Gute wissenschaftliche Praxis
Alle Mitglieder und Angehörige der TU Dresden sind verpflichtet, die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen zu befolgen, sie zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Arbeitens zu machen und aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.
Gut zu wissen!
Die Satzung regelt unter anderem auch, dass das gesamte wissenschaftliche Personal der TU Dresden sowie alle Promovierenden verpflichtet sind, mindestens eine Schulung in digitaler Form oder als Präsenzveranstaltung zum Thema "Gute wissenschaftliche Praxis" zu absolvieren.
Mehr Informationen finden Sie auch auf folgenden Webseiten:
Webseite der Graduiertenakademie
Webseite zur "Guten wissenschaftlichen Praxis an der TU Dresden".