Praktikumsamt
Inhaltsverzeichnis
Kontakt/Sprechzeiten/Postanschrift
Frau Ines Woditschka, Studien- und Promotionsangelegenheiten/ Praktikumsamt/Stundenplanung
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Gerhart-Potthoff-Bau, Raum POT 155 Hettnerstr. 3
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" Ines Woditschka
01062 Dresden
Postanschrift (Pakete):
Fakultät Verkehrswissenschaften"Friedrich List", Raum POT 155 Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag:
- 08:30 - 11:00
- 12:30 - 15:00
zur Zeit keine Sprechzeiten; nur nach Terminvereinbarung: Kontakt per E-Mail oder telefonisch; Abwesend: 10.05.24; 03.06. - 10.06.24
Hinweise zur E-Mail-Nutzung:
Alle Studierenden erhalten mit ihrer Immatrikulation vom ZIH eine TU-E-Mail-Adresse (....@mailbox.tu-dresden.de). Bitte sorgen Sie für die regelmäßige Kontrolle dieses E-Mail-Postfachs oder alternativ für eine automatische Weiterleitung an die private E-Mail-Adresse. Bitte nutzen Sie nur noch die TU-E-Mail-Adresse, wenn Sie an das Praktikumsamt schreiben. Bitte geben Sie folgende Angaben unbedingt an: Name, Vorname, Matrikelnummer, Studiengang, Betreff sowie die korrekte E-Mail-Adresse. Aus Sicherheitsgründen kann auf private E-Mail-Adressen von Studierenden nicht mehr geantwortet werden, außerdem ist nicht sicher gestellt, dass die Antworten ankommen.
Sprechzeiten:
täglich: 08:30 - 11:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Aktuelle Änderungen der Sprechzeiten
Die reguläre öffentliche Sprechzeit im Praktikumsamt entfällt vorerst.
Bitte nehmen Sie zur Terminabsprache per E-Mail oder telefonisch Kontakt auf.
E-Mail-Adresse für Kontakt:
Postanschrift
Briefe:
TU Dresden
Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"
Praktikumsamt
01062 Dresden
Pakete:
TU Dresden
Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"
Praktikumsamt
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Hinweise zur Einreichung des Nachweises für das Pflichtpraktikum
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Einreichung des Nachweises Ihres Pflichtpraktikums:
Diplom-Studiengang Verkehrsingenieurwesen
- Praktikantenrichtlinie (modul. DPO 2013)
- Praktikumsrichtlinie (modul. DPO 2022)
- Muster-Formulare für Praktikantenzeugnis bzw. Praktikumsbestätigung zum Herunterladen:
- zur Online-Ausfüllung: DPO 2013; DPO 2022
- Der Praktikumsnachweis (mit Firmenstempel und Unterschrift der Betreuers oder der Betreuerin) ist im Original mit einer Kopie einzureichen. Der Praktikumsbericht nach DPO 2013 ist ebenfalls im Praktikumsamt einzureichen (mit Firmenstempel und Unterschrift der Betreuers oder der Betreuerin am Ende des Berichts; im Hefter oder in Klemmmappe).
- Praktikumsbericht und Praktikantenzeugnis bzw. Praktikumsbestätigung sollten spätestens im auf das Praktikum folgenden Semester beim Praktikumsamt eingereicht werden.
- Ihre Unterlagen sind nach dem HISPOS-Eintrag wieder im Praktikumsamt abzuholen!
Bachelor-Studiengang Verkehrswirtschaft
- Praktikumsrichtlinie BA VWI (ab BPO 2014)
- Muster-Formular für Praktikantenzeugnis bzw. Praktikumsbestätigung zum Herunterladen
- zur Online-Ausfüllung BA VWI
- Das Arbeitszeugnis (mit Firmenstempel und Unterschrift) ist zweifach einzureichen (ein Original mit einer Kopie).
- Der Tätigkeitsbericht muss nur einfach im Original eingereicht werden. Er/es ist eigenhändig zu unterschreiben. Die Berichte/Protokolle müssen außerdem vom/von der jeweiligen Abteilungs-/Bereichsleiter/in auf sachliche Richtigkeit geprüft und gegengezeichnet werden (mit Stempel und Unterschrift).
- Hinweise zur Erstellung des Berichts/Protokolls: Umfang mind. vier Seiten; 1,5-zeiliger Fließtext; mit Name, Vorname, MATR versehen; Inhalt:
- kurze Beschreibung des Unternehmens, ggf. warum dieses Unternehmen gewählt wurde;
- kurze Vorstellung des Arbeitsbereichs / der Abteilung
- Aufgabenbeschreibung, Tagesgeschäft oder Projektarbeit, Art der Betreuung, Umfang der Aufgaben, Teamarbeit oder selbstständige Aufgaben => dies soll den größten Teil des Berichts umfassen.
- kurze Beurteilung / Fazit: Gesamteindruck, Zufriedenheit während des Praktikums, Eindruck von den Aufgaben und dem Team, Umsetzung theoretischer Kenntnisse in die Praxis, gewonnene Erfahrungen und Kenntnisse
- Datum, Unterschrift des/der Studierenden und des Betreuers oder der Betreuerin
- Praktikumsbericht und Praktikantenzeugnis bzw. Praktikumsbestätigung sollten spätestens im auf das Praktikum folgenden Semester beim Praktikumsamt eingereicht werden.
- Ihre Unterlagen sind nach dem HISPOS-Eintrag wieder im Praktikumsamt abzuholen!
Transportation Economics (Master)
- Praktikantenrichtlinie
- Muster-Formular für Praktikantenzeugnis bzw. Praktikumsbestätigung zum Herunterladen
-
Muster-Formular zur Online-Ausfüllung
- Das Arbeitszeugnis (mit Firmenstempel und Unterschrift) ist zweifach einzureichen (ein Original mit einer Kopie).
- Der Tätigkeitsbericht muss nur einfach im Original eingereicht werden. Er/es ist eigenhändig zu unterschreiben. Die Berichte/Protokolle müssen außerdem vom/von der jeweiligen Abteilungs-/Bereichsleiter/in auf sachliche Richtigkeit geprüft und gegengezeichnet werden (mit Stempel und Unterschrift).
- Hinweise zur Erstellung des Berichts/Protokolls: Umfang mind. vier Seiten; 1,5-zeiliger Fließtext; mit Name, Vorname, MATR versehen; Inhalt:
- kurze Beschreibung des Unternehmens, ggf. warum dieses Unternehmen gewählt wurde;
- kurze Vorstellung des Arbeitsbereichs / der Abteilung
- Aufgabenbeschreibung, Tagesgeschäft oder Projektarbeit, Art der Betreuung, Umfang der Aufgaben, Teamarbeit oder selbstständige Aufgaben => dies soll den größten Teil des Berichts umfassen.
- kurze Beurteilung / Fazit: Gesamteindruck, Zufriedenheit während des Praktikums, Eindruck von den Aufgaben und dem Team, Umsetzung theoretischer Kenntnisse in die Praxis, gewonnene Erfahrungen und Kenntnisse
- Datum, Unterschrift des/der Studierenden und des Betreuers oder der Betreuerin
- Ihre Unterlagen sind nach dem Eintrag durch das Prüfungsamt wieder im Praktikantenamt abzuholen!
Unfallschutz während des Praktikums
Studierende stehen während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII). Während des Praktikums ist der/die Praktikantin über den das Praktikumsunternehmen betreuenden Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII) versichert.