erlaubte Abmeldung von Prüfungsleistungen an der TU Dresden ist einheitlich bis drei Werktage vor dem Prüfungstermin möglich.
Die Umsetzung des o.g. Beschluss greift ab dem Wintersemester 2024/25. - Nutzen Sie die Abmeldefunktion in Selma.
- Für Abmeldungen von mündlichen Prüfungen ohne Prüfungsdatum kann ein formloser schriftlicher Antrag bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin im Prüfungsamt eingereicht werden. Das genaue Prüfungsdatum ist vom Prüfer auf dem Antrag zu bestätigen.
- Für semesterbegleitende Portfolioprüfungen, Projektarbeiten, Haus- und Seminararbeiten gilt: Ende der Anmeldung ist gleich Ende der Abmeldung.
- Fristenberechnung für die Abmeldung: In § 193 BGB ist definiert, welche Tage als Werktage zählen. Fällt der Abmeldetermin auf einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Frist lautet drei Werktage vor (!) dem Prüfungstermin.
Hinweise zum Rücktritt von Prüfungen (z.B. Krankheit)
Bitte verwenden Sie das Formular "Rücktritt von Prüfungen" (zwingend notwendig!). Die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit ist mit Hilfe eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Empfohlen wird die Einreichung des von der TU Dresden vorgegebenen Formulars "Ärztliche Bescheinigung Prüfungsunfähigkeit". Die Unterlagen sind im Original unverzüglich (drei Werktage) im Prüfungsamt einzureichen, gern per Post oder über den Briefkasten am Prüfungsamt.
Die entsprechenden Formulare finden Sie auch unter Formulare/ Anträge.
Tritt während der Prüfung eine im Regelfall krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit ein, ist unverzüglich das Aufsichtspersonal und dann das Prüfungsamt zu informieren. Es ist zeitnah bei einem Amtsarzt vorzusprechen und der Rücktritt beim Prüfungsamt einzureichen.