24.08.2023
BMBF Richtlinie „Zukunft der Wertschöpfung“ und ESF Plus-Programm „Zukunft der Arbeit“– Aufruf zur Antragseinreichung veröffentlicht
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm "KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung" im Rahmen des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit" sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmen des ESF Plus-Programms "Zukunft der Arbeit" am 26. Juli 2023 veröffentlicht.
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, das Innovations- und Wett-bewerbspotenzial KMU und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, bspw. durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen, zu stärken.
Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungs-ergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesell-schaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen.
Im Zentrum der zu erarbeitenden Lösungen müssen Aspekte der unternehmerischen Wertschöpfung stehen.
Antragsberechtigt sind KMU und mittelständische Unternehmen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs-einrichtungen antragsberechtigt.
Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Weiterhin wird eine Projektpauschale von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Im Stichtag Oktober (15. Oktober) ausgewählte Projekte werden durch den ESF Plus kofinanziert. Das ESF-Programm „Zukunft der Arbeit“ ist dem spezifischen Ziel „Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität“ zugeordnet.
Er ist daher Skizzen vorbehalten, deren inhaltlicher Schwerpunkt überwiegend auf nicht-technischen Innovationen fokussiert.
Verfahren zur Antragsstellung:
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist bis spätestens zum jeweiligen Stichtag eine Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal "PT-Outline" einzureichen. Bei positiver Bewertung erfolgt eine Auf-forderung zur Einreichung eines förmlichen Antrages. Die Einreichung der Anträge erfolgt über das EPC.
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projekt-skizzen sind jeweils der 15. April und der 15 Oktober.
Projektskizzen für "Zukunft der Arbeit" können bis spätestens zum 15. Oktober 2023 eingereicht werden.
Weiterführende Links:
Website des BMBF zum Förderprogramm
https://www.zukunft-der-wertschoepfung.de/kmu-innovativ/
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?4