Unsere AGB
Inhaltsverzeichnis
- § 1 GELTUNGSBEREICH DER AGB
- § 2 TEILNAHMEBERECHTIGUNG
- § 3 BUCHUNG
- § 4 VERTRAGSSCHLUSS
- § 5 KOSTENBEITRAG
- § 6 KÜNDIGUNG, UMBUCHUNG
- § 7 RÜCKERSTATTUNG VON KOSTENBEITRÄGEN
- § 8 KONTROLLE, BETRUGSVERSUCH
- § 9 VERSICHERUNGSSCHUTZ
- § 10 UNFALLMELDUNG
- § 11 HAFTUNG
- § 12 DIEBSTAHL
- § 13 PROBLEME
- § 14 DATENSCHUTZ
- § 15 BELEHRUNGEN
- § 16 CORONA
§ 1 GELTUNGSBEREICH DER AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Sportangebot des Dresdner Hochschulsportzentrums (im Folgenden DHSZ genannt), unabhängig davon, ob dieses in Verantwortung des DHSZ durchgeführt oder von ihm vermittelt wird.
Das Hochschulsportangebot richtet sich vorrangig an Studierende und Beschäftigte der unter § 2 (1) dieser AGB genannten Dresdner Hochschulen und ist kostenpflichtig.
§ 2 TEILNAHMEBERECHTIGUNG
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden und Beschäftigten der am DHSZ angeschlossenen Dresdner Hochschulen (erkennbar bei der Statusauswahl während der Kursbuchung).
Sie müssen in einem Sportkurs eingeschrieben sein und den Kostenbeitrag je Buchungszeitraum bezahlt haben. Bei Kapazitätsbegrenzung erhalten Studierende das Vorrecht zur Teilnahme.
Minderjährige Hochschulangehörige müssen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beim DHSZ vorlegen.
(2) Im besonderen Fall können auch Familienmitglieder der Hochschulangehörigen sowie andere Interessenten das Angebot des DHSZ in Anspruch nehmen, soweit sie volljährig sind, eine Onlinebuchung möglich ist und der entsprechende Kostenbeitrag gezahlt wurde.
§ 3 BUCHUNG
(1) Wer am Sport des DHSZ der TU Dresden teilnehmen möchte, muss den/die Sportkurs(e) online buchen. Diese Buchung erfolgt über http://www.dhsz.tu-dresden.de/ oder über www.tu-dresden.de/dhsz.
(2) Soweit ein Kurs freie Plätze zur Verfügung hat, ist eine Buchung das gesamte Semester über möglich.
Nähere Hinweise zum Beginn der Online-Buchung finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Buchungsformalitäten erhalten Sie hier.
§ 4 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Die Leistungen des DHSZ sind insbesondere dem Internet zu entnehmen. Durch die Online-Buchung wird ein Angebot zum Vertragsabschluss abgegeben.
(2) Durch die Buchung werden die AGB akzeptiert und die Allgemeine sowie die sportartspezifische Belehrung zur Kenntnis genommen.
(3) Soweit der gewünschte Kurs noch buchbar ist, wird unmittelbar nach der Buchung eine Buchungsbestätigung als Selbstausdruck angezeigt. Soweit im Rahmen der Buchung eine Emailadresse angegeben wird, wird die Buchungsbestätigung zusätzlich als Email verschickt.
(4) Durch die Buchungsbestätigung nimmt das DHSZ das Angebot zum Vertragsabschluss an. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem DHSZ und dem Teilnehmer zustande.
(5) Die Buchungsbestätigung enthält:
- das Teilnahmeticket,
- die Kontoverbindung zur Überweisung des Kostenbeitrags und
- besondere Hinweise zu dem gebuchten Kurs (Kursstart, Ort etc.)
(6) Das Teilnahmeticket ist zu jedem Kurstermin mitzubringen. Nach Zahlungseingang wird es von der Kursleiterin/vom Kursleiter (KL) mit einer Kontrollmarke versehen, welche als Zahlungsnachweis des Kostenbeitrags gilt.
(7) Das Teilnahmeticket mit der Kontrollmarke dient als Zugangsbestätigung zu den Sportstätten und als Nachweis zur Kurszugehörigkeit. Es gilt nur im Zusammenhang mit dem Studentenausweis (bei Studierenden) bzw. mit einem Lichtbildausweis (bei Nicht-Studierenden) und ist damit personen- und kursgebunden und nicht übertragbar. Im Falle des zutreffenden Versicherungsschutzes (§ 9) dient es darüber hinaus als Nachweis für den Versicherungsschutz.
§ 5 KOSTENBEITRAG
(1) Die Teilnahme am Sport des DHSZ ist pro Kurs kostenbeitragspflichtig.
(2) Die Kostenbeiträge werden ausschließlich zur weiteren Sicherung eines qualitätsvollen Sportbetriebes am DHSZ verwendet. Die Höhe der einzelnen Kostenbeiträge ist abhängig vom materiellen und personellen Aufwand der jeweiligen Sportart. Studierende und Beschäftigte zahlen verschiedene Kostenbeiträge. Externe zahlen im Falle ihrer Teilnahmemöglichkeit einen erhöhten Kostenbeitrag. Die Höhe der Kostenbeiträge bemisst sich nach der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung vom 21. Juni 2016 in geänderter Fassung vom 17. Juli 2019.
(3) Unabhängig vom Zeitpunkt der Online-Buchung bleibt der Beitrag das ganze Semester über gleich. Dies gilt selbst dann, wenn die Buchung erst kurz vor Kursende erfolgt.
(4) Die Bezahlung erfolgt durch aktive Überweisung. Die Überweisung hat innerhalb einer Frist von 2 Kalendertagen nach Vertragsschluss (Erhalt der Buchungsbestätigung, § 4 Abs. 3) zu erfolgen. Bei der Umbuchung (§ 6 Abs. 4) in eine höhere Beitragskategorie ist der Differenzbetrag zwischen dem bereits gezahlten und dem neuen (erhöhten) Kostenbeitrag innerhalb von 2 Kalendertagen nach Erhalt der (Um-)Buchungsbestätigung nachzuzahlen.
§ 6 KÜNDIGUNG, UMBUCHUNG
(1) Außer bei Kompaktkursen (Kurse, die nach spätestens einer Woche beendet sind) kann die Teilnahme am gebuchten Kurs jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bei Kompaktkursen muss die Kündigung spätestens 1 Woche vor Kursbeginn im DHSZ vorliegen.
(2) Wird der Kostenbeitrag nicht oder nicht fristgerecht (§ 5 Abs. 4) gezahlt, ist das DHSZ zur Kündigung berechtigt.
(3) Ebenso ist das DHSZ zur Kündigung berechtigt, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer bei zwei aufeinander folgenden Kursterminen unentschuldigt fehlt.
(4) Eine Umbuchung, d. h. der Wechsel von einem bereits gebuchten zu einem anderen Kurs, stellt die Kündigung des bisherigen Kurses und zugleich ein Angebot zum Abschluss eines neuen Vertragsverhältnisses dar. Das DHSZ ist nicht verpflichtet, das neue Angebot anzunehmen. Eine Umbuchung kann mit Ausnahme von Abs. 5 nur innerhalb einer Woche nach offiziellem Beginn des beabsichtigten Kurses erfolgen. Soweit die vorgenannte Frist eingehalten ist und es die Kapazitäten des beabsichtigten Kurses erlauben, wird eine Buchungsbestätigung zur Teilnahme an dem umgebuchten Kurs per Email verschickt.
(5) Gibt es für einen ausgeschriebenen Kurs zu wenige Anmeldungen, behält sich das DHSZ vor, diesen Kurs insgesamt aus dem Programm zu nehmen. In diesem Fall haben Teilnehmende das Recht, umzubuchen oder alternativ die Rückerstattung des von ihm geleisteten Kostenbeitrags zu verlangen (Rückerstattungsformular siehe § 7 Abs. 3).
(6) Soweit die Durchführung des Kurses aufgrund behördlicher bzw. gesetzlicher Anordnung nicht möglich ist, wird das DHSZ von seiner Leistungspflicht befreit. Schadensersatzansprüche stehen dem/der Teilnehmer/in diesem Falle nicht zu.
Das DHSZ behält sich in diesen Fall jedoch vor, angebotene und gebuchte Präsenzkurse als Onlinekurse durchzuführen oder fortzusetzen. Das DHSZ wird den/die Teilnehmer/in über eine Änderung des Präsenzkurses in einen Onlinekurs unverzüglich unterrichten. Der/die Teilnehmer/in ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach der Unterrichtung zu kündigen. Mit erstmaliger Teilnahme an dem Onlinekurs verliert der/die Teilnehmer/in sein/ihr Kündigungsrecht.
(7) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen, und zwar entweder über den Link in der per E-Mail erhaltenen Buchungsbestätigung (§ 4 Abs. 2 Satz 2), per E-Mail an die/den Sportartverantwortlichen oder an oder per Post an Technische Universität Dresden, Dresdner Hochschulsportzentrum, 01062 Dresden.
§ 7 RÜCKERSTATTUNG VON KOSTENBEITRÄGEN
(1) In folgenden Fällen kann keine Rückerstattung des Kostenbeitrags verlangt werden:
a) Kündigung der Teilnehmerin/des Teilnehmers, die dem DHSZ nach Kursbeginn zugeht, außer im Falle von Krankheit oder Unfall (Abs. 2 c)
b) Kündigung durch das DHSZ wegen nicht oder nicht fristgerechter Zahlung (§ 6 Abs. 2)
c) Kündigung durch das DHSZ aufgrund mehrfachen unentschuldigten Fehlens (§ 6 Abs. 3)
d) Kündigung durch das DHSZ nach § 8 Abs. 2
(2) In folgenden Fällen kann die Rückerstattung des Kostenbeitrags nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 und 4 verlangt werden:
a) Wegfall des Kurses aus dem Programm, z. B. wegen zu geringer Anmeldezahlen (§ 6 Abs. 5)
b) Kündigung der Teilnehmerin/des Teilnehmers, die dem DHSZ vor Kursbeginn zugeht (§ 6 Abs. 1)
c) Kündigung der Teilnehmerin/des Teilnehmers wegen Krankheit und /oder wegen eines Unfalls, wenn ein Nachweis dazu vorgelegt werden kann (ärztliches Attest) und der Antrag auf Kostenrückerstattung gemäß § 7 Abs. 3 innerhalb von 4 Wochen nach dem offiziellen Kursbeginn beim DHSZ eingeht. Im Falle einer form- und fristgerechten Kündigung wird der Kostenbeitrag nur anteilig erstattet.
d) Wegfall der Leistungspflicht des DHSZ gemäß § 6 Abs. 6, soweit der Kurs nicht als Onlinekurs durchgeführt oder fortgesetzt wird. Es erfolgt lediglich eine anteilige Rückerstattung entsprechend der Kursdauer, wenn der Kurs nach Kursbeginn eingestellt wird bzw. der / die Teilnehmer/in nach Kursbeginn den Vertrag wegen Wechsel von einem Präsenzkurs auf einen Onlinekurs kündigt.
(3) Für einen Antrag auf Kostenrückerstattung ist das Formblatt Rückerstattung des Kostenbeitrags für Sport zu verwenden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden und kann per Email an gestellt oder im DHSZ abgegebenoder an die unter § 6 Abs 7 genannte Postadresse versandt werden. Hinweis: Das Formular kann digital signiert werden (im Acrobat Reader öffnen).
(4) Im Falle einer Umbuchung (§ 6 Abs. 4) von einer höheren in eine niedrigere Beitragskategorie kommt der neue Vertrag mit der Maßgabe zustande, dass für den neuen Kurs der höhere Kostenbeitrag geschuldet wird. Es erfolgt mithin keine Erstattung.
(5) Im Falle einer Rückerstattung nach § 7 Abs. 2 b) und c) wird für die Rückerstattung eine Bearbeitungsgebühr von 15 % der zurückzuerstattenden Kursgebühren, mindestens aber 5,00 € berechnet, welche mit dem zurückzuerstattenden Betrag verrechnet werden.
§ 8 KONTROLLE, BETRUGSVERSUCH
(1) Alle Kursleiterinnen und Kursleiter, ausgewiesene Kontrolleure und Beschäftigte des DHSZ sind berechtigt, das Teilnahmeticket mit einem Studentenausweis/Lichtbildnachweis und den Nachweis der Zahlung des Kostenbeitrags (Kontrollmarke) einzusehen. Nach Aufforderung sind die vorgenannten Dokumente zur Kontrolle vorzuweisen.
(2) Zur Kündigung des Vertragsverhältnisses und zum Ausschluss vom Hochschulsport können führen:
- missbräuchliche Nutzung des Teilnahmetickets
- Teilnahme am Sport des DHSZ ohne Bezahlung
- unberechtigte Nutzung eines Passworts bei der Einschreibung
- bewusste Manipulation der Einschreibung
- ein Zuwiderhandeln der Anweisung von Sportartverantwortlichen, Kursleitern, Kontrolleuren oder Personal in den Sportstätten
- Nichteinhaltung der Sportstättenordnung, der allgemeinen Belehrung für Teilnehmer im Hochschulsport oder der sportartspezifischen Teilnahmeregeln
- Verdacht eines Verstoßes gegen geltendes Recht, insbesondere Diebstahl, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung gegenüber TN, Leitungs- und Organisationspersonen
§ 9 VERSICHERUNGSSCHUTZ
(1) Studierende der unter § 2 (1) sind bei einem Sportunfall unter bestimmten Voraussetzungen versichert. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn
- das Sporttreiben im Rahmen eines durch das DHSZ ausgeschriebenen und durchgeführten Sportangebots erfolgt und
- der Nachweis einer gültigen Kursbuchung für das laufende Semester erbracht werden kann.
(2) Der Versicherungsschutz schließt Wegeunfälle ein – entsprechend den dafür geltenden Bestimmungen (Unfallkasse Sachsen).
(3) Der Versicherungsschutz gilt auch für Fortbildungen, Lehrgänge, Wettkämpfe u. ä., die vom DHSZ veranstaltet werden bzw. zu denen eine Entsendung durch das DHSZ erfolgt.
(4) Für Beschäftigte kann ein Sportunfall als Arbeitsunfall angesehen werden und eine Unfallversicherung durch die Unfallkasse Sachsen bestehen, wenn die Kriterien einer sportlichen Betätigung im Rahmen eines Betriebssports erfüllt werden. Diese sind erfüllt, wenn die sportliche Betätigung
- Ausgleich zur berufsbezogenen körperlichen und geistigen Belastung bietet,
- breitensportlich orientiert ist (keine reine Teilnahme am Wettkampfbetrieb) und
- auf Beschäftigte beschränkt und betriebsbezogen ist.
(5) Nicht versichert sind:
- Veranstaltungen, bei denen das DHSZ Sportstätten zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung stellt, aber diese nicht selbst organisiert oder durchführt.
- in der TU Dresden, der HTW Dresden, der Hochschule für Bildende Künste Dresden und der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden beschäftigte Beamte. Für sie gelten Sportunfälle im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfälle.
- alle externen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Studierende von anderen als oben genannten Hochschuleinrichtungen.
- Kurse außerhalb der vorgesehenen Sportstätte/des vorgesehenen Kursortes.
§ 10 UNFALLMELDUNG
(1) Ein Sportunfall ist unverzüglich der Kursleiterin/dem Kursleiter, der/dem Sportartverantwortlichen oder der Verwaltung des DHSZ, Chemnitzer Straße 48a, Tel. 463 33778 sowie der immatrikulierenden Hochschule zu melden.
(2) Unabhängig von der unverzüglichen Meldung ist der Unfall schriftlich anzuzeigen. Studierende der o.g. Hochschulen füllen hierzu das passende Formblatt Unfallanzeige für Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler, Studierende aus. Beschäftigte der o.g. Hochschulen füllen das vorgesehene Formblatt Unfallanzeige aus. Unfallanzeigen können auch zur Erstinformation per E-Mail an die Verwaltung des DHSZ () übermittelt werden, müssen aber im Original nachgereicht werden.
§ 11 HAFTUNG
(1) Die Hochschulen haften für ihre Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen gegenüber Dritten nur im gesetzlichen Rahmen.
(2) Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die durch Unterrichtsauftrag gebundenen Kursleiterinnen und Kursleiter ist für ihre Tätigkeit durch das DHSZ geregelt.
§ 12 DIEBSTAHL
(1) Bei Sachentwendungen in den vom DHSZ genutzten Sportstätten wird keine Haftung übernommen. Wir empfehlen daher dringend, Wertsachen nach Möglichkeit einzuschließen oder keine Wertsachen mitzubringen. Im Schadensfall raten wir, Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.
§ 13 PROBLEME
(1) Bei Probleme, die den Hochschulsport betreffen, stehen Ihnen die DHSZ-Beschäftigten, die DHSZ-Leitung und die Studentenvertreter (Kursleitervertretung, Sportreferent:in, Sportkoordinator:innen) als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.
§ 14 DATENSCHUTZ
(1) Die Teilnahme am Hochschulsport ist fakultativ. Somit ist auch die Weitergabe weniger persönlicher Daten an das DHSZ bei der Online-Buchung freiwillig. Wer sich für eine Teilnahme am Sport des DHSZ entscheidet, muss sich mit einigen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Status, Matrikelnummer bei Studierenden, Email-Adresse, Geb.-datum, Geschlecht) online einschreiben. Alle in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Kursverwaltung am DHSZ genutzt. Es erfolgt keine Datenübermittlung an Dritte.
(2) Mit der Teilnahme an unserem Einschreibesystem willigen Sie in eine entsprechende Datenspeicherung der oben benannten personenbezogenen Daten für zwei Jahre ein. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
(3) Alle personenbezogenen Daten, mit denen das DHSZ arbeiten muss, unterliegen den Regeln des Datenschutzes. Die Online-Buchung des DHSZ basiert auf den Grundlagen des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG). Wir sichern Ihnen zu, dass wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen haben, diese Bestimmungen wirksam einzuhalten. Die Einhaltung dieses Gesetzes unterliegt der Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden.
(4) Das DHSZ wird mittels gesicherter Datenübertragung (nicht online) von der Hauptkasse des Freistaates Sachsen über die Einzahlung und Buchung der Kostenbeiträge informiert.
(5) Das DHSZ nutzt seine Sportkurse gelegentlich dazu, Fotos von Teilnehmern während des Sports zu machen, um diese auf der Homepage www.tu-dresden.de/dhsz zu veröffentlichen. Mit der Buchung eines Sportangebots oder Sportkurses über das Buchungssystem und der Teilnahme an diesem Kurs willigen Sie in die Anfertigung und Veröffentlichung solcher Fotos ein. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden. Richten Sie sich hierfür an die Verwaltung des DHSZ.
(6) Bei weiterführenden Fragen hinsichtlich des Datenschutzes richten Sie sich an Karola Hartmann bzw. den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden.
§ 15 BELEHRUNGEN
(1) Die allgemeine Belehrung für Hochschulsportteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie die sportartspezifischen Belehrungen sind auf der DHSZ-Homepage unter Infos/Belehrungen veröffentlicht. Mit der Buchung nehmen Sie diese zur Kenntnis und verpflichten sich, sie zu befolgen.
§ 16 CORONA
Laut der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gelten für den Sport keine Beschränkungen mehr. Dennoch empfehlen wir die Hinweise der Corona-Schutzverordnung der TU-Dresden zu berücksichtigen (jedoch für den Sport keine Pflicht) und ein gesundheitsfürsorgliches Miteinander im Sport umzusetzen. Die Corona-Schutzverordnung der TUD ist zu finden unter: https://tu-dresden.de/tu-dresden/gesundheitsmanagement/information-regarding-covid-19-coronavirus-sars-cov-2/tud-corona-ticker