Ständiger Promotionsausschuss
Der Ständige Promotionsausschuss ist für die Durchführung der Promotionsverfahren der Fakultät zuständig. Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion, die Annahme von Doktorand:innen, die Eröffnung von Promotionsverfahren, die Bestellung von Gutachter:innen sowie die Entscheidung über Problem- und Sonderfälle.

Vorsitzender des Ständigen Promotionsausschusses
NameProf. Dr. Dominik Möst
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).

Sekretariat
NameDaniela Neubert
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Das Büro des Ständigen Promotionsausschusses ist in der Zeit vom 05.-20. Juni 2025 nicht besetzt. Anträge auf Annahme als Doktorand etc. können in dieser Zeit in den Briefkasten "Promotionsausschuss" am Dekanat eingeworfen werden. Anträge auf Eröffnung des Verfahrens inkl. Dissertationen können in der Zeit nicht entgegen genommen werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Abgabe vor oder nach diesem Zeitraum.
Mitglieder:
Prof. Dr. Dominik Möst (Vorsitzender)
Prof. Dr. Marcel Thum
Prof. Dr. Martin Wiener
Prof. Dr. Michael Schefczyk
Dr. Jeannette Stark
Weiterführende Informationen zu Promotionsangelegenheiten (insb. relevanten Ordnungen und Formularen) finden Sie im Webbereich "Postgraduales" .