Versuchspersonen
Hinweise zur Teilnahme gem. § 25 Abs. 2 Satz 2 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik und § 31 Satz 2 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (bei einer Immatrikulation ab Wintersemester 2024/25):
Über Angebote zu empirischen Studien an der Professur für Wirtschaftspädagogik informieren wir Sie rechtzeitig auf unserer Webseite und über OPAL. Alternativ haben Sie die Möglichkeit über den Zentralen Experimentalserver der Fakultät Psychologie nach einem entsprechenden Angebot zu schauen.
Bitte beachten Sie, dass Versuchspersonenscheine nur durch eine prüfende Person gemäß §18 Absatz 1 der Prüfungsordnung ausgestellt und unterzeichnet werden können.