Anmeldung, Abmeldung, Rücktritt
Inhaltsverzeichnis
Hinweise zur Anmeldung
- Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt für alle Studierenden der Fakultät Verkehrswissenschaften online über den Servicebereich der Prüfungsverwaltung HISQIS oder über Selma. Bitte beachten Sie bei Nutzung von SELMA (Anleitung deutsch / englisch) , dass Sie sich zuerst zum Modul und dann zur Prüfungsleistung anmelden müssen.
- Studenten, die sich nicht über HISQIS oder Selma anmelden können, füllen bitte dieses Formular aus und geben das unterschriebene Formular rechtzeitig (!) im Prüfungsamt innerhalb des Anmeldezeitraums ab.
- Bei sonstigen Schwierigkeiten mit der Online-Anmeldung (z.B. Passwort vergessen, ZIH-Login falsch, gewünschte Prüfung nicht vorhanden, etc.) melden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Ende der Einschreibzeit im Prüfungsamt!!!
- Ihre Online-Prüfungsanmeldung bzw. Ihr Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung ist verbindlich. Unmittelbar nach jeder Aktivität Ihrerseits (Prüfungsan-/abmeldung) ist der Druck der Online-Anmeldeübersicht (HIS) empfehlenswert, welche für Sie als persönlicher Nachweis dient.
- Sollen zusätzliche Prüfungen angemeldet werden, die nicht zu Ihrem Studiengang gehören, so ist dieses Formular handschriftlich zu ergänzen und im Prüfungsamt einzureichen. Studierende im Bereich Verkehrsingenieurwesen (VIW, BSI, LuLo, EVS) beachten die Hinweise zur Anmeldung von Wahlpflichtfächern aus anderen Studiengängen.
- Studenten mit Nachteilsausgleich informieren bitte die entsprechenden Prüfer Ihrer angemeldeten Prüfungen unmittelbar nach Einschreibende über ihren Nachteilsausgleich (Schreibzeitverlängerung etc.), damit die Sonderregelung organisiert werden kann.
- Hinweise zur versäumten Prüfungseinschreibung finden Sie unter FAQ.
- Achtung! Studenten anderer Fakultäten melden sich bitte über das Prüfungsamt der eigenen Fakultät an.
Hinweise zur Abmeldung ohne Folgen
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Der Senat hat am 12.06.2024 die Vereinheitlichung von Abmeldezeiträumen für Prüfungs(vor)leistungen wie folgt beschlossen:
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Die durch eine Prüfungsordnung erlaubte Abmeldung von Prüfungsleistungen an der TU Dresden ist einheitlich bis drei Werktage vor dem Prüfungstermin möglich.
Die Umsetzung des o.g. Beschluss greift ab dem Wintersemester 2024/25 - Nutzen Sie die Abmeldefunktion in HISQIS und Selma.
- Für Abmeldungen von mündliche Prüfungen ohne Prüfungsdatum kann ein formloser schriftlicher Antrag bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin im Prüfungsamt eingereicht werden. Das genaue Prüfungsdatum ist vom Prüfer auf dem Antrag zu bestätigen.
- Für semesterbegleitende Portfolioprüfungen, Projektarbeiten, Haus- und Seminararbeiten gilt: Einschreibende ist gleich Rücktrittsende.
- Fristenberechnung für den Rücktritt: In § 193 BGB ist definiert, welche Tage als Werktage zählen. Fällt der Rücktrittstermin auf einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Frist lautet drei Werktage vor (!) dem Prüfungstermin.
Hinweise zum Rücktritt von Prüfungen im Krankheitsfall
Bei Krankheit: Bitte verwenden Sie das Formular "Rücktritt von Prüfungen im Krankheitsfall" (zwingend notwendig!). Die krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist mit Hilfe eines ärztlichen Attests nachzuweisen. Empfohlen wird die Einreichung des von der TU Dresden vorgegebenen Formulars "Ärztliche Bescheinigung Prüfungsunfähigkeit". Die Unterlagen sind im Original unverzüglich (drei Werktage) im Prüfungsamt einzureichen, gern per Post oder über den Briefkasten am Prüfungsamt.
Die entsprechenden Formulare finden Sie unter Formulare/ Anträge.
Bei während der Prüfung eingetretener Prüfungsunfähigkeit ist unverzüglich das Aufsichtspersonal und dann das Prüfungsamt zu informieren. Es ist zeitnah beim Amtsarzt vorzusprechen und den Rücktritt beim Prüfungsamt einzureichen. Ein amtsärtzliches Attest beizufügen.