23.10.2026
7. Wertungsrunde EFRE-Richtlinie Validierungsförderung Einzelprojektmodule
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt mit diesem Aufruf Projekte zur anwendungsbezogenen Validierung von Forschungsergebnissen im Rahmen des Einzelprojekt-Moduls der Richtlinie Validierungsförderung mit Hilfe eines wettbewerblichen Antragsvorverfahrens auszuwählen und später zu fördern. Bitte beachten Sie, dass die Förderung noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des sächsischen Landtags zur Bereitstellung der für die Förderung erforderlichen Haushaltsmittel steht. Es ist also aktuell nicht gesichert, dass positiv begutachtete Anträge auch gefördert werden können – bitte beachten Sie dies bei Ihrer Entscheidung zu einer Antragsstellung.
Die Validierung von Forschungsergebnissen hat zum Ziel, vielversprechende Forschungsergebnisse in eine konkrete wirtschaftliche Anwendung zu überführen. Die Förderung dient dazu, das Innovationspotenzial zu prüfen, die wirtschaftliche Anwendbarkeit nachzuweisen und zu bewerten sowie mögliche Anwendungen zu erschließen. Eine erfolgreiche Validierung von Forschungsergebnissen erbringt den Nachweis über die technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit dieser Ergebnisse anhand konkreter Anforderungen der späteren Nutzenden oder die Produkte/Dienstleistungen bereitstellenden Unternehmen.
Die Förderung ordnet sich ein in die Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen und zielt auf die bestmögliche Ausschöpfung von Innovationspotenzialen. Besondere Bedeutung wird dabei den Zukunftsfeldern Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität und Gesundheit gewidmet. Ziel der Validierung der Forschungsergebnisse soll es sein, dass diese unmittelbar nach dem Projekt durch etablierte oder neu zu gründende Unternehmen übernommen und in neue Produkte oder Dienstleistungen umgesetzt werden.
Gefördert werden Projekte mit einem Vorhabenszeitraum von bis zu
18 Monaten und förderfähigen Ausgaben von bis zu 250 000 Euro („Validierungsprojekt“).
Die Förderung beträgt im Falle der Auswahl und positiven Bescheidung des Antrags
90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Personalausgaben, welche bereits durch öffentliche Haushalte gedeckt sind sowie Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Der Eigenanteil ist somit „Cash“ zu erbringen. Da die Personalausgaben als Pauschale gefördert werden und diese in der Regel unter den real anfallenden Kosten liegt, sind neben dem o. g. Eigenanteil weitere eigene Mittel zur Deckung von Fehlbedarfen bei den Personalausgaben notwendig. Eine Vorausschau für diese Kosten erfolgt im Antragsprozess.
Im Rahmen des Aufrufs ist die Anzahl zulässiger Anträge für die TU Dresden auf vier beschränkt. Aus diesem Grund erfolgt eine universitätsinterne Vorauswahl.
Weitere Informationen zur konkreten Antragstellung und den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Programmseite.
Kontakt TUD | excite:
© Sven Ellger/TUD
Annegret Wolf
Innovationsmanagement
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Kontakt am EPC:
© TU Dresden
Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
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Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden