Wildnisgebiete und Offenland-Lebensräume der FFH-Richtlinie: Konflikte und Potenziale
Das politisch formulierte Ziel, 2 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland einer eigendynamischen Wildnis-Entwicklung zu überlassen, bietet interessante Perspektiven für eine naturnahe, eigendynamische Entwicklung großflächiger Landschaftsteile.
Zugleich besteht aber auch ein erhebliches Konfliktpotenzial hinsichtlich der Erhaltung von halbnatürlichen Offenland-Lebensräumen, die ohne Management von Verbuschung und Wiederbewaldung betroffen wären.
Ziel laufender Arbeiten im NSG Königsbrücker Heide (Lkr. Bautzen) und weiteren Gebieten ist es, die Erhaltung von Offenland-Lebensräumen am Beispiel von Sandmagerrasen (FFH-Lebensraumtyp 2230) unter verschiedenen Bedingungen zu beurteilen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den terrestrischen Flechten und Moosen. Diese reagieren besonders differenziert auf verschiedene Flächenbehandlungen wie z.B. Eigendynamik bei hoher Wilddichte, einmalige Entkusselung oder gelenkte Beweidung.
Ansprechpartner: Dr. Sebastian Dittrich