Studentische Arbeiten
Table of contents
- Vorbemerkungen
- Thema
- Aufgabenstellung / Nutzungsvereinbarung
- Ausgabe / Beginn von Studienarbeiten
- Sperrvermerk (optional in Absprache mit Prüfer)
- Krankschreibung / Verlängerung
- Abgabe von Studienarbeiten
- Regelung für die Ausgabe / Richtlinie für die Anfertigung von Studienarbeiten
- Muster-Vorlage für Deckblatt studentischer Arbeiten
- Muster-Vorlage für Schautafel
- Mustervorlage für Präsentation (Link)
Vorbemerkungen
Für die Erstellung studentischer wissenschaftlicher Arbeiten gelten grundsätzlich die allgemeinen Richtlinien der TU Dresden sowie die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
Die Ausgabe der Unterlagen für die Anfertigung von Abschlussarbeiten (Diplom- und Masterarbeiten) erfolgt seit dem 01.10.2020 im Prüfungsamt Verkehrswissenschaften (Hülsse-Bau, Nordflügel, 1. Etage, Zi. 109; Tel.: 0351/ 463 36604; E-Mail: pruefungsamtVW@mailbox.tu-dresden.de).
Die Ausgabe der Unterlagen für die Anfertigung von Studienarbeiten sowie alle damit verbundenen Angelegenheiten (Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit, Krankmeldung) und die Abgabe erfolgt weiterhin an der Fakultät bei Frau Woditschka (Gerhart-Potthoff-Bau, Zi. 155; Tel.: 0351/463 36536; E-Mail: ines.woditschka@tu-dresden.de).
Thema
Das Thema für studentische Arbeiten kann sich jede/r Studierende/r selbst wählen.
Themenangebote und die entsprechenden Ansprechpartner sind auf den jeweiligen Internetseiten der einzelnen Professuren zu finden.
Bei eigenen Themenvorschlägen (z.B. aus Praxiskontakten) wenden Sie sich bitte an den für das Themengebiet in Ihrer Studienrichtung zuständigen Prüfer.
Aufgabenstellung / Nutzungsvereinbarung
Die Aufgabenstellung sowie die Nutzungsvereinbarung werden in Verantwortung des Prüfers ausgefertigt (die entsprechenden Vorlagen liegen den Professuren vor). Diese Unterlagen sind vom Prüfer zu unterschreiben und werden für Studienarbeiten an den/die Sachbearbeiter/in (POT 155, Frau Woditschka) und für Abschlussarbeiten an das Prüfungsamt Verkehrswissenschaften gegeben.
Ausgabe / Beginn von Studienarbeiten
Die Studierenden erhalten bei dem/der Sachbearbeiter/in (POT 155, Frau Woditschka) die Aufgabenstellung und die Richtlinie für die Anfertigung der Studienarbeit. Der Zeitpunkt der Ausgabe und Abgabe werden mit Unterschrift aktenkundig gemacht.
Sperrvermerk (optional in Absprache mit Prüfer)
Besteht ein Grund für die Geheimhaltung der studentischen wissenschaftlichen Arbeit, ist (in Absprache mit dem Prüfer) in der Arbeit folgender Sperrvermerk anzubringen:
„Diese Arbeit basiert auf vertraulichen, internen Daten der Firma XX und darf aus diesem Grund ohne Zustimmung des Verfassers und der Firma XX nicht von Dritten – mit Ausnahme der wissenschaftlichen Betreuer bzw. der damit beauftragten wissenschaftlichen Mitarbeiter im Prüfungsverfahren, den Prüfern, den Mitgliedern des Prüfungsausschusses sowie den mit der Abwicklung des Prüfungsverfahrens befassten Hochschulbediensteten und im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung dem Justitiariat der TU Dresden, damit befassten Rechtsanwälten, Gutachtern und Gerichten – eingesehen werden“.
Krankschreibung / Verlängerung
- Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um zwei Monate kann durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden, bitte dazu das Formular Verlängerung Studienarbeit spätestens zwei Wochen vor Abgabedatum im Büro Studienangelegenheiten (Frau Woditschka; POT 155) einreichen.
- Im Krankheitsfall ist der Nachweis darüber (Ärztliche Bescheinigung) unverzüglich im Original im Büro Studienangelegenheiten (Frau Woditschka; POT 155) einzureichen, die Bearbeitungszeit verlängert sich um die Tage der Erkrankung.
Achtung: ab 01.02.2023 ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Beschluss des Prüfungsausschusses am 31.01.2023 nicht mehr ausreichend.
Abgabe von Studienarbeiten
Die Abgabe der Arbeit erfolgt am vorgesehenen Abgabetag bis 15:00 Uhr bei Frau Woditschka (POT 155) - zurzeit (coronabedingt) nach vorheriger Terminabstimmung. Falls die Arbeit mit der Post aufgegeben wird, gelten die Daten des Posteingangs an der Technische Universität Dresden als Abgabezeitpunkt.
Regelung für die Ausgabe / Richtlinie für die Anfertigung von Studienarbeiten
- Regelungen für die Ausgabe und Registratur von Studienarbeiten
- Richtlinie für die Anfertigung von Studienarbeiten
- Richtlinie für die Anfertigung von Studienarbeiten ab 01.01.2022
Muster-Vorlage für Deckblatt studentischer Arbeiten
Muster-Vorlage für Deckblatt studentischer Arbeiten
Muster-Vorlage für Schautafel
Muster-Vorlage für Schautafel 1
Muster-Vorlage für Schautafel 2
Mustervorlage für Präsentation (Link)
Weitere Hinweise zur Erstellung von Studien-, Diplom- und Masterarbeiten erhalten Sie auch auf den Internetseiten der einzelnen Professuren.