Belehrungen
Bei Buchung eines Kurses nimmt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer (weiterhin TN) die AGB des DHSZ und die Belehrungen (Allgemeine Belehrung, ggf. sportartspezifische Belehrung) sowie die jeweilige Sportstättenordnung zur Kenntnis.
Es gilt die Rahmenhausordnung der Technischen Universität Dresden bzw. die jeweilige Sportstättenordnung (siehe Liste).
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Belehrung für Teilnehmende im Hochschulsport
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist, wer den Kurs gebucht und bezahlt hat. Mit der Buchung werden die AGB des DHSZ anerkannt und die Belehrungen zur Kenntnis genommen.
2. Kursdurchführung
Sportstätten und Geräte dürfen nur in Anwesenheit einer/eines Kursleiter:in (weiterhin KL) genutzt werden. Den Anweisungen von KL, DHSZ-Mitarbeiter:innen und Hallenpersonal ist Folge zu leisten. Ein Nichtbeachten kann zum Ausschluss führen.
Trainingsbekleidung muss sportartgerecht und witterungsgerecht sein. Die Sportschuhe müssen abriebfest und sauber sein. Schmuck, Festivalbänder etc. müssen abgelegt
werden. Piercings sind zu entfernen oder zu überkleben.
Umkleiden erfolgt in den dafür vorgesehenen Umkleideräumen. Wertsachen sind in
eigener Verantwortung zu verwahren. Für den Verlust persönlichen Eigentums
wird seitens der TUD keine Haftung übernommen.
3. Stornierung
Im Interesse einer guten Auslastung der Kurse können Buchungen nach zweimaligem unentschuldigten Fehlen der/des TN storniert werden. Der Anspruch auf den Kursplatz erlischt damit. Entschuldigungen bitte immer direkt an die/den KL senden
(Kontaktformular öffnet sich mit Klick auf den Namen).
4. Versicherung und Unfälle
Unfallversichert sind Studierende und Beschäftigte (nur
unter bestimmten Voraussetzungen (siehe AGB)) der dem DHSZ angeschlossenen Dresdner Hochschulen. Für Externe und Studierende
anderer Hochschulen besteht kein Versicherungsschutz.
Bei Unfällen (auch Wegeunfällen) muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden, die
die/der KL unterschreibt und die/der TN im DHSZ abgibt. Der Arztbesuch muss bei einem
Durchgangsarzt erfolgen. Den Unfallmeldebogen gibt es beim KL und auf der Website des DHSZ. Es wird der Abschluss einer privaten Haftpflicht empfohlen.
5. Gesundheit
Jede:r TN ist angehalten, Übungen nach ihren/seinen eigenen Möglichkeiten
auszuführen und nur vertretbare Risiken einzugehen. TN mit gesundheitlichen Problemen, die Akutzustände zur Folge haben können (z.B. Diabetes, Epilepsie, Allergien etc.), bitten wir, die/den KL darüber und über die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu informieren. Das gilt ebenso für Schwangere zur Vermeidung riskanter Übungen. KL unterliegen der Schweigepflicht.
6. Material
Jede:r TN ist zum pfleglichen Umgang mit Geräten und Einrichtungsgegenständen sowie zur Ordnung und Sauberkeit angehalten.
Schäden sind der/dem KL zu melden. Beschädigtes Material wird nicht verwendet!
7. Sportstätten
Mit Wasser und Energie ist sparsam umzugehen. Es besteht Rauch- und Alkoholverbot! Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
Die jeweilige Sportstättenordnung ist einzuhalten. Gläser, Glasflaschen und Speisen sind nicht zulässig.
8. Material
Jede:r TN ist zum pfleglichen Umgang mit Geräten und
Einrichtungsgegenständen sowie zur Ordnung und Sauberkeit angehalten. Schäden sind der/m KL zu melden. Beschädigtes Material wird nicht verwendet!
General Instructions for participants in university sports (english)
Sicherheitshinweise beim Schwimmen (Deutsch)
Your safe use of our swimming pool (Englisch)
Votre sécurité à la piscine (Französisch)
Ваша безопасность в бассейне (Russisch)
(Arabisch) سلامتكم في المسبح
(Persisch) ایمنی شما در استخر شنا
- Tennis-Belehrung
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Haus- und Platzordnung Tennisplatz (Andreas-Schubert-Str.)
- Kanu-Belehrung (deutsch)
- Kanu-Belehrung (chinesisch)
- Kanupolo-Belehrung
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Im Rudern muss jeder Teilnehmer den Sicherheitslehrgang besuchen und mit Prüfung abschließen. Nur wer diesen Lehrgang besucht, darf im Boot Platz nehmen. Buchung unter: Rudern Sicherheitsschulung.
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Sportstättenordnung Bootshaus USV