Praktikantenamt
Inhaltsverzeichnis
ACHTUNG!
Ab dem 20.08.2024 wird das Praktikantenamt von Frau Jessica Matzke übernommen. Termine sind nur nach Vereinbarung möglich.
Praktikumsunterlagen können zur Vorabprüfung digital als Farbscan an das Praktikantenamt geschickt werden (praktikantenamt.ww@mailbox.tu-dresden.de). Für die eigentliche Prüfung müssen die Unterlagen im Original in den Briefkasten (Praktikantenamt) am Dekanat 1. Stock im C-Flügel eingeworfen werden.
Praktika sind ein guter Weg, mögliche Berufsfelder und Karrierewege besser kennenzulernen, sich selbst und an der Uni erlerntes Wissen zu erproben, und auch Kontakte zu späteren Arbeitgebenden zu knüpfen.
Für alle Studierende der Bachelor- und Diplomstudiengänge der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und auch des Master Wirtschaftspädagogik ist es Pflicht, ein Praktikum zu absolvieren. In den Masterstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre kann ein Praktikum in den Wahlpflichtbereich eingebracht werden. Das Praktikumsmodul umfasst in allen Fällen 5 Leistungspunkte.
Die Anforderungen an Praktika sind in der Praktikumsrichtline der Fakultät geregelt. Bei der Suche nach dem für Sie passenden Praktikum und dessen Anerkennung unterstützt Sie das Praktikantenamt. Wichtige Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite!
Hinweis: Im Bachelor- und im Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist nicht das Praktikantenamt, sondern die Professur für Wirtschaftspädagogik für Praktika zuständig. Für beide Studiengänge gilt auch eine eigene Praktikumsrichtlinie. Bitte informieren Sie sich genauer auf der Website der Professur unter Schul-/Betriebspraktikum!
Praktikum finden
Prinzipiell kommmen nur Betriebe mit Ausbildungsberechtigung als Praktikumsbetriebe in Frage. Allgemeine Beispiele für (nicht) zulässige Betriebe nennt die Praktikumsrichtline.
Aktuelle Praktikaanzeigen finden Sie einfach über das Stellenticket der TU Dresden. Dort gibt es auch viele Angebote für Jobs als Werkstudent:in, für Abschlussarbeiten, sowie Einstiegsstellen in der Wirtschaft, an der TU Dresden und im öffentlichen Dienst: Jobportal Stellenticket der TU Dresden
Zu den Angeboten unserer festen Praktikumspartner gelangen Sie über die Links in dieser Box:
Bei allen Fragen zu einem Auslandspraktikum, z. B. zur interkulturellen und organisatorischen Vorbereitung, Finanzierung oder zur Stipendienbewerbung unterstützt Sie das LEONARDO-BÜRO SACHSEN. Es vergibt auch Erasmus+ und PROMOS Stipendien für Ihren Aufenthalt. Zur Website des LEONARDO-BÜRO SACHSEN
Praktikum anerkennen
Die Anerkennung erfolgt über das Praktikantenamt. Dieses benötigt hierfür die folgenden Unterlagen, die Sie bitte im Original einreichen:
- Vorblatt zum Praktikumsbericht
Dieses fasst Ihre Studiendaten kurz zusammen, um die weitere Bearbeitung zu vereinfachen. Es steht hier zum Download bereit.
- Praktikumsbericht
Als Nachweis über das absolvierte Pflichtpraktikum müssen Sie einen Praktikumsbericht erstellen. Dieser muss von Ihnen unterzeichnet werden. Auch muss der Praktikumsbetrieb / die dort betreuende Person die sachliche Richtigkeit des Berichts durch Unterschrift bestätigen.
- Praktikumszeugnis
Ihr Praktikumsbetrieb ist verpflichtet, Ihnen ein Praktikumszeugnis auszustellen. Dies bescheinigt die Dauer, den Inhalt und die Qualität der abgeleisteten praktischen Tätigkeiten.
Diese Anforderungen gelten entsprechend auch für andere gleichwertige praktische Tätigkeiten, die als Praktikumsleistungen anrechenbar sind.
Kontakt und Beratung
Antworten auf häufige Fragen zum Praktikum haben wir in dieser FAQ-Liste zusammengetragen.
- Deckblatt bzw. „Vorblatt“ als Download verfügbar unter:
Vorblatt zum Praktikumsbericht - Praktikumsbericht unterzeichnet vom Praktikumsbetrieb / dem/der betrieblichen Betreuer:in sowie dem/der Praktikant:in
- Praktikumszeugnis im Original (qualifiziertes Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis)
Ja. Eine abgeschlossene, kaufmännische Ausbildung kann anerkannt werden. Dazu legen Sie bitte folgende Unterlagen im Original im Praktikantenamt vor:
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Abschlusszeugnis der IHK o.ä.
- Ausbildungsvertrag
- „Vorblatt“ (als Download auf den Internetseiten des Praktikantenamtes verfügbar)
Die Ausbildung kann nur einmalig anerkannt werden. Wer die Ausbildung schon als Praktikum im Bachelor anerkennen lassen hat, kann dies nicht mehr für den Master tun!
Ja, wenn die Tätigkeiten eine eindeutige Zuordnung zum entsprechenden Studiengang erkennen lassen (vielseitige, kaufmännische Tätigkeiten).
Folgende Unterlagen sind im Original vorzulegen:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbebescheinigung
- Kurze Beschreibung des Unternehmens und der Tätigkeiten
- „Vorblatt“ (als Download auf den Internetseiten des Praktikantenamtes verfügbar)
Nach Beendigung des Praktikums haben Sie bis zum Ende des Folgesemesters Zeit, die Unterlagen im Praktikantenamt einzureichen.
Beispiel: letzter Tag des Praktikums 31.01.XX = WiSe ⇒ Abgabe bis einschl. 30.09.XX = Ende des SoSe
Als Praktikumsbetriebe kommen nur Betriebe mit Ausbildungsberechtigung in Frage.
Zulässige Praktikumsbetriebe sind u. a.:
- Unternehmen der privaten Wirtschaft,
- Büros/Kanzleien der freien Berufe (Rechtsanwälte, Unternehmens- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten u. ä.),
- Öffentliche Betriebe und Verwaltungen sowie Anstalten öffentlichen Rechts (außer Universitäten und Akademien),
- Kammern, Vereine, Verbände und sonstige Organisationen mit jeweils wirtschaftlich relevanter Tätigkeit.
Nicht zulässige Praktikumsbetriebe sind:
- Hochschulen und Akademien,
- An-Institute,
- Studentische Verbindungen und Vereine,
- Sonstige Einrichtungen an Hochschulen.
Nein, wenn das Praktikum anerkannt wurde, erhalten Sie 5 Leistungspunkte. Diese werden vom Prüfungsamt automatisch in HISQIS eingetragen.
Nein, es ist keine Anmeldung erforderlich. Nach Beendigung des Praktikum sind die Unterlagen fristgerecht einzureichen. Für die Eintragung der Leistungspunkte in HISQIS werden die Daten nach der Bearbeitung durch das Praktikantenamt automatisch an das Prüfungsamt übermittelt.
Wenn ein Praktikumsbetrieb auf eine Bestätigung der TUD besteht, kann diese im Praktikantenamt ausgestellt werden. Es werden nur Bescheinigungen über Pflichtpraktika erstellt und diese können auch nur für den Zeitraum von „mind. vier Wochen“ ausgestellt werden. Gerne können Sie ein anschließendes freiwilliges Praktikum absolvieren. Bescheinigungen erhalten Sie in deutscher oder englischer Sprache. Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt zum Praktikantenamt auf ⇒
Der Praktikumsbericht und das Praktikumszeugnis sind in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Bei dem Praktikumszeugnis darf es sich um eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache handeln, in diesem Fall ist das Original in der entsprechenden Landessprache ebenfalls vorzulegen.
Ja, das ist möglich. Eine Anerkennung setzt voraus, dass es sich um qualifizierte Tätigkeiten handelt, die einen direkten Bezug zum Studienfach haben. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Pflichtpraktikum.
Über die Anerkennung von Vorpraktika, die vor der Aufnahme des Studiums erbracht wurden, befindet der Praktikumsbeauftragte auf Antrag.
In den Masterstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre haben Studierende die Möglichkeit, sich ein Praktikum als Wahlpflichtmodul im Ergänzungsbereich anrechnen zu lassen (vgl. Modulhandbuch). Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Pflichtpraktikum.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an:
Praktikantenamt
NameJessica Matzke
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Hinweis zur Abgabe und Abholung von Praktikumsunterlagen:
Praktikumsunterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten des Praktikantenamts im SCH C-Flügel - 1. Stock am Dekanat. Möchten Sie Ihre Praktikumsunterlagen abholen, ist dies montags von 08:00 Uhr -11:00 Uhr bei Frau J. Matzke möglich (HÜL N 303 - ).