Bebauungsplan
Der Bebauungsplan (§ 8 ff. Baugesetzbuch (BauGB)) ist ein verbindlicher Bauleitplan. In einem Bebauungsplan wird nicht nur die Art (wie beim F-Plan), sondern auch die Weise geregelt, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist und die daraus resultierende Nutzung der von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen. Erstellt wird ein Bebauungsplan von der zuständigen Gemeinde. Diese legt in einer Satzung zunächst fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. In der Regel gilt ein Bebauungsplan nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern für jeweils einen Teil davon, beispielsweise einen Ortsteil oder eine Grundstücksgruppe. Ein Bebauungsplan liegt gem. § 30 Absatz 1 BauGB vor, wenn eine Festsetzung über die Art und das Maß der Nutzung, die örtlichen Verkehrsflächen sowie die überbaubaren Grundstücksflächen vorhanden ist (sog. qualifizierter Bebauungsplan). Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, so ist das Bauvorhaben gem. § 30 Absatz 3 BauGB im Übrigen nur nach Maßgabe des § 34 BauGB (im Innenbereich) oder des § 35 BauGB (im Außenbereich) zulässig (sog. einfacher Bebauungsplan).