Reglungen bei der Beschaffung von Software
Regelungen für Beschaffungen von Software aus Haushalts- und Drittmitteln (Eigenankauf)
Finanzierung aus Haushaltsmitteln | Finanzierung aus Drittmitteln | |
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Woraus wird die Software finanziert? | Kostenstellen, PSP mit Mittelgeber 830, 702 (EXU-Budget) | Sämtliche PSP mit Ausnahme Mittelgeber 830, 702 (EXU-Budget) |
Netto-Wertgrenzen | ||
< 150 netto/Lizenz (Kosten/Jahr) |
Zustimmung zum Kauf: Ja Achtung: im Fall von Software-as-a-Service SaaS (Cloud-Dienst) erfolgt eine Kurzprüfung, ob die Software für den Einsatzzweck aus Datenschutzsicht empfohlen werden kann, sonst Nutzung nur mit Haftungsübernahme* möglich Ausnahme: Prüfung ob ähnliche Software bereits zentral zur Verfügung steht, wie z.B. Videokonferenzsoftware, dann kann eine Beschaffung abgelehnt werden |
Zustimmung zum Kauf: Ja Achtung: im Fall von Software-as-a-Service SaaS (Cloud-Dienst) erfolgt eine Kurzprüfung, ob die Software für den Einsatzzweck aus Datenschutzsicht empfohlen werden kann, sonst Nutzung nur mit Haftungsübernahme* möglich |
> 150 EUR netto /Lizenz (Kosten/Jahr) oder > 150 EUR netto bis 1.500 EUR netto Auftragssumme (Kosten/Jahr) |
Zustimmung zum Kauf: Freigabe durch SPoC Software und IT-Services
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Zustimmung zum Kauf: Ja Achtung: im Fall von Software-as-a-Service SaaS (Cloud-Dienst) erfolgt eine Kurzprüfung, ob die Software für den Einsatzzweck aus Datenschutzsicht empfohlen werden kann, sonst Nutzung nur mit Haftungsübernahme* möglich |
ab 1.500 EUR netto/Lizenz/Jahr oder ab 1.500 EUR netto/Auftragssumme (Kosten/Jahr) |
Zustimmung zum Kauf: fallbasierte Entscheidung durch SPoC Software und IT-Services /CDIO-Strategierat
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Zustimmung zum Kauf: Ja Achtung: im Fall von Software-as-a-Service SaaS (Cloud-Dienst) erfolgt eine Kurzprüfung, ob die Software für den Einsatzzweck aus Datenschutzsicht empfohlen werden kann, sonst Nutzung nur mit Haftungsübernahme* möglich |
* Haftungsübernahme: Wenn die Haftungsübernahme benötigt wird, senden wir Ihnen diese zu. In dem Formular bestätigen Sie, dass Sie das Votum des Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis genommen haben und bekannt ist, dass von einer Beschaffung der Software XYZ abgeraten wird. Sofern abweichend vom Votum eine Beschaffung und Nutzung der Software erfolgt, geschieht dies auf eigene Verantwortung. Die Verantwortung umfasst insbesondere etwaige Schadensersatz- bzw. Haftungsansprüche, die aus der Beschaffung und Nutzung der Software resultieren.