05.12.2014
BMBF-Förderprogramm „Internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung, Region Mittelost – und Südosteuropa“ (MOEL-SOEL-Bekanntmachung)
Mit der MOEL-SOEL-Bekanntmachung vom 03. November 2014 will das BMBF im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung die Internationalisierung und Europaorientierung deutscher Einrichtungen stärken und die Zusammenarbeit in Bildung und Forschung mit Partnern aus mittelost- und südosteuropäischen Ländern unterstützen. Darüber hinaus leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zu den Zielen der Hightech-Strategie sowie der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum.
Zielländer sind die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn, die offiziellen EU-Beitrittskandidaten Albanien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien und die potenziellen EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Kosovo.
Das BMBF-Programm fördert die Vorbereitung der Antragstellung von FuE-Projekten, die auf die thematischen Prioritäten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizon 2020 sowie auf andere anderen forschungsrelevanten EU-Programme (Europäische Territoriale Zusammenarbeit, Instrumente der Heranführungshilfe) der ausgerichtet sind. Dies beinhaltet auch Projekte, durch die die Partnerländer unterstützt werden, EU-Strukturfondsmittel für den Forschungsbereich einsetzen zu können, um so im europäischen und internationalen Forschungsraum kooperations- und wettbewerbsfähig zu werden.
Förderbedingungen
Antragsberechtigt und förderfähig sind Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungs-einrichtungen, in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU – und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die den Zuwendungszweck und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Jedes Konsortium muss mindestens drei förderfähige Institutionen umfassen: Zusätzlich zum deutschen Antragsteller muss das Konsortium mindestens einen Partner aus den oben genannten Zielländern sowie mindestens einen weiteren Partner aus einem weiteren der EU-28-Staaten oder einem an das Horizon 2020 assoziierten Staaten aufweisen. Eine Beteiligung von Unternehmen, insbesondere KMU, an den FuE-Konsortien ist ausdrücklich erwünscht.
Antragsberechtigte deutsche Einrichtungen können in der Regel mit höchstens 80 000 Euro (zzgl. 20 % Projektpauschale für Hochschulen und Universitätskliniken) für die Dauer von maximal 24 Monaten gefördert werden.
Der Förderzeitraum besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Förderphasen von jeweils bis zu zwölf Monaten Dauer, die zusammen beantragt werden. Ziel der ersten Förderphase ist der Auf- oder Ausbau bi- oder multilateraler Projektpartnerschaften. Des Weiteren soll das Konsortium EU-Förderbekanntmachungen identifizieren, zu denen eine Antragstellung beabsichtigt wird. Das Ziel der zweiten Förderphase ist die konkrete Ausarbeitung und Einreichung eines Projektantrages.
Voraussetzung für die Förderung ist eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance der Anträge im Sinne der Ziele der MOEL-SOEL-Bekanntmachung. Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Förderphase sowie positiver Bewertung der Erfolgsaussichten für die zweite Projektphase werden die für die zweite Förderphase bewilligten Gelder freigegeben.
Förderfähige Ausgaben/Kosten
Gefördert werden können die Ausgaben/Kosten für Reisen / den Austausch deutscher und ausländischer Projektbeteiligter, für die Durchführung von Workshops, für vorhabenbezogenes studentisches, administratives und/oder wissenschaft-liches Personal auf deutscher Seite (max. 8 MM Vollzeit bis TV-L E13) sowie in begründeten Ausnahmefällen und begrenztem Umfang auch vorhabenbezogene Sachmittel.
Antragsverfahren
Die MOEL-SOEL-Bekanntmachung ist bis zum 29. September 2017 permanent geöffnet, es gibt keine Stichtage zur Antragseinreichung.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind über das elektronische Skizzentool PT-Outline Projektskizzen einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden bei positiv bewerteten Projektskizzen die einreichenden Institutionen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des webbasierten Antragssystems „easy-online“ (Link wird im Falle einer positiven Begutachtung mitgeteilt) zu erstellen.
Weitere Informationen
Alle Informationen, Ausschreibungstext und Antragsunterlagen unter http://www.bmbf.de/foerderungen/25110.php
Gern steht Ihnen auch das Team des European Project Center (EPC) beratend zur Verfügung, sollten Sie generelle Fragen zur Antragstellung haben oder unsere Unterstützung für die Umsetzung eines konkreten Projektvorhabens wünschen.
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