Nutzungsordnung
Inhaltsverzeichnis
Nutzungsordnung
Allgemeine Festlegungen
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Die Forderungen des Arbeits- und Brandschutzes sind von allen Nutzer:innen des Informatiklabors (IL) gewissenhaft einzuhalten und zu befolgen.
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Das Essen, Trinken und Rauchen ist in allen Räumen des IL verboten.
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Die Nutzung der Rechentechnik in den Pools des IL ist allen Mitarbeitenden und Studierenden der TU Dresden gestattet. Der Aufenthalt unbefugter Personen in den Räumen des IL ist nicht gestattet. Die Diensthabenden sind berechtigt, die Studierendenausweise der Poolnutzer:innen zu kontrollieren und unberechtigte Nutzer:innen von der Poolbenutzung auszuschließen.
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Der genutzte Arbeitsplatz und die Räume des IL sind stets in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.
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Die Geräte des IL können montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr genutzt werden.
Nutzung der Geräte
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Die Arbeit an den PCs ist nur Nutzer:innen erlaubt, die über die notwendigen Grundkenntnisse der Bedienung verfügen. Die Geräte dürfen nur genutzt werden, wenn sie nicht als defekt gekennzeichnet sind.
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Das Blockieren bzw. Freihalten von Arbeitsplätzen ist nicht zulässig.
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Außer den notwendigen Bedienhandgriffen ist jeder Eingriff an den Geräten untersagt. Die bestehende Gerätekonfiguration (Hard- und Software) darf nicht verändert werden. Insbesondere ist es verboten, individuell Software auf den Rechnern des IL zu installieren.
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Funktionsstörungen sind im Sekretariat des IL (Raum B 246, Tel.: 32359) zu melden.
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Den Nutzer:innen wird die erforderliche System- und Anwendungsoftware zur Verfügung gestellt. Ein Kopieren dieser Software und die Nutzung des Internets zur Nutzung zum Up/Download illegaler Inhalte ist streng untersagt.
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Bei Feuer und in Katastrophenfällen sind die sich aus der Brandschutzordnung der TU ergebenden Maßnahmen einzuleiten (Tel.: 34515), die Netzstecker zu ziehen bzw. die Hauptschalter auszuschalten.
Organisatorische Festlegungen
Organisatorische FestlegungenOrganisatorische FestlegungenOrganisatorische Festlegungen
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Den Weisungen von Mitarbeitenden des IL bzw. der Diensthabenden ist Folge zu leisten.
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Die Pools dienen vorrangig für Lehrveranstaltungen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften. Vor der Poolbenutzung müssen Informationen über eine eventuelle Poolbelegung beachtet werden, um den Übungsbetrieb nicht zu stören. Die Nutzung freier Plätze bei nicht ausgelasteten Übungen ist nur ausnahmsweise und nur bei Zustimmung der Lehrenden zulässig.
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In den Pools ist mit möglichst großer Ruhe zu arbeiten. Die Nutzung von Handys oder die Durchführung von Videokonferenzen ist zu unterlassen.
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Am Ende der Nutzung ist der jeweilige Arbeitsplatz aufzuräumen. Die Papierkörbe sind nicht für allgemeinen Abfall zu benutzen. Den nachfolgenden Nutzern ist, insbesondere bei Lehrveranstaltungen, ein pünktlicher Arbeitsbeginn zu gewährleisten.
Schlussbemerkungen
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Verstöße gegen die Nutzerordnung führen zum Ausschluss von Nutzer:innen vom Poolbetrieb.
Videoüberwachung
1. Zweck der Überwachung
Der Einsatz der Videoüberwachungseinrichtung geschieht im Rahmen der Wahrnehmung des Hausrechts und zur Verhinderung bzw. zur Aufklärung von Straftaten gem. § 33 SächsDSG i.V.m. DV Videoüberwachung [1]. Er dient insbesondere dem Schutz materieller und immaterieller Güter vor Diebstahl oder Vandalismus. Eine Verwendung aufgezeichneter Videodaten erfolgt im Falle o.g. Ereignisse ausschließlich zur Beweissicherung. Die Verwendung dieser Daten zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle von Beschäftigten oder Studierenden ist unzulässig und findet nicht statt.
2. Überwachte Bereiche
Überwacht werden die PC-Pools in den Räumen des SCH A200a, A200b, B247, B250 und A253.
3. Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für die Installation-, Wartung und den Betrieb der Überwachungseinrichtung sowie für die Verwaltung der aufgezeichneten Daten und die Vergabe von Zugriffsrechten liegt bei Marko Ott (SCH B346, Tel. 32629).
4. Aufzeichnung von Video-Daten
Die Aufzeichnung in den PC-Pools und für die Technik zur Datensicherung geschieht kontinuierlich. Die Aufzeichnung der Video-Daten erfolgt auf einem dedizierten Server. Das Löschen der Daten erfolgt im Allgemeinen am zweiten Werktag nach dem Datum der Aufzeichnung, spätestens aber nach 7 Tagen.
Videoaufzeichnungen mit aufgezeichneten Delikten müssen zur Beweissicherung länger aufbewahrt werden. Sie sind aber unmittelbar nach Wegfall des Zweckes zu löschen.
5. Zugriffsrechte
Der Betrieb des Servers der Videoüberwachungseinrichtung erfolgt im Informatiklabor, welches dafür einen nach § 6 SächsDSG auf das Datengeheimnis verpflichteten Administrator einsetzt.
Clients zur Live-Überwachung stehen der diensthabenden Aufsicht des Informatiklabors Fakultät Wirtschaftswissenschaften, die ebenfalls gem. § 6 SächsDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet sind, zur Verfügung. Der Zugriff ist passwortgeschützt. Aufgezeichnete Daten sind durch die betreffenden Personen nicht abrufbar.
Die Auswertung aufgezeichneter Daten ist nur in besonderen Fällen (Verdacht auf strafbare Handlungen) und nur auf ausdrückliche Anweisung des Leiters des bzw. des Stellvertreters im Informatiklabor erlaubt. Vor der Auswertung von aufgezeichneten Daten ist der Datenschutzbeauftrage der TU Dresden zu informieren. Lediglich im Fall von „Gefahr im Verzug“ kann diese Information auch im Nachhinein geschehen. Der Zugriff auf und die Auswertung von aufgezeichneten Videodaten, sowie insbesondere der Anlass der Auswertung ist zu protokollieren.
6. Festlegungen zur allgemeinen Datensicherheit
Der Server der Videoüberwachungseinrichtung ist durch geeignete Maßnahmen vor Zugriffen von außerhalb zu schützen (nach außen nicht geroutetes Datennetz). Der Zugriff auf die Server-Software ist auf die dazu berechtigten Clients zu beschränken. Der Zugriff auf die Live- und Aufzeichnungs-Daten sind durch unterschiedliche Passwörter auf die dazu berechtigten Personen (Server-Administrator, Personen gem. Punkt 5) zu beschränken.
7. Rechte und Pflichten der Beschäftigten und Nutzer:innen der PC-Pools
Die Beschäftigten und Benutzer der Rechnerkabinette sind durch einen Hinweis im Eingangsbereich über den Einsatz der Videoüberwachungseinrichtung zu informieren.
8. Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit dem Datum ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Marko Ott (Leiter Informatiklabor, Fakultät Wirtschaftswissenschaften)
[1] Dienstvereinbarung über den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen in den Liegenschaften und in Räumen der TU Dresden vom 25.06.2007 zwischen der TU Dresden und dem Personalrat der TU Dresden / Rundschreiben DS-BA/1/2007